/ Zweiter mutmaßlicher Täter wegen Obdachlosentod vor Gericht
Von unserem Korrespondenten Carlo Kass
2014 wurde der 42 Jahre alte Obdachlose Jean-Claude B. nahe dem Obdachlosenheim auf Kalchesbrück auf Findel derat brutal zusammengeschlagen, dass er zehn Tage später an seinen schweren Gehirnblutungen verstarb. Seit Donnerstag steht mit Andrzej R. nun auch der zweite Mann vor Gericht, dem vorgeworfen wird, in der Nacht zum 28. März 2014 mit dem mutmaßlichen Mittäter Evaldas B. den Obdachlosen getötet zu haben.
Die Tat hatte damals nicht nur im Obdachlosenmilieu für viel Aufregung gesorgt. Es stellte auch die luxemburgischen Ermittler vor große Schwierigkeiten. Denn es war fast unmöglich den beiden mutmaßlichen Tätern, deren DNA-Spuren am Opfer gefunden wurden, ihre einzelnen Rollen bei der tödlichen Auseinandersetzung zuzuordnen. So entwickelte sich der Prozess zu einem reinem Indizienverfahren.
Dem Litauer Evaldas B. war bereits der Prozess gemacht worden – doch der wurde kurz vor der Beratung zur Urteilsfindung abgebrochen, weil Interpol inzwischen den zweiten Verdächtigen ausfindig machen konnte. Den inhaftierten Beschuldigten setzte man daraufhin auf freien Fuß – der suchte natürlich prompt das Weite und erschien am Mittwoch auch nicht zur Verhandlung.
Schwierige Beweislage
Andrzej R. jedoch musste sich am Mittwoch jedoch wegen dem tödlichen Angriff verantworten. Obwohl auch sein genetischer Fingerabdruck auf dem Opfer gefunden worden war, leugnete Andrzej R., mit der Tat etwas zu tun zu haben. Im Anschluss hörte das Gericht zunächst die Zeugen. Es war dann eine Augenzeugin, die erneut aussagte, sie habe beim Vorbeifahren zwei Männer gesehen, von denen einer einen weiteren, am Boden liegenden Menschen mit Fußtritten traktierte. Ihr Mann, ein Arzt, leistete dem Opfer dann erste Hilfe.
Dieser hatte jedoch die Tat nicht direkt gesehen, weil er auf dem Beifahrersitz eingeschlafen war. Bei einer ersten Untersuchung habe er keinen Puls gespürt und auch keine sonstige Reaktion des schwer verletzten Mannes. Das Ganze spielte sich in einem Bushäuschen gegenüber des lokalen Polizeikommissariats ab, wie der erste Ermittler vor Ort am Mittwoch im Zeugenstand aussagte. Alle beteiligten Ermittler sagten aus, dass die beiden Beschuldigten zur Tatzeit stark betrunken waren.
Der auf der drei Tage angesetzte Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.
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Hunn ech dat richteg verstann? Een Richter leist en Mordverdächtegen, vun dem DNA um Tatort fonnt gouf, laafen? Dat as dach net ze glewen. Get den Richter zur Verantwortung gezunn?