Autohandel / Zwielichtige Geschäfte: Ungewollte Werbung für den Kauf des eigenen Pkws
Die Sache ist ärgerlich. Man kommt zurück ans Auto und unter der Windschutzscheibe klebt ein ziemlich reißerisch aufgemachtes Kaufangebot in Visitenkartengröße. Abgesehen davon, dass das verboten ist, wie die Polizei mitteilt, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um zwielichtige Geschäfte handelt.
Das Auto ist so interessant, dass es sofort „oder später“ den Besitzer wechseln könnte. Gezahlt wird sofort beim Kauf und in bar. Die E-Mail-Adresse ist eine „gmail.com“-Adresse, die keine Auskunft über den Absender gibt, und die angegebene Handynummer ist eine luxemburgische.
Ja klar rufen hier viele aufgrund der Visitenkarten an. Aber ich habe gar nichts damit zu tun.Inhaber der „Garage Frank“
Absender ist eine „Garage Frank“. Die gibt es wirklich, und zwar mit Sitz in Schwebsingen. Deren Inhaber Frank Bindels ist genervt. „Ja klar rufen hier viele aufgrund der Visitenkarten an“, sagt er. „Aber ich habe gar nichts damit zu tun.“ Er findet das unseriös und betont, dass er damit nicht in Verbindung gebracht werden will.
Zu Bindels Garage in Schwebsingen finden sich bei einer Google-Suche zwar Einträge, aber keine eigene Webseite. Zur aggressiv werbenden „Garage Frank“ von der Visitenkarte gibt es auf Google nichts. Das Facebook-Konto weist vier Freunde aus, zwei Frauen, ein Kind und einen Mann, und zeigt einen roten Ferrari – auch wenn die Werbung oft an einem älteren und wenig luxuriösen Auto klebt.
Mehrere Gesetze verbieten unerlaubte Werbung
Juristisch gesehen gibt es mehrere Möglichkeiten, die bei solchen Vorfällen greifen. Im Abfallgesetz ist laut Polizei ein Verbot für das unerlaubte Anbringen von Werbematerial an Fahrzeugen enthalten. Das antwortet die „Police grand-ducale“ auf Anfrage des Tageblatt. Ein dementsprechender Verstoß kann ein Bußgeld von 145 Euro nach sich ziehen.
Im Artikel 101 der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass es ausdrücklich nicht erlaubt ist, „Werbung an den Fahrzeugen fremder Personen anzubringen, die im öffentlichen Raum abgestellt sind“, schreibt die Polizei weiter. Das Bußgeld beträgt 24 Euro. Zum Schluss merkt die Polizei an, „dass nicht nur Polizeibeamte, sondern auch Beamte anderer Verwaltungen entsprechende Verstöße feststellen können“.
Wirklich etwas passiert ist aber offensichtlich nicht. Die Visitenkarten werden anscheinend landesweit verteilt und wurden in Echternach, Mertert, Luxemburg-Stadt und Esch an den Autos gefunden. Es sind alle Pkws interessant, auch welche mit Motorschaden, hoher Kilometerzahl und sogar ohne gültigen TÜV, was hier dem „Contrôle technique“ entspricht.
Der Handel mit alten Autos ist beim deutschen Nachbarn lukrativ. Normalerweise ist die Entsorgung solcher Pkws Sache der 1.100 anerkannten Demontagebetriebe in Deutschland, wie das Umweltbundesamt mitteilt. Die Abgabe eines still gelegten Pkws ist für den Halter in der Regel unentgeltlich, eventuell gibt es je nach Fahrzeugzustand und Marktpreis noch einen Erlös. Dennoch gibt es Lücken in der Nachverfolgung, wo stillgelegte Autos verbleiben. In 2020 waren das trotz Pandemie immerhin 2,2 Millionen Fahrzeuge.
Der weitaus größte Teil wird als Gebrauchtfahrzeug in andere EU-Staaten exportiert. Aber auch der Export in westafrikanische Länder wie Benin oder Nigeria läuft gut. Die Außenhandelsstatistik für das Jahr 2020 beziffert die Zahl der nach Westafrika exportierten Pkws mit rund 67.000 Gebrauchtfahrzeugen. Ungeklärt blieb im selben Jahr der Verbleib von rund 150.000 Fahrzeugen, wie das Umweltbundesamt weiter auf der Seite mitteilt. „Bis dass der TÜV uns scheidet“ wird hier wörtlich genommen.
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