Gemeindewahlen / Wichtiger Stichtag: Bis zum 17. April können sich Menschen ausländischer Nationalität für den Urnengang anmelden
Für die kommenden Gemeindewahlen gibt es einige wichtige Stichdaten. So ist der 17. April für all jene relevant, die nicht die Luxemburger Nationalität, aber einen Wohnsitz im Großherzogtum haben – und am 11. Juni in ihren Kommunen mitbestimmen wollen.
Am Montag haben Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit und mit Wohnsitz in Luxemburg die letzte Möglichkeit, sich für die Abgabe ihrer Stimme bei den Gemeindewahlen am 11. Juni anzumelden. Denn während volljährige Personen Luxemburger Nationalität automatisch in den Wahlverzeichnissen registriert sind, müssen sich ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aktiv darin eintragen lassen – wenn sie zum ersten Mal wählen wollen. Bei den diesjährigen Kommunalwahlen ist das nach Wegfall der sogenannten Residenzklausel übrigens erstmals auch möglich, wenn sie noch nicht während fünf Jahren im Land leben.
Noch bis 17 Uhr können sich Nicht-Luxemburger und Nicht-Luxemburgerinnen am Montag registrieren: online via myguichet.lu oder persönlich mit einem Besuch bei ihrer Gemeinde. Auch in Rathäusern, deren Türen üblicherweise schon vor 17 Uhr schließen, muss am 17. April sichergestellt sein, dass man sich bis 17 Uhr in die Listen eintragen kann. Wie das Innenministerium auf Nachfrage mitteilt, wurden die Kommunen vergangene Woche ein zweites Mal per Rundschreiben daran erinnert, dass sie dieser Pflicht nachkommen müssen.
Mehr als 41.336 Registrierungen
Wie viele Menschen aktuell für die Abgabe ihrer Stimme registriert sind, kann das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion nicht mitteilen. Erst im Laufe des Tages werden die neuen Zahlen dem Ministerium vom Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) am Montag mitgeteilt. Und dann am Mittwoch bei einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert. Bis Ende März hatten sich 41.336 Menschen mit ausländischer Nationalität eingeschrieben – also etwa 16,1 Prozent der 257.034 potenziell Wahlberechtigten. Zuvor waren es Ende Februar rund 12,5 Prozent.
Kommende wichtige Daten im Überblick
– Noch bis zum 2. Mai: Antrag auf Briefwahl aus dem Ausland
– Noch bis zum 17. Mai: Antrag auf Briefwahl im Inland
– 6. Juni: Frist für Versand der Wahlbenachrichtigung
– 11. Juni: Gemeindewahlen
– 1. September: Stichdatum für die Vereidigung
– 8. Oktober: Parlamentswahlen in Luxemburg
Es ist davon auszugehen, dass inzwischen mehr als 41.336 Personen eingeschrieben sind. Und bis 17 Uhr können am Montag noch weitere hinzukommen. Wer die Deadline zur Einschreibung verpasst, hat danach keine Möglichkeit mehr, sich für den Urnengang anzumelden. Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es unter jepeuxvoter.lu sowie guichet.public.lu unter der Kategorie „Bürgerangelegenheiten“ und dann „Wahlen“. Allgemeine Infos zum Urnengang – auch, aber nicht nur zu den Kommunalwahlen – finden sich unter elections.public.lu.
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