Luxemburg / Zeitraum 2023–2024: Disziplinarrat für Staatsbeamte verhängt Sanktionen in 46 Fällen
Der Disziplinarrat für Staatsbedienstete in Luxemburg wurde in den letzten fünf Jahren mit 144 Disziplinarfällen befasst. Zwischen 2023 und 2024 verhängte er in 46 Fällen Sanktionen.
Der luxemburgische Disziplinarrat hat nach Angaben der Website des Ministeriums für den öffentlichen Dienst „die Aufgabe, gegen Staatsbeamte und Staatsangestellte mit einem Dienstalter von mindestens zehn Jahren, die ihre Pflichten als Staatsbedienstete verletzt haben, Disziplinarstrafen zu verhängen“. Die LSAP-Abgeordnete Liz Braz wollte in einer parlamentarischen Anfrage vom 17. Oktober unter anderem erfahren, wie oft der Disziplinarrat in den letzten fünf Jahren tatsächlich befasst wurde.
„Zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 18. Oktober 2024 wurde der Disziplinarrat für Staatsbeamte mit 144 Disziplinarfällen befasst“, schreibt der Minister für den öffentlichen Dienst, Serge Wilmes (CSV), am Freitag in seiner Antwort. Im selben Zeitraum sei der zuständige Regierungskommissar („commissaire du gouvernement chargé de l’instruction disciplinaire“) mit 342 Fällen aus dem staatlichen Sektor befasst worden.
Sanktionen in 46 Fällen
Was verhängte Sanktionen betrifft, so habe der Disziplinarrat für Staatsbeamte im Zeitraum 2023–2024 in insgesamt 46 Fällen eine Bestrafung verhängt. In 15 davon habe es sich um ein Bußgeld gehandelt, in weiteren zehn um eine Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen. Dahinter stehen laut Wilmes sieben Rückstufungen, gefolgt von jeweils sechs vorübergehenden Ausschlüssen vom Amt und Widerrufungen. In drei Fällen sei eine Verzögerung bei der Beförderung verhängt worden, und in jeweils zwei Fällen eine Versetzung beziehungsweise eine Rüge.
„Der leichte Unterschied zwischen der Anzahl der Sanktionen und der Anzahl der Fälle erklärt sich dadurch, dass der Disziplinarrat in einem Fall kumulativ mehrere Sanktionen verhängen kann“, schreibt der Minister. Zwischen 2023 und 2024 sei der Disziplinarrat für Staatsbeamte außerdem in fünf Fällen als Berufungsinstanz eingesetzt worden.
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