Space Mining / Weltraumressourcen: Ein Stück Mond in luxemburgischer Hand
Seit 2017 hat Luxemburg ein Gesetz, das es Privatunternehmen erlaubt, Weltraumressourcen zu besitzen. Die luxemburgische Firma ispace Europe will dies nun erstmals in die Realität umsetzen und auf dem Mond Gesteinsproben sammeln – um diese dann an die NASA zu verkaufen.
Er ist gerade einmal 30 Zentimeter lang, wiegt fünf Kilogramm – und wird vielleicht Geschichte schreiben. Der Rover „Tenacious“ des luxemburgischen Unternehmens ispace Europe soll auf dem Mond Gesteinsproben einsammeln – jedoch nicht zu wissenschaftlichen Zwecken. Die Mission von „Tenacious“ ist kommerzieller Natur. Er soll der erste Realitätscheck des luxemburgischen Gesetzes zu Weltraumressourcen werden. Zum ersten Mal in der Geschichte könnte ein Stück Mond in den Besitz eines irdischen Unternehmens übergehen.
Geplant und gebaut wurde der Rover in Luxemburg, von der hiesigen Tochterfirma des japanischen Start-ups ispace – eines der ersten internationalen Unternehmen, die es 2017, infolge der Weltraum-Initiative des damaligen Wirtschaftsministers Etienne Schneider (LSAP), ins Großherzogtum gezogen hatte. „Tenacious“ sei einer der kleinsten und leichtesten Rover, die je gebaut wurden, sagt sein Designer John Walker am Donnerstagmittag bei der Präsentation des Gefährts. Nichtsdestoweniger könne er zusätzlich zu seinem Eigengewicht noch eine Nutzlast für Kundenaufträge von bis zu einem Kilogramm transportieren.
Ein Präzedenzfall im Weltall
Einer der Kunden von ispace Europe ist die US-amerikanische Weltraumbehörde NASA. Mit der hat das luxemburgische Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen. „Tenacious“ soll auf dem Mond Gestein einsammeln und dieses dann an die NASA verkaufen – für einen symbolischen Betrag von 5.000 US-Dollar. Der luxemburgische Staat hat das Projekt mit 3,7 Millionen Euro gefördert. „Es geht nicht darum, dass der luxemburgische Staat den Mond besitzen will“, sagt Wirtschaftsminister Delles. Vielmehr wolle man ganz konkret das Gesetz über die Erforschung und Nutzung von Weltraumressourcen vom 20. Juli 2017 testen. Damals wurde Luxemburg – nach den USA – das zweite Land auf der Welt, das es privaten Akteuren ermöglichte, Weltraumressourcen wie Mondgestein zu besitzen (s. Infobox). Die Transaktion zwischen einem luxemburgischen Unternehmen und einer US-amerikanischen Behörde soll nun einen juristischen Präzedenzfall schaffen.
Ein Teil der Mission von „Tenacious“ ist also eine legale Machbarkeitsstudie, die den Weg in die Zukunft einer kommerziellen Nutzung von Weltraumressourcen weisen könnte. Um das konkrete Gestein geht es dabei gar nicht. Solange die NASA es nicht abholt, werde es zusammen mit dem Rover auf dem Mond bleiben, sagt Julien-Alexandre Lamamy, Geschäftsführer von ispace Europe. Aus luxemburgischer Sicht geht es um die Führungsposition des Großherzogtums in Sachen Space Mining, dem Abbau von Rohstoffen im Weltall. Auch Minister Delles schaut weit in die Zukunft. Er denkt an die Rohstoffe, die man eines Tages aus dem Mondgestein gewinnen könne. Zum Beispiel den Sauerstoff, der sich in den Metalloxiden im losen Gestein auf der Mondoberfläche befindet. Ließe sich dieser gewinnen, könnte man auf dem Mond Raumschiffe leichter mit Treibstoff betanken – der Erdtrabant könnte zur ersten Space-Tankstelle werden.
Solche Szenarien liegen noch weit in der Zukunft. Aber sie brauchen eine legale Grundlage. Alle Gesetze der Welt nützen jedoch nichts, wenn die Sonde gar nicht erst auf dem Mond ankommt. Aus diesem Grund bezeichnet ispace-CEO Lamamy die Landung auch als größte Herausforderung. Der letzte Versuch von ispace war im April des vergangenen Jahres knapp gescheitert. Von luxemburgischer Seite sind alle Vorbereitungen getroffen. Die Arbeiten am Rover sind abgeschlossen. In der kommenden Woche wird „Tenacious“ verpackt und nach Tokio geschickt, zum Mutterunternehmen ispace. Dort wird er in die japanische Landesonde „Resilience“ integriert. „Resilience“ und „Tenacious“ sollen voraussichtlich Ende des Jahres im Rahmen des NASA-Programms Artemis mit einer SpaceX-Rakete zum Mond fliegen. Einen genauen Starttermin gibt es noch nicht.
Gesetze im Weltall
Zentral für die internationale Weltraumgesetzgebung ist das sogenannte „Treaty on Principles Governing the Activities of States in the Exploration and Use of Outer Space, including the Moon and Other Celestial Bodies“ aus dem Jahr 1967, ratifiziert von Luxemburg, besser bekannt unter dem Namen „Outer Space Treaty“ (OST). In Artikel 1 des OST ist festgelegt, dass „der Weltraum, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, allen Staaten ohne jede Diskriminierung (…) zur Erforschung und Nutzung freisteht“, ebenso wie „freier Zugang zu allen Bereichen der Himmelskörper“. Artikel 6 des OST stellt Bedingungen für die Aktivitäten privater Akteure im Weltall auf: „Die Tätigkeiten nichtstaatlicher Stellen im Weltraum, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, bedürfen der Genehmigung und ständigen Überwachung durch den zuständigen Vertragsstaat.“
Auf diesen Artikel beruft sich Luxemburg in seiner nationalen Weltraumgesetzgebung. Die „Loi du 20 juillet 2017 sur l’exploration et l’utilisation des ressources de l’Espace“ schafft in seinem ersten Artikel die Grundlage für eine kommerzielle Nutzung von Rohstoffen im Weltall: „Weltraumressourcen sind besitzbar“. Mit Blick auf das OST bedarf es jedoch einer schriftlichen Genehmigung durch den zuständigen Wirtschaftsminister, wie in Artikel 2 des Gesetzes festgeschrieben wird. In den weiteren Artikeln des Gesetzes werden die Voraussetzungen für diese Genehmigung im Detail aufgeführt.
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