Debatte im EU-Parlament / EP-Abgeordnete verärgert über Viktor Orbán
Bei der gestrigen Debatte im Europäischen Parlament (EP) über das letzte EU-Gipfeltreffen im Dezember in Brüssel, gab es vor allem ein Thema: der ungarische Regierungschef Viktor Orbán und dessen, wie viele meinten, gelungene „Erpressung“ der anderen EU-Staaten, indem er mit einem Veto gegen die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine drohte.
Das Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs vergangenen Dezember war insofern einzigartig, als sich die 27 einer bisher nie dagewesenen Methode bedienten, damit jeder sein Gesicht bewahren und gleichzeitig eine sehr wichtige Entscheidung getroffen werden konnte. So verließ der ungarische Regierungschef Viktor Orbán, mit dessen Einverständnis, den Sitzungssaal, als der EU-Ratspräsident Charles Michel über die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen abstimmen ließ. Da der Ungar nicht im Saal war, wurde die erforderliche Einstimmigkeit erreicht und Orbáns Veto so umgangen.
Nicht nur das ärgerte gestern noch immer die EU-Parlamentarier während der Debatte, sondern insbesondere auch der Umstand, dass am Tag vor dem Gipfeltreffen die EU-Kommission rund elf Milliarden Euro an zurückgehaltenen Kohäsionsgeldern für Ungarn freigab. Für die meisten der EP-Abgeordneten lag dem nichts weniger als eine „Erpressung“ durch den ungarischen Premierminister zugrunde, der bereits Tage zuvor angekündigt hatte, gegen die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine zu sein. Vor allem die niederländische EP-Abgeordnete Sophie in’t Veld warf der Kommission vor, „nicht mehr Hüterin der Verträge, sondern Hündchen der Mitgliedstaaten“ zu sein, da sie am Vortag des Gipfeltreffens im Dienste des EU-Rates die Gelder an Ungarn ausgezahlt habe.
Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verteidigte gestern vor den Parlamentariern in Straßburg mit fester Mine noch einmal das Vorgehen der Kommission. Im vergangenen Mai habe Ungarn wie gefordert ein neues Gesetz zum Justizwesen verabschiedet. Das sei eine Bedingung der Kommission gewesen, um die nun freigegebenen Kohäsionsgelder zu erhalten. „Das haben wir verlangt“, betonte die Kommissionschefin und fuhr fort, dass weiterhin rund 20 Milliarden Euro für Ungarn zurückgehalten würden. „Und sie werden blockiert bleiben, bis Ungarn alle notwendigen Bedingungen erfüllt hat“, versicherte von der Leyen. Denn die EU-Kommission habe immer noch Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Rechte von LGBTQ-Personen, der akademischen Freiheit in Ungarn, sowie dem Asylrecht.
EuGH könnte Legalität von Auszahlung prüfen
Doch es nicht noch längst nicht vorbei. Denn Viktor Orbán verweigerte im Dezember auch einer Revision des EU-Haushaltsplanes für die nächsten Jahre seine Zustimmung. Vor allem, da in diesem bis Ende 2027 unterschiedliche Finanzhilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro für die Ukraine enthalten sind. Der belgische Liberale Guy Verhofstadt fragte daher gestern Ursula von der Leyen, ob sie dem Ungarn vor dem außerordentlichen Gipfeltreffen am 1. Februar, bei dem die Budgetfrage geklärt werden soll, nun noch einmal EU-Gelder freigeben wolle. Dann „werde sie große Schwierigkeiten“ mit der Mehrheit im EP bekommen, versprach Verhofstadt. Und wies die Kommission und den Rat darauf hin, dass es genug Möglichkeiten gebe, der Ukraine diese Gelder zukommen zu lassen, ohne sich von dem Ungar erpressen zu lassen.
Der Ärger bei den EP-Abgeordneten über die freigegebenen EU-Gelder sitzt dermaßen tief, dass sie in einer Resolution, die heute verabschiedet werden soll, ihren Rechtsausschuss damit beauftragen, vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Legalität der Kommissionsentscheidung überprüfen zu lassen.
Untätigkeit des EU-Rates kritisiert
Doch nicht nur das Vorgehen der Kommission wurde am Mittwoch scharf kritisiert, auch der Rat der EU-Mitgliedstaaten wurde angeprangert. Denn bereits seit September 2018 läuft gegen Ungarn ein vom EU-Parlament eingeleitetes Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages. Dieses Verfahren wird dann aktiviert, wenn die Gefahr eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Grundprinzipien und Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat besteht. Doch hat sich der Rat bislang kaum mit diesem Verfahren befasst, an dessen Ende der zeitweilige Entzug des Stimmrechtes des betroffenen EU-Staates steht.
Auch die luxemburgische EVP-Abgeordnete Isabel Wiseler-Lima warf dem EU-Rat während der Debatte vor, nich gehandelt zu haben. „Der Rechtsstaat ist in Ungarn noch immer nicht garantiert“, stellte sie fest. Dabei hätte der Rat im Rahmen des Artikel-7-Verfahrens Sanktionen verhängen können. Und der Rat könne verhindern, dass im zweiten Semester Viktor Orbán den EU-Ratsvorsitz übernimmt. „Dieses Szenario ist absolut inakzeptabel und sogar undenkbar“, findet Isabel Wiseler-Lima. Die EU-Parlamentarier äußern in ihrer Resolution denn auch starke Bedenken, ob Ungarn angesichts der Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit und die Werte der EU die mit dem EU-Ratsvorsitz verbundenen Aufgaben auch „glaubwürdig“ und gemäß „dem Prinzip der aufrichtigen Kooperation“ erfüllen könne.
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Genau so wie man sich hier in Luxemburg fragen muss ob es nichts wichtigeres gibt als die diskussion ueber bettelverbot ,sollte sich die EU mal fragen ob es keine wichtigeren probleme gibt als der korrupten ukraine geld nachzuwerfen und primitive Orban schelte zu betreiben.