Open-Air-Events / Wie die Luxemburger Polizei mit Lärmbeschwerden bei Festivals umgeht
Festivals im eigenen Wohnort gefallen nicht jedem Anwohner – das Hauptargument ist oft der störende Lärm bis in die Abendstunden. Erst kürzlich hatten sich Anwohner des Kirchbergs bei der Gemeinde über die dortigen Open-Air-Konzerte beschwert. Das Tageblatt hat bei der Polizei nachgefragt, wie die Beamten mit Beschwerden über solche Veranstaltungen umgehen.
Es ist Festivalsommer – für viele ein Grund zum Freuen, bei manchen löst diese Tatsache jedoch den Gedanken „och nee, nicht schon wieder Krach“ aus. Das ist nicht ausschließlich bei Festival-Muffeln der Fall, sondern oft auch bei Anwohnern, die direkt neben dem Veranstaltungsort wohnen. Denn nicht jedes Festival ist so weit abgeschottet von Wohngebieten wie zum Beispiel der Klassiker Rock am Ring im deutschen Nürburg. In Luxemburg gibt es Open-Air-Konzerte immer wieder mitten zwischen Wohnblöcken oder nahe an Wohngebieten.
Ein Beispiel dafür ist das Belval Open Air – das erst kürzlich Mitte Juni auf dem Rockhal-Vorplatz über die Bühne ging. Doch es gibt noch mehr Events, die sich nicht gerade abseits von Wohnhäusern abspielen, vor allem jetzt, wo die Pandemie zwei Jahre lang das Kulturleben in Luxemburg und der Großregion pausiert hat. Das Großherzogtum erlebte eine regelrechtes Überangebot an Kulturveranstaltungen – doch damit kamen auch einige Beschwerden.
Kirchberg-Anwohner fühlten sich von Konzerten gestört
Auf einer der City-Breakfast-Runden in Luxemburg-Stadt wurde bekannt, dass die Open-Air-Konzerte, die zwischenzeitlich mehrmals die Woche auf Kirchberg stattgefunden hatten, offenbar nicht nach jedermanns Geschmack waren. Die Einwohner des weitläufigen Plateaus und der benachbarten Stadtviertel fühlten sich demnach von der Lautstärke der Konzerte in ihrer Nachtruhe gestört und beschwerten sich deshalb bei der Gemeinde.
Diese stellte daraufhin fest, dass die Konzerte, die ausnahmslos auf Grundstücken des „Fonds du Kirchberg“ stattgefunden hatten, nicht offiziell bei der Gemeindeverwaltung gemeldet beziehungsweise beantragt worden waren. „Das ist Pflicht, selbst wenn das Event auf einem Privatgrundstück stattfindet“, sagte Bürgermeisterin Lydie Polfer, die sich umgehend mit der Geschäftsführung des „Fonds du Kirchberg“ zusammensetzen wollte. Beim City Breakfast am 15. Juni hieß es zudem vom hauptstädtischen Schöffenrat: „Wir tun etwas gegen den Lärm auf Kirchberg.“ Und das Thema war zu dem Zeitpunkt durchaus akut – an dem anschließenden Wochenende und auch den Wochen danach waren dort mehrere Konzerte geplant. Ein Lösungsvorschlag war ein Ende der Feierlichkeiten um 22 Uhr – unter anderem für das viertägige „De Gudde Wëllen Open Air“ Mitte Juni.
Polizei kommt Meldungen nach – je nach Dringlichkeit
Doch auch bei anderen Festivals, bei denen es zuvor keine Diskussion um deren Rahmenbedingungen gab, fühlen sich oft Menschen gestört von der Musik oder den Zuschauern. Das Tageblatt hat bei der Luxemburger Polizei nachgefragt, wie sie mit Beschwerden über Lärm bei Open-Air-Konzerten umgeht. „Es kann immer mal vorkommen, dass Leute sich durch Events und die damit verbundene Lautstärke gestört fühlen und sich dann bei uns melden“, sagt ein Sprecher der Polizei am Montagnachmittag. „In dem Moment versuchen unsere Beamten, diesen Meldungen nachzukommen – im Bereich unserer Möglichkeiten und je nach Dringlichkeit der anderen Einsätze, die eventuell gleichzeitig anstehen.“
In vielen Fällen könne die Situation bereits vor Ort und in Zusammenarbeit mit den Organisatoren geklärt werden. „Dazu muss man aber auch sagen, dass die Anwohner bei großen Events in der Regel im Vorfeld über die Veranstaltung informiert werden“, so der Polizei-Pressesprecher. Sollten tatsächlich Verstöße festgestellt werden, wenn ein Anwohner oder jemand anderes die Polizei wegen Lärmbelästigung oder Ruhestörung ruft, gingen die Beamten den entsprechenden Weg über einen Bericht an die zuständigen Autoritäten.
Keine eigene Statistik zu Lärmmeldungen bei Festivals
Im großherzoglichen Polizeireglement, das sich mit Luxemburgs öffentlicher Ordnung befasst, heißt es zum Beispiel an einer Stelle: „Es ist verboten, die öffentliche Ruhe durch übermäßiges Schreien oder Lärmen zu stören.“ An anderer Stelle steht dort: „Es ist verboten, die Nachtruhe in irgendeiner Weise zu stören.“ In dem Reglement lässt sich allerdings auch nachlesen, dass es für bestimmte „ordnungsgemäß genehmigte Messen, Jahrmärkte oder andere öffentliche Vergnügungen“ separate Vorschriften gebe. Was die Bedingungen für das Stattfinden eines Festivals in der Nähe von Wohnhäusern angehe, seien laut dem Polizeisprecher die Gemeinden der richtige Ansprechpartner – wie auch von der Gemeinde Luxemburg beim City Breakfast erwähnt.
Spezifische Zahlen zu Meldungen von Open-Air-Konzerten oder Festivals, bei denen sich Menschen über den entstehenden Lärm beschwert haben, gebe es nicht separat, erklärt der Sprecher. Das liege daran, dass solche Meldungen unter andere Kategorien fallen wie beispielsweise unter Störung der Nachtruhe. Unter die fielen allerdings auch eine Reihe anderer Meldungen, zum Beispiel wenn jemand einfach nur Krach in der Nachbarschaft mache oder irgendwo eine laute Privatparty feiere. Auch Baustellen könnten zu laut sein – unter anderem, wenn die Bauarbeiten außerhalb der dafür erlaubten Zeiten stattfinden – und deswegen in diese Kategorie fallen. Kommt es am Rande von Veranstaltungen zu anderen unschönen Nebenwirkungen wie zum Beispiel beschmierten Wänden oder zerstörten Gegenständen, können diese Vergehen ebenso bei der Polizei angezeigt werden.
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Warum meckern? Wir haben uns doch alle gern?
@ Filet de Boeuf/ Falsch! Ich habe noch lange nicht ALLE gern!
Wo gefeiert wird ist nun mal Lärm
Vor zwei Jahren hätte man gesagt: Corona Spreader Event und hätte dem Treiben ein Ende gemacht! Kranke Gesellschaft!
Illegale Feiern?
Geht da da mal jemand in den Knast?
Wenn ein Wirt illegal mehrere freie Nächte feiern würde mit Lärmbeschwerden, dann wäre die Bude bald zu.
Aber hier sind ja schwarze Bonzen die dahinter stecken.