OKaJu gibt Empfehlungen / Wie Schüler besser geschützt werden können
Eigentlich ist es ein Tabuthema oder, wie Ombudsmann Charel Schmit sagt, ein unbequemes Thema. Es geht um das grenzüberschreitende Verhalten, das in Bildungseinrichtungen durch die Lehrkräfte ausgeht. Der Ombudsmann für Kinder und Jugendliche (OKaJu) hat deshalb Empfehlungen ausgesprochen, die den Kindern das Recht auf ein gewaltfreies Umfeld an Schulen und anderen Institutionen einräumen sollen.
In manchen Ländern werden Kampagnen gegen physische Gewalt ins Leben gerufen, in Luxemburg steht eher die psychische Gewalt im Zentrum der Besorgnis. Dabei geht es um alle Formen dieser psychischen Gewalt. Im Mittelpunkt stehen oftmals Mobbing bzw. Cybermobbing. Diese Problematik wird regelmäßig thematisiert, man wendet sich direkt an die Kinder und Jugendlichen und an deren Eltern. „Weniger beleuchtet sind dagegen Formen von Gewalt und grenzüberschreitendem Verhalten, die von den Lehrkräften ausgehen“, sagte Charel Schmit, Ombudsmann für Kinder und Jugendliche (OKaJu), am Dienstag auf einer Pressekonferenz.
Diese Form von Gewalt bezeichnet Schmit als Kindesmissbrauch. Laut Schmit wird das Thema in großen internationalen Studien nur wenig beachtet. Zu einem großen Teil wird diese Art der Gewalt auch tabuisiert. „Wir wissen aber, dass bestimmte Verhaltensweisen in einzelnen Fällen immer wieder dazu führen, dass Kinder und Jugendliche Unbehagen und Unwohlsein empfinden. Das kann zu Schulängsten führen und Schulabbrüche begünstigen.“
Der Ombudsmann illustriert das Problem anhand eines Vergleichs. Wenn ein Feuer ausbricht, gibt es einen Sicherheitsplan, der genau befolgt wird. Einmal im Jahr findet eine Übung statt, damit die Evakuierung im Ernstfall auch klappt. Bei grenzüberschreitendem Verhalten gegenüber Kindern im Schulkontext sei man dagegen viel langsamer unterwegs. Die Prozeduren seien unklar. Schmit nennt die Beispiele Frankreich und Spanien, wo man schon einige Schritte weiter sei. Frankreich hat demnach eine landesweite Hotline gegen jegliche Formen von Missbrauch eingeführt, deren Nummer in jedem Schulhof oder -gebäude gut sichtbar aushängt. Auf lokaler Ebene gibt es Referenten, die sich der jeweiligen Sache annehmen. Spanien hat dieses Jahr die Einführung von einem „Child Protection Officer“ gesetzlich verankert, der in Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, zum Einsatz kommt. Der Nachholbedarf auf gesetzlicher Ebene entspreche dem generellen Bewusstsein in der Bevölkerung, so der Ombudsmann. „Das ist ähnlich wie bei anderen unbequemen Themen.“
Konkrete Fälle sexualisierter Gewalt
Charel Schmit stellte der Presse eine allgemeine Empfehlung zum gewaltfreien Umfeld im Schulkontext vor. „Auf Grundlage der Kinderrechtskonvention gehen wir davon aus, dass Kinder das Recht darauf haben, im Schulkontext vor jeglichen Formen der Gewalt geschützt zu werden“, sagte er. Konkret nannte Schmit eine Reihe von Fällen, die im Laufe des vergangenen Schuljahrs an die Öffentlichkeit gelangt sind. Dabei ging es um grenzüberschreitendes Verhalten von Lehrkräften beziehungsweise von sexualisierter Gewalt gegenüber Schülern. „Uns haben einige Beschwerden erreicht, und das hat uns dazu bewegt, uns generell mit diesem Thema auseinanderzusetzen.“ Dazu habe man die bestehenden Instrumente analysiert, die es bereits an Schulen gibt, um solche Vorfälle zu verhindern. Schmit erinnerte daran, dass eine solche Analyse zu den Aufgaben des OKaJu gehört.
So erstellte das OKaJu eine Empfehlung zur grenzüberschreitenden Gewalt in Bildungseinrichtungen und stellte dazu drei Punkte zusammen: die Prävention, die Intervention und die Mediation. „Wir verstehen diese Empfehlung als Einladung an alle beteiligten Akteure, sich mit der Problematik auseinanderzusetzen.“ Das in der Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Schutz vor allen Formen der Gewalt entspreche auch der institutionellen Verantwortung der Schule, sich die nötigen Mittel zu geben, um dieses zu garantieren.
Berufskodex und „Child Protection Officer“
Charel Schmit bemängelte, dass das Gesetz der „Fonctionnaires“ zwar den Missbrauch im Kontext der Arbeitsbeziehungen definiert, nicht aber den Umgang mit den „Kunden“ präzisiert, in diesem Fall den Kindern und Jugendlichen. „Vielleicht ist das neue Rahmengesetz zu den Schulen ein guter Moment, um nachzubessern und einen ,Code de déontologie‘ einzuführen.“ Diesen könnte man zum Beispiel in Weiterbildungen einbauen, damit jeder auf dem neuesten Stand ist. Eine solche Berufsethik gebe es unter anderem in den Gesundheitsberufen und neuerdings auch bei der Polizei.
Wie es bereits in Spanien der Fall ist, möchte der OKaJu auch in Luxemburg „Child Protection Officers“ einführen. Diese Beauftragten zum Schutz der Kinder sollen in jedem Schulgebäude eingesetzt werden und privilegierte Gesprächspartner für Kinder und Jugendliche und deren Eltern sein, aber auch für Lehrkräfte und anderes Personal. Gegenüber der Hierarchie soll dieser „Officer“ eine klare Unabhängigkeit aufweisen, so ähnlich wie ein Personalsprecher in einem Betrieb.
Schmit ist es zudem wichtig, die Mediation als fakultatives Angebot anzubieten. Die Mediation soll helfen, die sozialen Bindungen oder Beziehungen, die durch Konflikte geschädigt wurden, wiederherzustellen. Jedes betroffene Kind sollte, auf freiwilliger Basis und auf seinen ausdrücklichen Wunsch, auf ein solches Angebot zurückgreifen können.
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Cybermobbing.Und da regen wir uns auf wenn die Dinger einige Stunden außer Betrieb sind.