Neuer Gesetzentwurf / Wie schulische Inklusion besser gelingen kann: Evaluierung zeigt, wo es noch hapert
Bildungsminister Claude Meisch hat am Montag den neuen Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion vorgestellt. Darin befinden sich Verbesserungsvorschläge, die aus der Evaluierung des seit fünf Jahren bestehenden Gesetzes und dessen Anwendung eingeflossen sind.
Die 2017/2018 eingeführten Maßnahmen zur schulischen Inklusion wurden einer Evaluierung unterzogen. Damals handelte es sich um eine große Reform, erinnerte Bildungsminister Claude Meisch am Montag auf einer Pressekonferenz. Diese Reform habe tiefgreifende strukturelle Änderungen gebracht. Davor habe man unter dem Begriff „Education différenciée“ (Ediff.) eine Politik mitsamt Strukturen gehabt, die auf einem Gesetz von 1973 basierte.
Die Reform vor fünf Jahren habe einige Bereiche fundamental verändert. Meisch nannte die Schaffung von regionalen Interventionsteams, die den Regionaldirektionen unterstanden. Daneben habe man neue Mittel für die schulische Inklusion direkt in die Schulen gegeben, mit der Schaffung des „Instituteur spécialisé pour enfants à besoins spécifiques“. Damals seien 150 dieser Posten geschaffen worden. Auch seien neue Kompetenzzentren geschaffen worden, für spezifische Bedürfnisse, die vorher nicht abgedeckt worden waren. Als Beispiel nannte Meisch die Kompetenzzentren für die sozio-emotionale Entwicklung der Kinder oder jene für Kinder mit sehr hohem Entwicklungspotenzial. Zudem habe man eine Agentur für die Transition zwischen der Schule und der späteren Arbeitswelt für Schüler mit spezifischen Bedürfnissen geschaffen.
Die bestehenden Zentren seien damals weiterentwickelt und gestärkt worden. Neu seien damals auch die Verbesserung der Prozeduren gewesen, sagte Meisch. Damit meinte er das Zusammenspiel sowie das Ineinandergreifen neuer Strukturen. Jetzt, fünf Jahre später, ist die Zeit gekommen, Bilanz zu ziehen. Die Evaluierung wurde einerseits durch die externe Auditfirma Exigo S.A. und andererseits durch die Generaldirektion der schulischen Inklusion des Bildungsministeriums durchgeführt. Letztere hatte eine Umfrage bei den betroffenen Akteuren lanciert.
Problem Personalmangel
Dabei kam heraus, dass sich breit für die schulische Inklusion ausgesprochen wurde, trotz aller Schwierigkeiten. Als wichtigsten negativen Punkt nannte Meisch den Mangel an Personal. „Auch für diesen Bereich habe ich Verantwortung übernommen“, sagte der Bildungsminister. „Ich habe festgestellt, dass wir sonst nichts tun, als den Personalmangel zu verwalten.“ Sehr selten sei die Frage gestellt worden, was das Kind nun eigentlich braucht, sondern was man noch an Mittel zur Verfügung habe und wie man diese verteilen könne. „Das war meistens nur ein Pflaster auf das Holzbein.“ Meisch zeigte sich erfreut, dass man in den vergangenen Jahren massiv diesem Missstand entgegensteuern konnte. Über 700 Posten seien auf den jeweiligen Niveaus geschaffen worden. Dabei habe es sich oft um sehr spezialisierte Fachkräfte gehandelt. Das sei ein Plus von 126 Prozent von 2017 bis 2021, rechnete Meisch vor.
Durch die bessere Ausstattung auf Personalebene habe man heute erreicht, dass nun auch Kinder Hilfe bekommen würden, die vorher gar keine bekommen hätten, so der DP-Minister. Die Anzahl der Dossiers in der CNI („Commission nationale de l’inclusion“), welche entscheidet, welche Hilfe für welches Kind notwendig ist, habe sich in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt. Auch sei die Zahl der ambulanten Übernahmen gestiegen, während die Zahl der Beschulungen in den Kompetenzzentren rückläufig sei. „Daran sieht man, dass unsere Reform gewirkt hat“, sagte Meisch. Inklusion sei demnach möglich, wenn mehr Mittel „um Terrain“ freigegeben werden. Damit sei man einer der Musterschüler in der Europäischen Union, so der Minister.
Wir wollen uns auf dieser positiven Entwicklung keineswegs ausruhen, sondern punktuell auf Basis dieser Evaluierung nachbessernBildungsminister
Meischs erste Schlussfolgerung lautet: „Die Evaluierung zeigt uns, dass die schulische Inklusion möglich geworden ist, wirkt und den Betroffenen weiterhilft.“ Jeder Schüler mit spezifischen Bedürfnissen habe ein Dossier, auf dessen Basis konkrete Betreuungsmaßnahmen festgelegt werden könnten. „Wir wollen uns auf dieser positiven Entwicklung keineswegs ausruhen, sondern punktuell auf Basis dieser Evaluierung nachbessern“, betonte Meisch.
Akteure mangelhaft informiert
In diesem Sinne schlägt die aktuelle Evaluierung sechs Entwicklungsachsen vor, um Verbesserungen anzugehen. Diese sind in einen neuen Gesetzesentwurf eingeflossen, der in den nächsten Wochen dem Regierungsrat vorgelegt wird, so der Bildungsminister. Der Entwurf deckt das Wohlbefinden und die Inklusion ab. Meisch unterstrich, dass dieses Gesetzesentwurf das Resultat von Gesprächen mit der CGFP, anderen Gewerkschaften, dem „Collège des directeurs“ der Grundschulen, Lyzeen und Kompetenzzentren sowie der nationalen Elternvertretung ist. Somit könne der Entwurf nach dem Instanzenweg ab dem Schuljahr 2023/24 in Kraft treten.
Meisch hob drei Entwicklungsachsen des neuen Entwurfs hervor. Die erste betreffe die Information über die gesamten Maßnahmen der Inklusion. Die Evaluierung habe gezeigt, dass viele Akteure nicht gut darüber informiert seien, was ihre Aufgaben und Rechte seien. Man habe bei der Reform vielleicht den Fokus zu sehr auf die Bedürfnisse der Schüler gelegt und die Information der Eltern etwas vernachlässigt. Hier müsse korrigiert werden, so der Minister. Informationskampagnen könnten hier Abhilfe schaffen. Die CNI solle sich zudem regelmäßig mit den Elternvertretern austauschen.
Ich finde es inakzeptabel, dass es im Durchschnitt zehn Monate dauert, bis die Hilfe bei einem Kind mit spezifischen Bedürfnissen ankommtBildungsminister
Als zweite Entwicklungsachse nannte Meisch die Kritik, dass es zu lange dauere, bis konkrete Hilfe beim Schüler ankomme. „Ich finde es inakzeptabel, dass es im Durchschnitt zehn Monate dauert, bis die Hilfe bei einem Kind mit spezifischen Bedürfnissen ankommt“, sagte er. Zugleich brauche man eine gute und fachmännische Diagnostik: „Hier müssen wir uns anders aufstellen.“ Die Anfangsdiagnostik soll innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein und festlegen, welches Kompetenzzentrum zuständig ist. Die konkrete Hilfe soll nach diesen drei Monaten direkt anlaufen. Parallel zur bereits angelaufenen Hilfe soll eine Feindiagnostik gemacht werden. Dabei könne man gegebenenfalls die Richtung anpassen.
Kooperation soll besser werden
Zudem kündigte Meisch an, weitere 150 Posten für A-EBS („Assistants pour enfants à besoins spécifiques”) mit einer DAP-Ausbildung in den nächsten drei Jahren schaffen zu wollen. Das sei eine Nachfrage „vum Terrain“ gewesen. Nicht jeder Akteur, der hier interveniert, müsse hoch spezialisiert sein. Als A-EBS kämen beispielsweise Personen mit den Diplomen „DAP – auxiliaire de vie“ oder dem neuen „DAP – éducation“ infrage.
Die dritte Entwicklungsachse betrifft laut Meisch die Zusammenarbeit zwischen den Kompetenzzentren. Diese engere Kooperation sei notwendig, um die richtige Antwort auf die spezifischen Bedürfnisse der Schüler zu geben. Um diese Kooperation zu gewährleisten, soll mit dem neuen Gesetz ein „Service national de l’éducation inclusive“ (SNEI) ins Leben gerufen werden.
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„die sozio-emotionale Entwicklung der Kinder.“
Durfte die sozio-emotionale Auseinandersetzung einiger „Kinder“ in der Internationalen Schule in Diffedingen miterleben.
Dort war wirklich „Personalmangel“ an dem Tag!