Mo., 20. Januar 2025




  1. Jacques Zeyen /

    Eine Ungerechtigkeit darf nicht als Ursache herhalten um andere Ungerechtigkeiten zu rechtfertigen.
    Soll heißen, wenn die Juden den Holocaust erdulden mussten,gibt das ihnen nicht das Recht einen Völkermord zu begehen. Tutsi,Hutu,Aboriginies,Tasmanier,Indianer,Indios,usw. die Genozide sind unzählig.

    • Bernard /

      Herr Zeyen beschuldigt die Juden, einen Völkermord zu begehen. Vielleicht wollte er Israelis schreiben, macht aber das Amalgam Jude (z.B. Luxemburger Jude) mit Israeli, und das ist schon dramatisch. Seine Anspielung oder gar Anschuldigung, Israel würde ein Genozid an den Palästinenser begehen, entspricht in keinster Weise der Realität. Seinen Kommentar kann man wohl nicht besser beschreiben als es die Fraktion „Die Linke“ kürzlich im Bundestag getan hat: « Gegenwärtig erscheint Antisemitismus häufig im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen im Nahostkonflikt. Dabei wird z.B. die israelische Siedlungs-, Militär- und Sicherheitspolitik mit dem Holocaust oder dem Vernichtungskrieg gleichgesetzt, wodurch NS-Verbrechen relativiert und antisemitische Ressentiments erneut salonfähig gemacht werden. ».

  2. tarzan /

    dieselben leute die sich jetzt bei ihrer israelkritik missverstanden fühlen, würden jeden mit einer skeptischen haltung zur 2015- flüchtlingspolitk, als rassisten, nationalisten oder gleich als nazi bezeichnen. Also bitte nicht so dünnhäutig.
    Auch sollte man mal genau hinschauen wer denn immer gegen israel in der UNO stimmt.

  3. Günter Schenk /

    Wenn schon die „Urfassung“ der s.g. IHRA-Definition über Antisemitismus keinem Lackmustest standhält, (weder sprachlich, noch inhaltlich), so kann der Versuch einiger Interessierter, stillschweigend eine „erweiterte Version“ die nie von irgendeiner Institution verabschiedet wurde, bei Regierungen und öffentlichen Verwaltung zu verbreiten, als Betrugsversuch angesehen werden. Dabei wird die Unbedarftheit und – häufig – Unwissenheit der Entscheider auf zynische Weise ausgenutzt. Denn, wer will sich schon dem Vorwurf des Antisemitismus aussetzen, der gesellschafts- übergreifend als Verbrechen abgelehnt wird und, zurecht, unter juristischem Kuratel steht? Dem Autor ist für die umfassende Begriffsklärung zu danken! Soll nun kein Minister, kein Stadtoberer oder Chefredakteur noch sagen, er sei nicht aufgeklärt worden, „das“ habe er nicht gewusst!

    • Bernard /

      Betrugsversuch, meint Herr Schenk. Nun ist es doch so, dass Luxemburg, zusammen mit hochkarätigen Delegationen aus 30 andern demokratischen Staaten diese Definition (unter ‚erweiterter Definition‘ meint er wohl die Beispiele, die die Definition erläutern), erarbeitet haben. Diese Definition wurde 2016 einstimmig von der ‚Institution‘ IHRA angenommen. Bis heute haben 16 Länder der Definition zugestimmt, und es weren wohl noch wesentlich mehr werden. Es gibt auch Institutionen, politische Parteien, Städte und Universitäten, die dieser Definition beigepflichtet haben. Und nun beschuldigt dieser Herr Schenk deren Verantwortliche der Unbedarftheit und (häufig) der Unwissenheit. Und versucht Minister, Stadtoberer und Chefredakteure unter Druck zu setzen. Wo der Betrugsversuch beheimatet ist, soll der Leser entscheiden.

  4. GuyT /

    Was ist denn legitime Kritik? Themenabhängig hat da jede politische und philosophe Fraktion ihre eigenen Bezugspunkte. Kritikern werden schnell zu Hetzern umdefiniert und natürlich auch umgekehrt. Die Journalisten fühlen sich dazu berufen den moralischen Sieger zu küren. Die wahre Streitkultur ist verlorengegangen.

  5. de Schmatt /

    Wieso eigentlich “ darf “ man die Israelis nicht für ihre Politik kritisieren? Gegen Putin oder Trump “ darf “ man schreiben was man will. Wer bestimmt hierüber? Es gibt anscheinend bestimmte Wahrheiten, die nicht ausgesprochen werden dürfen! Hier wird doch offenkundig mit zweierlei Mass gemessen.

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