Luxemburg / Zahl an Missbrauchsfällen an Minderjährigen ist gestiegen
Eine parlamentarische Anfrage der Piraten-Abgeordneten Sven Clement und Ben Polidori enthüllt Einblicke in die Zahlen zu Missbrauchsfällen an Minderjährigen in Luxemburg, einschließlich der Bearbeitungsdauer und zukünftiger personeller Planungen des SCAS.
1860 Fälle von Körperverletzung, 403 Fälle an sogenannten Missbräuchen an der körperlichen Unversehrtheit und 220 Vergewaltigungen zählt das Land Luxemburg in den vergangenen fünf Jahren an Minderjährigen. Das antworten die Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) und der Innenminister Léon Gloden (CSV) in einer gemeinsamen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Piraten-Abgeordneten Sven Clement und Ben Polidori. Die Zahl an Missbrauchsfällen an Minderjährigen, bei denen eine Klage eingereicht wurde, ist von 2019 bis 2023 gestiegen, geht aus einer Tabelle hervor. Ein erheblicher Teil dieser Fälle wurde „ad acta“ gelegt (die Angelegenheit wird ohne weitere Verfolgung abgelegt): 1246 Fälle an Körperverletzungen, 173 Fälle an Missbräuchen an der körperlichen Unversehrtheit und 60 Fälle von Vergewaltigungen.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der Einreichung einer Beschwerde bis zur Klassifizierung oder gerichtlichen Anhörung variiere erheblich. Dabei sei es wichtig zwischen „ad acta“-Fällen und „Réquisitoire renvoi/citation“-Fällen (Überweisungsantrag oder die Ladung der Staatsanwaltschaft vor Gericht) zu unterscheiden, geht aus der Antwort der Minister hervor. Fälle an Missbräuchen an der körperlichen Unversehrtheit wurden in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich innerhalb von 466 Tagen bearbeitet. Fälle an Körperverletzungen innerhalb von 192 Tagen und Fälle an Vergewaltigungen wurden im Durchschnitt innerhalb von 611 Tagen bearbeitet.
Entwicklungen beim SCAS
Aktuell (Stand 1. Juli 2024) seien 138 Personen beim „Service central d’assistance sociale“ (SCAS) eingestellt. Dieser umfasst fünf spezialisierte Dienste, dazu zählen die Abteilungen Jugend- und Opferschutz, Familienangelegenheiten, Vormundschaft, Bewährungshilfe und die Opferberatungsstelle. In den kommenden fünf Jahren plane der SCAS eine „weitere personelle Verstärkung“. Dabei werde jährlich der Arbeitsaufwand bewertet, um die Anzahl der benötigten Stellen anzupassen. Eine geplante Jugendschutzreform, getragen von den Gesetzesprojekten über Jugendstrafrecht und Jugendschutzrecht, werde eine Reorganisation des Service mit sich bringen, schreiben die Minister.
Für die Umsetzung der Missionen in Bezug auf das Jugendstrafrecht hätten Arbeitsgruppen, bestehend aus Koordinatoren, Mitarbeitern des Jugendschutzes und der SCAS-Direktion ein Konzept für eine angemessene Betreuung jugendlicher Straftäter entwickelt. In einer ersten Phase werde die zukünftige Dienststelle für Jugendstrafrecht mit den aktuellen Mitarbeitern, die im Jugendschutz arbeiten, starten. In einer zweiten Phase werde der Personalbestand nach einer Evaluierung der Aufgaben und des Arbeitsaufkommens entsprechend angepasst, geht aus der Antwort der Minister Margue und Gloden hervor.
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