Luxemburger Konsumentenschutzunion (ULC) / „Wird die ING zur Bank für Millionäre und Milliardäre?“
Forderungen nach besserem Verbraucherschutz standen diese Woche im Mittelpunkt der Generalversammlung der „Union luxembourgeoise des consommateurs“ (ULC). Kaufkraft, Steuerpolitik und das Verlangen nach Zulassung von Sammelklagen waren Themen. Auch das sonderbare Gebaren der ING kam zur Sprache.
Verbraucher sind keine aussterbende Spezies, im Gegenteil. Gerade deshalb aber müssen sie besser denn je informiert, begleitet und geschützt werden. Besonders in Zeiten, in denen Marktspielregeln undurchsichtig sind und nicht immer zu ihren Gunsten gelten.
Es bleibt noch sehr viel zu tun, gab Nico Hoffmann bei der diesjährigen Generalversammlung der „Union luxembourgeoise des consommateurs“ (ULC) zu verstehen. Der Präsident der ULC ging in seiner Rede am Mittwoch vor allem auf die großen Herausforderungen im Bereich des Verbraucherschutzes ein. Er nannte Themen wie die Absicherung und den Erhalt der Kaufkraft, den Bankensektor, die Steuerpolitik, die Probleme auf dem Wohnungsmarkt sowie das immer noch ausstehende Gesetz zur Sammelklage im Verbraucherrecht.
Der ULC-Präsident prangerte unter anderem die in seinen Augen „unmenschliche und arrogante Geschäftspolitik“ der ING an, die sich in den vergangenen Wochen bereits von zahlreichen Kunden getrennt habe beziehungsweise sich noch von vielen anderen trennen wolle. Die Bank werde sich künftig wohl nur noch für Millionäre und Milliardäre interessieren, gab Hoffmann zu verstehen.
Was den Gesetzentwurf 7650 über Sammelklagen anbelangt, ein Kernthema der ULC, bedauerte Nico Hoffmann vor allem den Wegfall der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Mit dem Gesetzentwurf in seiner geänderten Form könne die ULC schlichtweg nicht einverstanden sein, da er im Prinzip lediglich die EU-Richtlinie und nichts als die Richtlinie umsetze.
Hansen und die Sammelklagen
CSV-Ministerin Martine Hansen, in deren Aufgabenbereich auch der Verbraucherschutz fällt, unterstrich, dass sie die Zusammenarbeit mit der ULC in Zukunft weiter ausbauen wolle. Die vorgenommenen Änderungsvorschläge am Gesetzentwurf 7650 seien wegen der rund 90 formalen Einwände seitens des Staatsrats erforderlich gewesen. Man sei dabei in der Tat nach dem Prinzip „Die Richtlinie und nichts als die Richtlinie“ verfahren. Spätere Anpassungen seien aber immer noch möglich, sagte die Ministerin.
Im Nachhinein sei es vielleicht besser gewesen, einen völlig neuen Text aufzusetzen, so Martine Hansen. Sie betonte jedoch, dass die Mediation, also eine Art außergerichtlicher Streitbeilegung, auch im geänderten Gesetzentwurf vorgesehen sei. Wie es nun zeitlich weitergehe, könne sie derzeit nicht sagen. Aktuell liege der geänderte Gesetzentwurf beim Staatsrat. Demnach heißt es abwarten und Tee trinken.
Bedauert wird bei den ULC-Verantwortlichen übrigens immer noch, dass es in dieser Regierung, im Gegensatz zu der vorigen, kein eigenständiges Verbraucherschutzministerium mehr gibt.
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