Luxemburg / Wie es um die Sicherheit von Gefangenentransporten steht
Innenminister Léon Gloden gibt einen Einblick in die Sicherheitsvorkehrungen bei Gefangenentransporten in Luxemburg: Wer verantwortlich ist, wie ein Transport abläuft und welche Vorkehrungen bei „auffälligen Häftlingen“ getroffen werden.
Wie geht ein Gefangenentransport in Luxemburg vonstatten? Darüber hat Innenminister Léon Gloden (CSV) nun Antworten geliefert. Grundsätzlich gelte: „Die Anzahl der Polizisten muss immer die Anzahl der zu transportierenden Gefangenen übersteigen“, wie der Minister in seiner Antwort auf eine parlamentarische Frage der Abgeordneten Dan Biancalana und Taina Bofferding (beide LSAP) schreibt.
Der Auslöser für die Besorgnis der beiden LSAP-Politiker sei ein brutaler Überfall am 14. Mai auf einen Gefängniskonvoi in Frankreich. Vermummte Männer hatten den Transport an einer Mautstelle in Incarville angegriffen, zwei Strafvollzugsbeamte getötet und andere schwer verletzt. Der Häftling, der sich auf dem Weg ins Gefängnis von Le Havre befand, konnte fliehen. Daraufhin löste die französische Polizei den „Sperber-Plan“ aus: 200 Polizisten wurden mobilisiert, um die Täter ausfindig zu machen.
In Luxemburg sei die Polizei für die „Extraktion von Personen, die in den Strafvollzugszentren Luxemburg und Uerschterhaff inhaftiert sind, sowie die Überstellungen zwischen diesen Strafvollzugszentren“ verantwortlich, schreibt Gloden. Unterstützt würden die Beamten dabei von der „Unité de garde et d’appui opérationnel“. Die Gefangenentransfers würden in einem speziell ausgestatteten Transporter durchgeführt und die Insassen würden Handschellen tragen, erläutert Gloden weiter.
Besondere Vorkehrungen für auffällige Häftlinge
Handele es sich beim Gefangenen um einen „besonders auffälligen Häftling“, würden besondere Vorkehrungen getroffen werden. Hier gebe es verschiedene Kategorien, die anhand einer Bedrohungsbewertung festgelegt werden. Die Verlegung werde dann „mit äußerster Diskretion hinsichtlich des Transportmittels und der gewählten Route vorbereitet“, schreibt der Innenminister. Außerdem werde für den eingestuften Häftling das zuständige Team angepasst, „zusätzliche Zwangsmittel“ eingesetzt und die Einsatzkräfte durch Hundeführer und „aus der Luft“ verstärkt.
Die Polizisten, die einen Gefangenentransport durchführen, müssen neben ihrer Grundausbildung in der Polizeischule – die sich in einem theoretischen und praktischen Teil mit dem Transport von Häftlingen beschäftigt – eine „zusätzliche einwöchige interne Schulung absolvieren“. Dort werden sie mit „den betreffenden Orten, darunter beispielsweise Krankenhäuser, und den Besonderheiten des Gefangenentransports vertraut“ gemacht, schreibt Gloden. Zusätzlich gebe es für die Verlegung von klassifizierten Gefangenen regelmäßig besondere Schulungen und Übungen.
Sollte ein Häftling aus einer Strafvollzugsanstalt fliehen, „kommt das polizeiliche Alarmkonzept zur Anwendung“, schreibt Gloden. Der Alarmplan werden vom „Centre d’intervention national“ ausgelöst, und habe zum Ziel, schnell und koordiniert auf eine schwere Straftat oder einen Gefängnisausbruch zu reagieren. „Je nach den Umständen können verschiedene mobile und statische Geräte eingesetzt werden, um die gesuchten Personen zu lokalisieren und festzunehmen“, schreibt der Innenminister. Ein kürzlich eingereichter Gesetzesvorschlag soll ein neues Kapitel über die aktive Suche nach Flüchtigen einführen.
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