/ Zum Schutz der königlichen Gäste gilt in Luxemburg ein Drohnenflugverbot
Im Rahmen des Staatsbesuchs des Königs und der Königin von Belgien vom 15. bis 17. Oktober hat das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten jegliche Drohnenaktivitäten an verschiedenen Orten im Großherzogtum verboten. Die neue Verordnung der EU vom 24. Mai 2019 regelt außerdem den Betrieb von Drohnen. Die Bestimmungen gelten ab Juli 2020.
Vereinfacht gesagt gilt, dass Drohnen-Nutzer sich in ihrem Land registrieren lassen müssen. Die Drohnen müssen elektronisch aus der Ferne identifizierbar sein und der Drohneneinsatz kann in bestimmten geografischen Zonen ganz unterbunden werden. Das betrifft beispielsweise Flughäfen oder Militärinstallationen. Für den aktuellen Staatsbesuch des belgischen Königspaares hat die luxemburgische Regierung dies zeitlich begrenzt getan.
Vereinfachte Regeln
Die neuen Regeln gelten für alle Klassen von Drohnen unabhängig von deren Gewicht. Für die im Handel erhältlichen Drohnen der „Freizeitpiloten“ gelten vereinfachte Bedingungen, wie aus der Pressemitteilung der EU-Komission im Mai dieses Jahres hervorgeht.
Drohnen unter 25 Kilo Fluggewicht dürfen unter gewissen Voraussetzungen ohne vorherige Ankündigung geflogen werden. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die maximale Flughöhe von 120 Metern nicht überschritten werden darf. Der Pilot muss jederzeit visuellen Kontakt zur Drohne haben und aus Sicherheits- und Datenschutzgründen dürfen die Drohnen nicht über Menschenansammlungen geflogen werden.
In Luxemburg sucht man vergeblich nach einer Regelung. Prinzipiell gelten die Regelungen zum Luftverkehr. Das heißt, Drohnenpiloten müssen eigentlich eine Genehmigung bei der Luftfahrtbehörde beantragen. Mit der neuen Regelung will die EU-Kommission vor allem den Schutz von Personen am Boden sowie den Schutz des allgemeinen Flugverkehrs garantieren.
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Letzebuerger Wichtegtuer!!
a ween schéisst se dann of, wann awer 1 flitt? ass luxusbuerg iwwerhat dofir équipéiert? wéi am film?
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