Sa., 23. November 2024




  1. MarcL /

    Dass man ohne Datenbank Täter bei frischer Tat ertappen muss um sie dingfest zu machen leuchtet nicht ein. Andererseits versteht man aber, dass z.B. eine DNA in einer Datensammlung gespeichert, bei polizeilichen Ermittlungen Gold wert sein kann. Diese Information nach einer gewissen Frist einfach zu löschen scheint mir unsinnig.

  2. Zahlen /

    „Dass man ohne Datenbank Täter bei frischer Tat ertappen muss um sie dingfest zu machen leuchtet nicht ein.“

    Wie wollen Sie denn feststellen ob ein Verdächtiger, der seit 20 Jahren bei einem Dutzend Verbrechen Zeuge, ‚unschuldiger Zuschauer‘ angebliches Opfer oder sonstwie drin verwickelt war, wenn er niemals angeklagt war und sie diese Details und Tatsachen nicht irgendwo speichern?

  3. Pierre Schmit /

    „Die gute alte Polizeiarbeit, das Auswerten von Spuren, das Befragen von Zeugen, das Verhör eines Verdächtigen geht doch wohl immerxxxx „.

    Majo an all dat muss jo wuel niedergeschriwen ginn, an dat as dann eng Datenbank.

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