Sars-CoV-2 / Zurück in alte Muster: Chamber stimmt für Verlängerung des Covid-Gesetzes
Die Chamber hat auf den letzten Drücker über die Verlängerung des Covid-Gesetzes abgestimmt. Die Ursache des Zeitdrucks: die Pfingstferien. Einig waren sich auch alle Parteien über einen Punkt: Der Respekt und die Kommunikation seitens der Regierung gegenüber der Chamber lässt zu wünschen übrig.
Es ist eine Zeit, an die sich keiner gerne zurückerinnert. Das Luxemburger Parlament kommt im Wochentakt zusammen, um über die pandemische Lage zu beraten und neue Maßnahmen zu ergreifen oder Einschränkungen zu lockern. Parlament, Staatsrat und Regierung waren sich eigentlich einig, dass das Verabschieden von Gesetzestexten im Zweiwochentakt nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal legislativer Arbeit sei. Im Juni 2024 dann aber wieder das gewohnte Bild: Innerhalb von zwei Wochen mussten sowohl das Parlament als auch der Staatsrat wieder über die Covid-Gesetzgebung befinden, bevor diese am 1. Juli ausläuft – und obwohl kein Zeitdruck einer grassierenden Pandemie herrscht.
Wie Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) in ihrer Stellungnahme im Parlament erklärt, sei der hohe Zeitdruck dadurch zu erklären, dass das Gesetzesprojekt durch die Pfingstferien in Verzug geriet. So sei das Gesetzesprojekt Ende Mai im Regierungsrat besprochen worden – das Protokoll der Sitzung aber erst nach den Pfingstferien fertiggestellt. Damit habe auch das Gesetz eben erst im Juni dem Parlament vorgelegt werden können.
Mängelgesetz wird verlängert
Das hatte zur Folge, dass Anmerkungen vom Staatsrat und der „Commission nationale pour la protection des données“ (CNPD), die bereits vor Jahren auf Mängel in der Gesetzgebung hinwiesen, auch bei der Verlängerung der Maßnahmen am Donnerstag nicht behoben wurden – und den Oppositionsparteien entsprechend viel Angriffsfläche boten. Um dem Rechnung zu tragen, sollen jedoch noch vor Ende des Jahres Gesetzesänderungen vorgelegt werden. Dann soll den Abgeordneten auch eine Analyse der Effizienz der Covid-Maßnahmen vorgestellt werden. Über diese soll angesichts eines Gesetzes zur öffentlichen Gesundheit diskutiert werden – eine entsprechende Motion wurde von allen Parteien außer der ADR gestimmt.
Denn: Über den eigentlichen Inhalt des Gesetzestextes waren sich die meisten Abgeordneten einig. Nur die ADR stimmte letztendlich gegen eine Verlängerung der Maßnahmen. Diese sehen vor, dass das nationale System zur Überwachung des Virus weiterhin aktiv bleibt, dass besonders gefährdete Personen weiterhin medizinische Masken tragen können, ohne gegen das Vermummungsverbot zu verstoßen. Auch werden Informationen von hierzulande Geimpften weiterhin gespeichert, um Nebenwirkungen und etwaige Impfschäden weiterverfolgen zu können.
Erste Gewalt oder „Hobbyparlament“?
Hauptdiskussion am Donnerstag waren aber weder die abgestimmten Gesetzestexte noch die eingebrachten parlamentarischen Fragen und Aktualitätsstunden. Stattdessen sorgte eine Diskussion über den von der Grünen-Abgeordneten Sam Tanson bemängelten Respekt der Regierung gegenüber der Chamber für reichlich Diskussionsstoff. In einer Motion forderte die Abgeordnete die neue Regierung auf, ihrer Informationspflicht gegenüber dem Parlament nachzukommen.
Die Mehrheitsparteien CSV und DP stimmten die Motion wenig überraschend nicht mit – stimmten der Grünen-Politikerin im Kern der Sache jedoch zu. Sowohl CSV-Fraktionspräsident Marc Spautz als auch der CSV-Abgeordnete Michel Wolter mussten eingestehen, dass die Kommunikation zwischen Regierung und der Chamber verbessert werden könne. Auch Michel Wolter meinte, dass „der Austausch so sein müsse, dass jeder seiner Arbeit nachkommen kann.“ Der CSV-Politiker verwies jedoch auch darauf, dass es in den vergangenen Legislaturperioden teilweise schlimmer gewesen sei. „Ich hoffe wirklich, dass wir uns über jede Meinungsverschiedenheit hinweg einigen, dass wir diese Message an die Regierung weitergeben.“ Gerade bei Abgeordneten mit Gemeindemandaten sei es derzeit besonders schwer, sich zu organisieren, weil die Chamber sich derzeit auch nicht an die festgelegten Termine der Kommissionssitzungen halten könne.
Das Argument, warum die CSV die Motion der Grünen dennoch nicht mitstimmen könne, lieferte Spautz. Die Presse würde nicht mehr zu den Ankündigungen der Minister erscheinen, wenn diese die Mitteilungen der Minister bereits über den Livestream der Kommissionssitzungen erfahren würde.
Marc Baum („déi Lénk“) ging noch einen Schritt weiter und bemängelte nicht nur die Vorgehensweise der Regierung gegenüber der Chamber. Mit der Bezeichnung „Hobbyparlament“ verwies der Abgeordnete darauf, dass die Luxemburger Chamber offiziell nur ein 20-Stunden-Job sei und zahlreiche Abgeordnete dementsprechend noch andere Mandate auszufüllen und Arbeiten nachzugehen hätten. Wenn dann jedoch die eigentlich festgelegten Zeitpläne der Kommissionssitzungen nicht eingehalten werden können – ein Umstand, der in der neuen Legislatur noch dadurch erschwert wird, dass der Regierungsrat am Mittwoch tagt und dementsprechend keine Minister in der Chamber vorstellig werden können –, würde das die parlamentarische Arbeit extrem erschweren.
Auch in dem Punkt herrschte Einigkeit, wenngleich die Mehrheitsparteien CSV und DP ankündigten, eine entsprechende Resolution von LSAP-Fraktionspräsidentin Taina Bofferding nicht mitzustimmen. Parlamentspräsident Claude Wiseler intervenierte schlussendlich und schlug vor, in der Präsidentenkonferenz der Chamber Vorschläge zu unterbreiten, wie die Arbeitsabläufe in der Chamber besser organisiert werden könnten. Da dieser Vorschlag auf breite Zustimmung stoß, zog Bofferding ihre Resolution zurück. Fest steht aber: Nicht nur über die Form des Halbtagsparlaments, sondern auch über die Anhäufung kommunaler und nationaler Mandate muss sich das Luxemburger Parlament in nächster Zukunft ernsthafte Gedanken machen.
Gesetzestexte durchgewunken
– Gesetzentwurf über die Finanzierung des Vertrags zwischen dem Staat und der nationalen luxemburgischen Eisenbahngesellschaft über den Bus-Personentransportdienst: mit 55 Ja-Stimmen zu fünf Enthaltungen angenommen.
– Gesetze zur Genehmigung bilateraler Abkommen zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und Ghana, Kuba, Algerien, Panama, und Kuwait: allesamt einstimmig angenommen.
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