Urteil / EuGH kippt EU-Bescheid über Steuernachzahlungen von Versorger Engie
Der französische Energieversorger Engie hat sich vor Gericht im Streit um einen EU-Bescheid über Steuernachzahlungen in Höhe von 120 Millionen Euro an Luxemburg durchgesetzt. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) kippte am Dienstag eine Entscheidung einer unteren Instanz aus dem Jahr 2021. Die EU-Kommission, die auch als EU-Wettbewerbsaufsicht fungiert, hatte 2018 eine Sonderbehandlung des französischen Konzerns im Großherzogtum ausgemacht, der damit seine Steuerlast künstlich gedrückt habe. Die Vereinbarung mit Luxemburg habe dazu geführt, dass Engie ein Jahrzehnt lang nur 0,3 Prozent Steuern auf bestimmte Gewinne im Großherzogtum gezahlt habe.
Der EuGH fuhr der EU-Kommission nun aber in die Parade: „Die Überprüfung der von Luxemburg an die Engie-Gruppe erteilten Steuervorbescheide durch die Europäische Kommission verstieß gegen EU-Recht“, urteilte der EuGH. Die Richter führten verschiedene Fehler in der Analyse der Brüsseler Behörde an. Aufgrund dieser gravierenden Mängel werde die Entscheidung der Kommission daher annulliert.
Das Urteil gilt als Rückschlag für die Brüsseler Behörde in ihrem Kampf gegen Sonderregelungen auf nationaler Ebene. Jüngst hatte sie beim Einschreiten gegen solche Steuerdeals einen Etappensieg gefeiert: Wegen handwerklicher Mängel empfahl Generalanwalt Giovanni Pitruzzella dem EuGH vorigen Monat, ein Urteil zugunsten des US-Konzerns Apple aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuüberweisen. In dem Steuerstreit mit der Europäischen Union (EU) droht Apple damit eine 13 Milliarden Euro schwere Nachzahlung.
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