/ „Good job“: Der zweite „Bommeleeër“-Prozess ist im Anmarsch
Am 10. Juli hatten wir an dieser Stelle Georges Oswald, den „Procureur d’Etat adjoint“, aufgefordert, ein Einsehen mit uns Medien zu haben und eine Einladung zu einer Pressekonferenz zu verschicken, damit die breite Öffentlichkeit endlich erfährt, ob die fünfjährigen Ermittlungen in der „Affär Bommeleeër“ Früchte getragen haben oder nicht. Die Justiz kam der Forderung am 24. Juli nach, begnügte sich jedoch damit, den Redaktionsstuben lediglich eine Pressemitteilung zukommen zu lassen. Die hatte es aber genauso in sich wie die fast schon legendäre Pressekonferenz von Robert Biever am 25. November 2007. Dereinst hatte der damalige Staatsanwalt die Medien sonntags ins altehrwürdige „Palais de justice“ in der hauptstädtischen rue du Nord zitiert.
Fünf Jahre nach Ende des ersten Prozesses erhebt die Staatsanwaltschaft nun gegen neun weitere Personen Anklage in jener Affäre, die über 30 Jahre zurückliegt, aber immer noch das Potenzial hat, unseren Staat in seinen Grundfesten zu erschüttern. Zu den bereits angeklagten Marc Scheer und Jos Wilmes gesellen sich die ehemaligen hohen Offiziere Aloyse Harpes, Charel Bourg, Guy Stebens, Pierre Reuland sowie Armand Schockweiler. Hinzu kommen die ehemaligen Polizisten Marcel Weydert, Paul Haan, Guillaume Büchler und Lucien Linden.
Nicht auf dieser Liste befindet sich indes Ben Geiben, der Gründer der „Brigade mobile de la Gendarmerie grand-ducale“. Geiben galt jahrelang als Verdächtiger Nummer eins und wurde als eine Art Mastermind der Attentate, die am 30. Mai 1984 begannen und am 25. März 1986 endeten, angesehen. Er ist zunächst einmal außen vor und dürfte dann im Rahmen eines zweiten Prozesses als Zeuge gehört werden. Noch sind wir aber nicht so weit, denn es laufen noch eine Reihe von Ermittlungen. Sind diese abgeschlossen, ist die sogenannte „Chambre du conseil“, die Ratskammer also, am Zuge. Sie trifft letztlich die Entscheidung, ob es zu einem zweiten Prozess kommen wird oder nicht. In Insiderkreisen kursiert indes bereits ein Datum: Ende 2020 soll es so weit sein. Das wird jedenfalls hinter vorgehaltener Hand gemunkelt.
Der zuständige Untersuchungsrichter Ernest Nilles, der nun zur „Rentrée“ nach Diekirch wechselt und dort den Posten des Staatsanwaltes bekleiden wird, hat auf alle Fälle ganze Arbeit geleistet. Einerseits gibt es neun weitere Angeklagte. Andererseits ist Nilles auch dem Erwartungsdruck der Öffentlichkeit gerecht geworden. Zusammen mit den ermittelnden Beamten der Kriminalpolizei hat er die Zeit nach dem Ende des ersten Prozesses am 2. Juli 2014 genutzt und in diesem heiklen Dossier Nägel mit Köpfen gemacht. „Good job“, Herr Untersuchungsrichter!
Der zweite „Bommeleeër“-Prozess ist mit großen Schritten im Anmarsch. Und vielleicht gibt es bereits Endes des Jahres ein neues Moment. Zwischen dem 19. November und dem 6. Dezember findet der SREL-Prozess statt. Die sogenannte „SREL-Affär“ hatte im Jahr 2013 schwerwiegende Probleme und Verfehlungen beim Geheimdienst ans Tageslicht gebracht. Die „Affär Bommeleeër“ und die „SREL-Affär“ bergen jedenfalls reichlich Zündstoff, sorgten sie bekanntlich dafür, dass es in unserem Land zu einer Regierungskrise, Neuwahlen und einem Machtwechsel kam. Und gemeinsam haben sie weitaus mehr als das simple Wort „Affär“ …
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Ist im Grunde genommen egal.
Alle Urteile werden vom Europäischen Gericht annulliert werden, weil man niemandem zumuten kann, 30 Jahre auf Gerechtigkeit zu warten.
Auch wenn die Zeugen behaupten sie wüssten noch genau was sie vor 11032 Tagen zum Frühstück gegessen haben, die Wissenschaft sagt was anderes.
Es ist ohne Zweifel so ziemlich egal was das Gericht dann entscheiden wird, das Ganze wird einfach „ad acta“gelegt werden, denn der EU Gerichtshof der angerufen werden wird, wird diese Justizparodie einfach als verjährt erklären juristisch gesehen: also außer Spesen nicht gewesen…
Mit welchem Argument soll der „EU Gerichtshof“ (sic!, richtig übrigens „EuGH“) denn in ein laufendes Verfahren eingreifen? Mit welchem Argument würde sich der „EU Gerichtshof“ (sic!) denn überhaupt zuständig erklären können? Es geht hier nicht um eine Vertragsverletzung, eine problematische Interpretation von EU-Recht oder dergleichen mehr.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist dafür zuständig. Ein Urteil, wie im Rahmen des Luxair-Prozesses bereits geschehen, dass die luxemburgische Justiz zu langsam mahlt, ist nicht unmöglich. Die Verhaftungen von Scheer und Wilmes geschahen ja schon 2007, also vor 12 Jahren und bis zum ersten Teil des Prozesses hat es ja auch durchaus lange gedauert. Der Prozess wird ganz sicher nicht gestoppt werden, auch nicht vom EGMR.