Luxemburg / Zwei Jahre nach tragischem Unglück auf Weihnachtsmarkt: Ermittlungen dauern an
Ein zweijähriger Junge kam vor zwei Jahren auf dem Weihnachtsmarkt in der Hauptstadt von Luxemburg ums Leben. Bis heute ist nicht eindeutig geklärt, wie es zu dem tragischen Unglück am 24. November 2019 kommen konnte. Denn die Ermittlungen zu unfreiwilligem Totschlag laufen noch. Kürzlich sind dabei neue Elemente aufgetaucht.
Der Weihnachtsmarkt ist in Luxemburg-Stadt und damit auch wieder eine Eisbahn, auf der Besucher in diesem Jahr inmitten des Stadtparks auf Schlittschuhen ihre Runden drehen können. Was bei vielen für freudige Jauchzer sorgt, ruft gleichzeitig die Erinnerung an einen tragischen Vorfall vor zwei Jahren hervor. Denn am Abend des 24. Novembers 2019 wurde gleich neben der Schlittschuhlaufbahn auf dem Weihnachtsmarkt auf dem hauptstädtischen „Knuedler“ ein zweijähriger Junge von einem massiven Teil einer Eisskulptur getroffen. Er erlag seinen schweren Verletzungen noch am selben Abend.
Die Eiskunstwerke sollten den Besuchern des Weihnachtsmarktes damals als Kulisse für Erinnerungsfotos dienen. Ein kuscheliges Fell auf einem Eisschlitten lud zum Hinsetzen ein. Denn die Installation war als „partizipative Skulptur“ gedacht, wie Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) in einer Pressekonferenz nach dem Unglück erklärte. Das wäre klar aus der Beschreibung des Künstlers hervorgegangen. Eine französische Agentur, mit der das „Luxembourg City Tourist Office“ (LCTO) schon mehrmals zusammengearbeitet hatte, war damals vom LCTO mit den Eisskulpturen beauftragt worden. Auf Nachfrage hin will das LCTO den aktuellen Stand der Dinge mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht kommentieren.
Fest steht: Es war zum damaligen Zeitpunkt ausdrücklich erwünscht, dass der Eisschlitten von den Besuchern als Fotomotiv genutzt werden sollte. Deshalb gab es auch keine Absperrungen. Eine technische Freigabe durch die Gewerbeinspektion gab es ebenfalls nicht – das sei bei solchen Installationen nicht üblich, hieß es nach dem Vorfall bei der Pressekonferenz. Und so nahm am Sonntagabend des 24. Novembers ein zweijähriger Junge auf dem Eisschlitten Platz und wurde nur wenige Sekunden nach der Aufnahme eines Fotos von einem 700 Kilo schweren Eisblock getroffen.
Neue Elemente
Wie es zu dem Unglück kommen konnte und vor allem warum ein Teil der Eisskulptur – eine etwa 2,5 Meter hohe Nachbildung einer Holzwand – umfiel, ist bis heute nicht geklärt. „Die Ermittlungen waren quasi abgeschlossen. Aber durch neue, in die Akte eingeflossene Elemente sind nun zusätzliche Arbeiten nötig“, erklärt ein Sprecher der Justiz auf Nachfrage. Im Zentrum der Untersuchung zu unfreiwilligem Totschlag steht laut Justiz die Frage nach der möglichen Verantwortung all jener Akteure, die etwas mit der Skulptur zu tun hatten.
Was sich konkret Neues ergeben hat, will die Staatsanwaltschaft nicht mitteilen. In Erfahrung zu bringen ist lediglich, dass diese „neuen Elemente“ erst vor ein paar Wochen aufgetaucht sind. Die Folge: Die Untersuchung dauert weiter an, da wegen der neuen Elemente zusätzliche Aufgaben anfallen. Wie viel Zeit das in Anspruch nehmen wird, sei nicht absehbar. Probleme mit der Verjährungsfrist stellen sich allerdings nicht. Denn diese, in dem Fall auf fünf Jahre festgelegte Frist, verlängert sich immer ab dem Zeitpunkt, zu dem an einer Akte gearbeitet wird. Da das Dossier aktuell bearbeitet wird, ist das Ablaufdatum der Frist wieder in fünf Jahren.
Warten auf ein Ende
Vor allem im Sinne der Angehörigen ist allerdings zu hoffen, dass es nicht mehr lange bis zum Abschluss der Untersuchung dauert. Sie waren kürzlich in Kontakt mit der Justiz – wie aus einem öffentlichen Beitrag der Mutter des verstorbenen Jungen bei Facebook hervorgeht. Darin richtet sich die Mutter an Journalisten und schreibt, dass sie hofft, dass der Fall so schnell wie möglich zu einem Ende kommen wird. Sobald alles überstanden sei, würde sie die Öffentlichkeit informieren, verspricht die Frau in den sozialen Medien.
Ob und wann es nun zu einem öffentlichen Prozess kommen wird, muss nach Abschluss der Untersuchung die Ratskammer entscheiden. In deren Händen liegt letztlich, ob eine Klage vor Gericht geht und unter welcher Form die Verhandlung durchgeführt wird. Bis dahin bleibt die Frage, wie es zu dem tragischen Unglück kommen konnte. Die Stadt Luxemburg hat indes Konsequenzen aus dem Vorfall vor zwei Jahren gezogen: Eisskulpturen gibt es in diesem Jahr bei den Weihnachtsmärkten nicht.
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Traurig ist dieser unfall natuerlich…aber das wird sich nie klaeren lassen…besonders nicht 2 jahre danach.
Kommt nichts bei raus, wie immer.
Die Gesetze erlauben das nicht.