Gewerkschaft vs. Polizeiobrigkeit / Wenn über Überstunden nicht öffentlich vor Gericht diskutiert wird
Nicht zulässig, sagte das Bezirksgericht Luxemburg am Donnerstag in erster Instanz. Es geht um eine Klage, die Pascal Ricquier, Präsident der Polizeigewerkschaft (SNPGL), gegen zwölf Polizeioffiziere eingereicht hat. Ricquier reagierte auf eine gegen ihn gerichtete Klage seiner Obrigkeit. Diese fühlte sich durch Aussagen des Gewerkschafters verunglimpft.
Ein Blick zurück auf Oktober 2019 ist nötig, um das Ganze in einen Kontext zu setzen. Bei der damaligen Generalversammlung des SPFP, das sich aus Polizei- und Armeegewerkschaft zusammensetzt, wurde nicht mit Kritik an den jeweiligen Obrigkeiten gespart.
Im Namen seiner Organisation warf Pascal Ricquier der Generaldirektion der Polizei damals unter anderem Verstöße bei der Berechnung und Veröffentlichung von Überstunden von Polizeibeamten vor. Es soll aus Direktionskreisen auch eine Aufforderung gegeben haben, Gesetz und Arbeitszeitabkommen zu ignorieren, hieß es.
Diese Vorwürfe erregten die Aufmerksamkeit der Polizeidirektion. Diese fühlte sich verunglimpft. Zwölf Mitglieder reichten Klage gegen den Gewerkschaftssprecher Ricquier ein. Die IGP („Inspection générale de la Police“) ermittelte, als für die Polizeiarbeit zuständiges Kontrollorgan. Zu einem Gerichtsprozess kam es jedoch nicht. Die Staatsanwaltschaft kam nämlich zum Schluss, die Sache ruhen zu lassen. Einstweilen, denn gegen Pascal Ricquier sprach sie eine Verwarnung aus. Er dürfe sich keines solchen Vergehens mehr schuldig machen. Sonst drohe doppelte Strafe.
Diese Entscheidung gefiel dem Gewerkschafter nicht. Er antwortete, wie oben erwähnt, mit einer Gegenklage. Vor allem, weil es ihm wichtig sei, die Angelegenheit und die Gründe seiner Verwarnung zu klären. Wenn die Polizeiobrigkeit Anstoß nehme an den von ihm erhobenen Vorwürfen, solle sie reagieren, so Ricquier im März dieses Jahres vor Gericht. Wenn seine Zahlen der Überstunden falsch seien, solle das diskutiert und nachgewiesen werden.
Zu einer konkreten Auseinandersetzung um richtig oder falsch von Ricquiers Behauptungen ist es bisher jedoch nicht gekommen. Die Angelegenheit ist somit auch mit dem Urteil vom Donnerstag nicht vollumfänglich geklärt. Gesagt wird lediglich, dass Ricquiers Klage, eine „Citation directe“ aufgrund von Artikel 35 aus dem Verwaltungsgesetzbuch über das allgemeine Beamtenstatut, nicht zulässig sei, da sie von einer Privatperson ausging und nicht von der Staatsanwaltschaft an das Gericht herangetragen wurde. In anderen Worten: Artikel 35 schützt, berechtigt, Staatsdiener, damit diese nicht einfach aus dem Nichts von einer Privatperson aus Jux und Tollerei vor Gericht zitiert werden können.
Me Marc Kohnen, Anwalt von Pascal Ricquier, gibt aber zu bedenken, dass es sich hier ja nicht um eine Privatperson handele, die den ersten Schritt getan hat, sondern um deren Antwort auf die zuvor erfolgte Klage der Polizeioffiziere. Seiner Meinung nach müsse es berechtigt sein, darüber vor Gericht im Detail zu diskutieren. Pascal Ricquier müsse genau wie die Gegenseite die Möglichkeit haben, sich zu erklären und zu verteidigen. Und es müsse klar sein, woraus genau Ricquiers Vergehen bestehe, was die Daseinsberechtigung der Verwarnung sei und wie lange sie Bestand haben soll. Würde das nicht geklärt, hinge die Warnung wie eine permanente Einschüchterung im Raum, was besonders im Hinblick auf die Redefreiheit eines Gewerkschafters sehr schwerwiegend sei.
Pascal Ricquier und sein Anwalt geben die Hoffnung nicht auf, dass in dieser Angelegenheit Fakten auf den Tisch kommen. Deshalb legen sie Berufung ein, wie Me Kohnen am Donnerstagabend sagte. Dem Prozessbeobachter ist es letztendlich egal, wer recht bekommt. Im Raum hängende, nicht geklärte Vorwürfe sollten auch der Justiz nicht egal sein.
- Kirche in Metzerlach weiter auf dem Prüfstand, Gemeinderat genehmigte Zuschuss für „Eis Epicerie“ in Zolver - 17. Januar 2025.
- Nach Straftat in Esch wiederholt „Eran, eraus … an elo?“ eine alte Forderung - 9. Januar 2025.
- Haushalt 2025 im Zeichen von Bildung, Sport und Europa ohne Grenzen - 8. Januar 2025.
Der bruder von Hape Kerkeling?
„Die Obrigkeit fühlt sich verunglimpft.“
Die leben wohl noch im 19. Jahrhundert, sollen doch einfach die Gefühlspolizei anrufen.