Posthume Ehrung / Anwältin: Iran verweigert Mahsa Aminis Familie Ausreise zu Sacharow-Preisverleihung
Die Familie der posthum mit dem Sacharow-Preis ausgezeichneten kurdischen Iranerin Mahsa Amini darf nach Angaben ihrer Anwältin nicht aus dem Iran ausreisen, um die Ehrung für Demokratie und Menschenrechte im Namen ihrer Tochter entgegenzunehmen. Aminis Eltern und ihr Bruder „durften nicht an Bord des Flugzeugs gehen, der sie zur Verleihung des Sacharow-Preises nach Frankreich bringen sollte“, sagte die Anwältin der Familie in Frankreich, Chirinne Ardakani, am Samstag der Nachrichtenagentur AFP.
Der Familie sei die Ausreise aus dem Iran trotz eines gültigen Visums untersagt worden. Ihre Pässe seien beschlagnahmt worden, erklärte die Anwältin. Ihr zufolge haben die iranischen Behörden „noch nie“ so viel Aufwand betrieben, „um die Familien der Opfer daran zu hindern, mit der internationalen Gemeinschaft zu sprechen“.
Die 22-jährige Amini war im September 2022 nach ihrer Festnahme durch die iranische Sittenpolizei wegen eines angeblich zu locker getragenen Kopftuchs gestorben. Nach Angaben ihrer Familie starb sie infolge von Misshandlungen durch die Sittenpolizei. Die iranischen Behörden weisen das zurück.
Ihr Tod löste eine beispiellose Protestbewegung unter dem Slogan „Frau, Leben, Freiheit“ aus. Die Sicherheitskräfte gingen hart gegen die Proteste vor. Nach Angaben von Amnesty International wurden mehr als 22.000 Menschen festgenommen.
Das EU-Parlament hatte die junge Frau Ende Oktober posthum mit dem Sacharow-Preis geehrt. Die Zeremonie ist für den 13. Dezember im Plenarsaal des Europaparlaments in Straßburg geplant. Der Sacharow-Preis für geistige Freiheit wird seit 35 Jahren an Persönlichkeiten oder Organisationen verliehen, die sich für die Menschenrechte und die Meinungsfreiheit einsetzen. Er ist mit 50.000 Euro dotiert.
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