Luxemburg-Stadt / „Wir bitten Sie, Bettelnden kein Geld zu geben“: Stadt Luxemburg informiert mit Flyer über neue Regelung
Mit einem Flyer werden die Menschen in Luxemburg-Stadt seit Ende des Jahres über die von der Gemeinde so beschriebene „Einschränkung der Bettelei“ informiert. Der Inhalt des Faltblatts löst bei manchen Kritik aus.
Zu bestimmten Uhrzeiten und an bestimmten Orten ist das Betteln in Luxemburg-Stadt inzwischen untersagt. Seit knapp einem Monat ist das der Fall, doch die Diskussion um das sogenannte „Bettelverbot“ hält an: Das unter anderem, weil der neue Innenminister Léon Gloden (CSV) in dem Kontext kürzlich der Kunstszene indirekt eine Mitschuld an Vandalismus an seinem Eigenheim gab. Und in dem Zusammenhang Karikaturist Carlo Schneider nun sogar Drohungen erhielt. Noch etwas ist in der Diskussion aber Thema: Ein Flyer, der seit Dezember über die neue Regelung informiert.
Die kleine Broschüre mit dem Titel „Einschränkung der Bettelei“ soll laut den Gemeindeverantwortlichen über die Neuerung und damit einhergehende Sanktionen aufklären. „In den vergangenen Jahren verzeichnete die Stadt Luxemburg eine Zunahme der Bettelei auf dem Gebiet der Hauptstadt. Dies betrifft vor allem die organisierte und aggressive Bettelei“, heißt es dazu in einem einleitenden Satz. Das greift Politiker Fabricio Costa von „déi jonk gréng“ in einem Beitrag in den sozialen Medien auf und kritisiert, dass Zahlen dazu auf dem Faltblatt nicht zu finden sind.
Tatsächlich existieren solche Zahlen für Luxemburg kaum bis gar nicht. Eine Erhebung vom damaligen Ministerium für Familie, Integration und die Großregion in Zusammenarbeit mit Inter-Actions zeigte lediglich, dass am Mittwochabend vom 14. Juni 2023 in der Hauptstadt 193 Menschen ohne feste Unterkunft unterwegs waren. Von 130, die einen Fragebogen ausfüllten, gaben 45 das Betteln als Einkommensquelle an. Bei einer ählichen Aktion am Abend des 26. Oktober 2022 waren es zuvor 197 Menschen. Von 86 Menschen, die einen Fragebogen ausfüllten, sagten 28, dass sie mit dem Betteln ihren Lebensunterhalt verdienen.
Nicht wegschauen
Wann und wo das Bettelverbot gilt
Laut Polizeiverordnung der Gemeinde Luxemburg ist das organisierte Betteln oder solches in Banden verboten. Alle anderen Formen sind montags bis sonntags eingeschlossen zwischen 7 und 22 Uhr ebenfalls verboten. Das auf allen Spielplätzen, in den öffentlichen Parkflächen, in den folgenden Straßen und an öffentlichen Plätzen sowie in Parks der Stadt Luxemburg:
Oberstadt:
Das gesamte Gebiet innerhalb des durch die folgenden Straßen definierten Bereichs:
Boulevard Royal, Côte d’Eich, rue du Palais de Justice, rue Wiltheim, rue Large, rue du Saint-Esprit, Plateau du Saint-Esprit, Boulevard F.D. Roosevelt, Boulevard Royal
Bahnhofsviertel:
Avenue de la Liberté, Avenue de la Gare, Boulevard de la Pétrusse, Pont Adolphe, rue de Strasbourg
Öffentliche Plätze:
Champ du Glacis, place de la Constitution (2*), place de l’Europe, place de la Gare, place Léon XIII, place de Paris (4), place du Parc (7), place de Strasbourg (6), place Wallis (5)
Öffentliche Parks:
Parc de Cessange, Parc Edith Klein (1), Parc municipal Edouard André, Parc de Gasperich, Parc Kaltreis, Parc Laval, Parc Mansfeld, Parc de Merl, Parc Central, Parc Tony Neuman, Skatepark Dommeldange, Skatepark Gasperich, Skatepark Péitruss (3)
*Gekennzeichnete Plätze und Parks auf der Karte
Sie sollen das künftig nicht mehr tun können – zumindest wenn die Menschen den Tipps der Gemeinde Luxemburg folgen. Diese rät via Flyer und auch auf der Webseite vdl.lu nämlich Folgendes: „Reagieren Sie nicht auf aktives und aggressives Betteln“, oder auch „Wir verstehen, dass Sie bedürftigen Menschen helfen möchten. Hierzu können Sie sich direkt an die in Luxemburg ansässigen Wohltätigkeitsorganisationen wenden, die Menschen in Notlagen helfen. (…) In diesem Sinne bitten wir Sie, Bettelnden kein Geld zu geben, um die organisierte Bettelei nicht zu unterstützen.“
Nicht einverstanden mit diesen Ratschlägen ist Alexandra Oxacelay von der „Stëmm vun der Strooss“. Die Direktorin der gemeinnützigen Vereinigung hat bisher noch kein Exemplar des Flyers gesehen, sagt aber auf Nachfrage: „Ich würde etwas anderes raten. Wenn ich gefragt werde, wie man auf bettelnde Menschen reagieren soll, sage ich immer, man soll nicht wegschauen. Das ändert zwar nichts an ihrer Situation, aber man soll nicht einfach so tun, als würden die Menschen nicht existieren.“ Denn laut Alexandra Oxacelay sind manche sogar draußen unterwegs, weil sie eben gerade den Kontakt zu anderen suchen.
Aktiv verteilt scheinen die Flyer aktuell aber nicht zu werden. Die Streetworker in den grünen Jacken von „A vos côtés“ haben bei ihren Rundgängen durch die Stadt zwar Exemplare dabei, geben diese allerdings nicht systematisch weiter – wie es auf Nachfrage von der Pressestelle der Stadt heißt. Außerdem hat die Polizei Faltblätter zur Verfügung und bei Interesse können diese auch im Rathaus bestellt werden. Darüber hinaus ist eine gemeinsame Verteilaktion mit dem Geschäftsverband vorgesehen, wie die Pressestelle weiter erklärt.
Kampagne gegen Betteln
Es ist übrigens nicht zum ersten Mal, dass in Luxemburg offiziell dazu aufgerufen wird, Bettelnden kein Geld zu geben. Schon im August 2010 startete die Polizei eine Kampagne, in der es hieß, dass „professionelle Bettler“ „falsche Situationen (zum Beispiel: bin krank, habe keine Arbeit, habe kein Dach über dem Kopf)“ vortäuschen würden, um Geld zu verdienen. Ein Anstieg von Anzeigen aus der Bevölkerung und der Geschäftswelt hatte die Polizei laut ihrem damaligen Pressesprecher zum Start dieser Kampagne veranlasst.
Als „stigmatisierend“ bezeichnete die Luxemburger Staatsanwaltschaft die Aktion in einem im Le Jeudi erschienen Artikel vom 2. September 2010. Heute ist die Pressestelle der Justiz mit solchen Aussagen etwas zurückhaltender. So heißt es von der Staatsanwaltschaft – die nach Verstößen gegen das Bettelverbot immerhin entscheidet, ob eine Akte geschlossen oder aber eine Verwarnung ausgesprochen bzw. eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet wird – in Bezug auf die neue Regelung in der Hauptstadt: „Es ist nicht unsere Aufgabe als Justizverwaltung, einen Flyer der Gemeinde Luxemburg zu kommentieren.“ Für Diskussionen werden der Faltzettel und das Verbot wohl aber auch weiterhin sorgen.
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Luxemburg-Stadt / „Wir verbieten Ihnen, Bettelnden Geld zu geben, wenn Sie dabei erwischt werden droht Ihnen ein Avertissement taxé von 25 -254 €.
Sollten Sie nicht bereit oder in der „Lage“ sein das Bussgeld zu zahlen, werden Sie für 8 Tage in der Haftanstalt kostenlos „Urlaub“ machen müssen.
„CODE PENAL: Article 365 Point 6*, l’année du CHRIST 2024.
Par la grâce de Dieu ont décidé ainsi LP LG.
Es wird so langsam ungemütlich und grotesk.
„wir bitten sie“ ass daat nöt Geheescht??
@ Grober J-P. : Eenseitegen Kommentar.
Richteg… wann d’Leit kengem Heeschert eppes gin, ass de Problem an engem hallwen Joer vum Désch!
Neuer Flyer für die nächsten Gemeindewahlen: „In diesem Sinne bitten wir Sie, Bettelnden (CSV, DP) keine Stimme zu geben, um die organisierte Bettelei dieser Parteien nicht zu unterstützen“!