Friedhöfe / Zurück zur Natur: Immer mehr Menschen wollen im Wald die letzte Ruhe finden
Der erste Waldfriedhof entstand bereits vor 13 Jahren in der Gemeinde Betzdorf, und zwar in der Ortschaft Roodt-Syr. Seitdem wollen immer mehr Kommunen ihren eigenen „Bëschkierfecht“ als letzte Ruhestätte. Die Gründe dafür sind vielfältig.
„Immer mehr Menschen suchen den natürlichen Charakter eines Waldfriedhofs für ihre letzte Ruhestätte. Die Lage in der unberührten Natur sowie die Möglichkeit der langfristigen Sicherung der eigenen Grabstätte sorgen dafür, dass Waldfriedhöfe auf immer mehr Interesse stoßen. Vor allem für Menschen mit einer bestimmten Bindung zur Natur bietet der Waldfriedhof die passende Form der Beisetzung im Gegensatz zum herkömmlichen Friedhof.“ So oder so ähnlich werben zurzeit 14 Gemeinden für die alternative Ruhestätte.
In vielen Gemeinden diskutiert man über das Anlegen eines Waldfriedhofes anstatt über eine Vergrößerung der traditionellen Begräbnisstätte. Das hat gleich mehrere Gründe. Erstens: Eine Erweiterung des bestehenden Friedhofes ist aus Platzmangel oder aus umweltbelastenden Gründen nicht möglich. Zweitens: Heute werden bereits mehr als 60 Prozent aller Verstorbenen im Krematorium verbrannt und der Wunsch der Hinterbliebenen ist es, dass deren Asche verstreut oder beigesetzt wird. Drittens: Immer mehr Bürger sprechen sich dafür aus, ihre letzte Ruhe auf einem Waldfriedhof finden zu können.
„Wir erhalten jährlich vier bis fünf Anträge betreffend das Anlegen eines neuen Waldfriedhofes“, so Danièle Murat von der Natur- und Forstverwaltung, die in diesem Fall verantwortliche Anlaufstelle für die Gemeinden. Auf der Webseite der Verwaltung werden insgesamt 13 solcher Friedhöfe aufgezählt, und zwar diejenigen der Gemeinden Betzdorf, Bissen, Differdingen, Esch/Alzette, Kayl/Schifflingen, Kehlen, Wiltz, Berdorf, Oberstauseegemeinde/Bauschleiden, Junglinster, Düdelingen, Bettemburg und Monnerich. Seit Kurzem hat auch Diekirch einen Waldfriedhof mit 60 Bäumen, mit jeweils acht Beisetzungsplätzen. Er ist für die Bürger der „Nordstad“ (Bettendorf, Diekirch, Erpeldingen/Sauer, Ettelbrück und Schieren) vorgesehen. Das dafür am vergangenen 22. Mai verabschiedete Gemeindereglement hat allerdings noch kein grünes Licht vom Innenministerium erhalten.
Der erste Waldfriedhof entstand bereits vor 13 Jahren. Es handelte sich damals um das Projekt der Gemeinde Betzdorf, das in der Ortschaft Roodt-Syr unter der Bezeichnung „Rieder Bëschkierfecht“ realisiert wurde, und zwar in Zusammenarbeit mit der Natur- und Forstverwaltung sowie mit den Vereinigungen Natur&Ëmwelt und Omega90.
Im Leitfaden geblättert
Die Natur- und Forstverwaltung hat einige Leitlinien festgehalten, die unter anderem die Kriterien für die Wahl des Standortes eines Waldfriedhofes, die Modalitäten für die Beisetzungen, die Verwaltung und den Unterhalt des betreffenden Areals beinhalten. So soll bei der Auswahl eines Standortes darauf geachtet werden, dass das vorgesehene Areal auf flachem Terrain liegt, dass es zudem leicht zugänglich ist und nicht das Anlegen von zum Beispiel neuen Wegen oder Parkplätzen voraussetzt. Der Ort soll in ruhiger Lage sein, das heißt fernab von Hauptverkehrsadern oder auch Plätzen, wo sich viele Leute aufhalten. Die ideale Größe liege bei rund 5 Hektar. Die Präferenz gilt Waldgebieten mit 80- bis 120-jährigen Eichen oder 50- bis 80-jährigen Buchen. Pro Baum sollen maximal zehn Aschenbeisetzungen stattfinden.
Es muss dafür Sorge getragen werden, dass der Waldfriedhof auch in naher und ferner Zukunft eine sichere letzte Ruhestätte istNatur- und Forstverwaltung
Auf die Frage, warum die Wahl gerade auf diese Alterskategorien fiel, antwortete die diplomierte Biologin Danièle Murat wie folgt: „Eichen und Buchen dieses Alters gelten noch als junge Bäume. Bei älteren Bäumen kann es schnell vorkommen, dass sie aufgrund des Alterungsprozesses eine Gefahr zum Beispiel durch dürr gewordene und anschließend herabfallende Äste darstellen. Die verschiedenen Gemeinden bieten den interessierten Bürgern Konzessionen mit einer Dauer zwischen 15 und 30 Jahren sowie die Möglichkeit einer Verlängerung dieser Konzession an. Es muss also dafür Sorge getragen werden, dass der Waldfriedhof auch in naher und ferner Zukunft eine sichere letzte Ruhestätte ist.“
Wenn ein Baum beispielsweise durch einen starken Sturm beschädigt wird, muss dies als Naturereignis akzeptiert werden. In diesem Fall wird die Gemeindeverwaltung einen neuen Standort beziehungsweise einen neuen Baum bestimmen. Eine Umbettung der Asche ist jedoch nicht möglich. In Naturschutz-, Natura-2000- sowie Quellenschutzgebieten sollen keine Waldfriedhöfe vorgesehen werden.
Nur die Asche kommt in den Boden
Die Leitlinien der obengenannten Verwaltung sehen des Weiteren vor, dass nur die Asche der verstorbenen Person in den Boden am Fuße eines Baumes begraben werden darf, nicht aber die Urne. Man kann auch die Asche auf der Streuwiese verteilen lassen, soweit ein solcher Platz vorhanden ist. Auf jeden Fall muss der Transport der Asche vom Krematorium bis zum Waldfriedhof von einem Bestattungsinstitut vorgenommen werden, das Eingraben oder Verstreuen der Asche übernimmt ein Verantwortlicher der jeweiligen Gemeinde.
Wer diese Art der Bestattung wählt, der entscheidet sich bewusst für eine naturbelassene Form der Grabgestaltung und verzichtet damit auf jeglichen Grabschmuck. Dies umfasst sowohl das Kennzeichnen der Beisetzungsstelle, das Niederlegen oder Anpflanzen von Blumen, die individuelle Kennzeichnung des Baumes beziehungsweise alles andere, was den natürlichen Charakter des Waldes verändern würde.
Im Todesfall setzen sich die Angehörigen mit der jeweiligen Gemeinde in Verbindung und erwerben eine Konzession. „Anschließend bekommen sie vom zuständigen Förster einen Beisetzungsplatz an einem Baum auf dem Waldfriedhof zugewiesen. Wollen ihre Angehörigen sicher gehen, in unmittelbarer Nähe beigesetzt zu werden, so haben sie die Möglichkeit, eine Konzession für einen Baum mit bis zu zehn Beisetzungsplätzen zu erwerben. Sie sichern sich damit während der Laufzeit der Konzession das alleinige Recht der Beisetzung an diesem Baum“, so zum Beispiel die Informationen der Gemeinde Betzdorf, die als einzige eine Konzession für einen ganzen Baum anbietet.
Religiöse oder nur zivile Beisetzung?
Die 14 Waldfriedhöfe im Land verfügen fast ausnahmslos über einen Holzpavillon, wo eine Beerdigungszeremonie, organisiert durch die Angehörigen des Verstorbenen, abgehalten werden kann. Diese Zeremonie kann in den allermeisten Fällen einen zivilen oder auch religiösen Charakter haben.
Eine Ausnahme bildet da die Gemeinde Diekirch, die in ihrem erst am 22. Mai dieses Jahres im Gemeinderat verabschiedeten Reglement zum Nordstad-Waldfriedhof unter anderem Folgendes festhält: „Wenn eine Abschiedszeremonie auf dem Waldfriedhof gewünscht wird, findet diese nach den Wünschen des Verstorbenen oder seiner Angehörigen statt, muss aber einen zivilen Charakter haben.“ Die Art dieser Feier ist jedoch nicht, wie im Diekircher Gemeinderat am 22. Mai vom Schöffenrat hervorgehoben wurde, gesetzlich verankert, sondern obliegt, laut dem Tageblatt zugetragenen Informationen aus dem Innenministerium, gänzlich der Entscheidungskraft der jeweiligen Gemeinde.
Darauf angesprochen gab der katholische Weihbischof Leo Wagener dem Tageblatt Folgendes zu verstehen: „Die katholische Kirche wendet bei Beisetzungen auf einem Waldfriedhof die gleiche Praxis wie beim Verstreuen der Asche von Verstorbenen auf anderen Plätzen an, wie z.B. auf Streuwiesen, auf traditionellen Friedhöfen, im Krematorium usw.“ Konkret hieße das, dass der religiöse Abschied vom Verstorbenen in Anwesenheit der Urne an einem dafür vorgesehenen Zelebrationsplatz stattfindet und dass diese Feier von einem Geistlichen geleitet wird. In Fällen, wo dies nicht vor Ort möglich sei, könnte eine religiöse Feier auch in der Totenhalle am normalen Friedhof der jeweiligen Gemeinde abgehalten werden. Beim späteren Verstreuen oder der Beisetzung der Asche sei der Geistliche nicht mehr dabei.
Auf die Zusatzfrage, wie es denn an Gedenktagen wie Allerheiligen und Allerseelen aussieht, antwortete Wagener: „Das wird ganz unterschiedlich gehandhabt. Es kann eine Segnung stattfinden, wenn die Gemeinde damit einverstanden ist und je nach Verfügbarkeit der Pfarrei. Im Allgemeinen ist aber keine Segnung vorgesehen.“
In Anbetracht der sehr unterschiedlichen Gemeindereglemente und Konventionen betreffend Waldfriedhöfe kann man den Familien eines Verstorbenen nur raten, sich bei der jeweiligen Gemeinde zu informieren, welche Möglichkeiten für die Beisetzung oder die Verstreuung der Aschen sowie für die Abschiedsfeier bestehen.
Info
Weitere Informationen zu den einzelnen Waldfriedhöfen und den hier erwähnten Leitlinien gibt es unter folgender Adresse: https://environnement.public.lu/fr/natur/forets/cimetieres_forestiers.html.
- Auf dem Weg Richtung Referendum: Bürgerinitiative gibt sich optimistisch - 19. November 2024.
- Rösterei und Kaffeehaus „Collette Coffee Craft“: Sandra und Thomas bitten zum Kaffee - 28. Oktober 2024.
- Mehr Raum für Aufenthalts- und Lebensqualität: Änderungen am Diekircher Mobilitätskonzept - 15. Oktober 2024.
Gibt’s keine Waldfriedhöfe für uns Atheisten, wo die Pfaffen keinen Zutritt haben für ihre Zaubereien?
Was für eine Frage. Steht doch jedem frei was er will. Jetzt nicht auf Religionen freche Kommentare. Jeden sterben lassen wie er will
Ich will jeden Tag meine Ruhe bei einem Waldspaziergang haben. Seit Bausch wird diese Ruhe immer mehr durch grölende Horden Fahrradfahrer gestört
@Annette
„Was für eine Frage. Steht doch jedem frei was er will. Jetzt nicht auf Religionen freche Kommentare. Jeden sterben lassen wie er will“
Sterben kann jeder wie er will, nur die Magier sollen draussen bleiben.