Hackerangriffe / Wie steht Luxemburg in Bezug auf Cybersicherheit bei Herzimplantaten?
Welche Sicherheitsvorkehrungen gibt es in Luxemburg zum Schutz vor Cyberangriffen auf Herzimplantate? Die Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) gibt einen Überblick und beantwortet die Frage, warum es im Großherzogtum bisher keine Smartphone-Apps zur Überwachung von Herzimplantaten gibt.
Wie steht es in Luxemburg um die Cybersicherheit bei Herzimplantaten? Das wollte die LSAP-Abgeordnete Liz Braz in einer parlamentarischen Anfrage an die Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) wissen. Denn Wissenschaftler der Universität Trier würden vor möglichen Hacker-Angriffen auf Herzimplantate warnen. Dabei handele es sich um moderne Implantate, die Informationen drahtlos übertragen.
Laut der Ministerin sind die Hersteller medizinischer Geräte gemäß der EU-Verordnung 2017/745 (MDR) dazu verpflichtet, umfassende IT-Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Diese beinhalten den Schutz vor unbefugtem Zugriff sowie die Sicherstellung der Integrität und Vertraulichkeit von Patientendaten. Zusätzlich müssen Hersteller den zuständigen Behörden alle schwerwiegenden Zwischenfälle, einschließlich Cybervorfällen, melden.
20 Vorfälle wurden in Luxemburg seit 2017 im Zusammenhang mit der Cybersicherheit medizinischer Geräte gemeldet. Diese betrafen jedoch ausschließlich präventive Korrekturmaßnahmen und hatten keine Auswirkungen auf Luxemburger Patienten. Cyberangriffe auf medizinische Geräte konnten laut Deprez bis heute nicht identifiziert werden. Die Mehrheit der in Luxemburg verwendeten Implantate stammen von den Firmen Medtronic und Abbott, die umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben. Medtronic bewertet das Risiko eines Hacks während einer Kontrollsitzung als äußerst gering bis null.
Die Ministerin betont, dass Patienten umfassend über die Risiken informiert werden müssen, bevor eine Implantation erfolgt. Die entsprechenden Informationen müssen in standardisierter Form weitergegeben werden. Die Verantwortlichkeiten des Zentrums, in dem das Implanat eingesetzt wird, sind dabei von den Verantwortlichkeiten des Zentrums oder Arztes zu trennen, der für die Überwachung zuständig ist. Die Kardiologen, die die Implantation durchführen, seien für die Auswahl des Implantats und so für das Unternehmen verantwortlich, das dieses Implantat herstellt.
Die Frage, ob in den Luxemburger Krankenhäusern eine Smartphone-App zur Überwachung der Geräteaktivität angeboten werde, verneinte die Ministerin. Dies liege daran, dass der Betrieb und die Überwachung solcher Anwendungen sehr aufwendig sind und derzeit noch nicht finanziert werden.
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