/ Brunei droht Schwulen mit Tod durch Steinigung
Alkohol ist in Brunei praktisch verboten. Wer in dem kleinen Sultanat außerhalb der Ehe Kinder zeugt, dem droht Gefängnis. Sex zwischen Schwulen kann künftig dort sogar mit dem Tod bestraft werden – durch Steinigung.
Im Sultanat Brunei droht Homosexuellen künftig die Todesstrafe, und zwar auf besonders grausame Art: Wer sich beim Geschlechtsverkehr erwischen lässt, muss damit rechnen, zu Tode gesteinigt zu werden. Die mittelalterliche Strafe kann von nächster Woche an verhängt werden. Grundlage dafür ist die Scharia, die islamische Rechtsprechung. International gibt es massive Kritik. Auch Ausländer müssen aufpassen. Das Auswärtige Amt mahnte, sich vor einer Reise nach Brunei genau zu informieren.
In dem Kleinstaat auf der südostasiatischen Insel Borneo mit knapp einer halben Million Einwohnern ist die große Mehrheit muslimischen Glaubens. Seit einiger Zeit sind dort konservative islamische Kräfte auf dem Vormarsch. Der autoritär regierende Sultan Hassanal Bolkiah – mit einem Vermögen von vielen Milliarden Euro einer der reichsten Monarchen der Welt – begann schon 2014 damit, die Scharia einzuführen. Am kommenden Mittwoch werden die Gesetze verschärft.
Schwule und Lesben werden in der ehemaligen britischen Kolonie seit Langem unterdrückt. Bislang steht auf homosexuelle Beziehungen bis zu zehn Jahre Haft. Homosexualität war auch schon zu Kolonialzeiten offiziell verboten. Vom 3. April an kann Sex zwischen Männern oder Sex zwischen Frauen nun mit öffentlichen Züchtigungen durch den Stock bestraft werden – oder auch, wenn das Gericht der Meinung ist, besonders hart urteilen zu müssen, mit der Todesstrafe. Diese Drohung richtet sich vor allem gegen homosexuelle Männer.
Sultan hat „Vorliebe für erotische Statuen“
Verschärft werden auch die Strafen für Diebstahl: Künftig müssen Diebe damit rechnen, dass ihnen Hände und Beine amputiert werden. Amnesty International appellierte an Brunei, auf solch „grausame und unmenschliche Strafen“ zu verzichten – ohne große Aussicht auf Erfolg. Auch Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz protestierte. In Brunei gab es in jüngerer Zeit mehrfach Todesurteile. Hingerichtet wurde aber schon seit Jahren niemand mehr.
I call on the Sultanate of #Brunei to withdraw the death penalty by stoning f homosexual acts between consenting adults. The same goes for other countries which have the same cruel & inhuman laws. No one should be criminalized based on their sexual orientation or gender identity.
— Sebastian Kurz (@sebastiankurz) 27. März 2019
Im Unterschied zu anderen südostasiatischen Ländern spielt Tourismus in dem Sultanat keine große Rolle – also auch Sex-Tourismus nicht. Trotzdem können auch Ausländer nach Scharia-Recht verurteilt werden. Das deutsche Auswärtige Amt warnt: „Einzelne Straftatbestände im Scharia-Recht betreffen auch Nicht-Muslime – insbesondere, wenn ein beteiligter Teil Muslim ist.“ Auf Homosexualität steht auch in anderen islamischen Ländern wie Saudi-Arabien oder dem Iran die Todesstrafe.
Der Sultan von Brunei hat mit drei verschiedenen Frauen insgesamt zwölf Kinder. Der 72-Jährige, der bereits seit 1967 regiert, lebt in einem riesigen Palast mit mehr als 1700 Zimmern. Die konservative Auslegung des Korans steht in einem gewissen Gegensatz zum eigenen, sehr luxuriösen Lebensstil. Die „New York Times“ schrieb kürzlich, der Sultan habe einen „Ruf der Extravaganz, mit einer Vorliebe für Autos, Häuser, Mätressen und erotische Statuen“.
- Israelische Medien melden Fortschritte bei Waffenruhe-Gesprächen - 13. Januar 2025.
- Illegaler Tiertransport: Gerettetes Gorillababy sorgt in Istanbul für Aufsehen - 13. Januar 2025.
- Wind könnte Feuer neu anfachen – Zahl der Todesopfer steigt auf 24 - 13. Januar 2025.
So ist das mit Diktaturen. Wenn man an einen steinzeitlichen Volltrottel gerät hat man Pech gehabt.
Hütet den Anfängen. NOCH sind wir keine Diktatur aber ????
Et ass dach einfach : Net an so’u Laenner reesen !!!
Mir hun all Interessi dofir ze suergen dass d’Scharia nët durch Hannerdiren hei agefouert gët. Dofir brauche mir Politiker (m/f) déi Gesetzer machen an deenen een nët un all Arttikel hin an hier deite kann.