/ Europäischer Gerichtshof in Luxemburg geht gegen Beleidigungen auf sozialen Medienplattformen vor
Online-Dienste wie Facebook können gezwungen werden, bei einer rechtswidrigen Beleidigung nach weiteren wortgleichen oder ähnlichen Äußerungen zu suchen und diese zu löschen. Das EU-Recht stehe entsprechenden Entscheidungen nationaler Gerichte nicht entgegen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne sogar eine weltweite Löschung veranlasst werden.
Hintergrund der EuGH-Entscheidung war der Fall der ehemaligen österreichischen Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek. Sie hatte nach einer Unterlassungsverfügung auch eine Löschung wortgleicher und sinngleicher Beleidigungen gefordert. Der Oberste Gerichtshof Österreichs bat daraufhin den EuGH, zu prüfen, ob das mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar wäre.
Die Richtlinie besagt, dass sogenannte Host-Provider wie etwa Betreiber eines Online-Netzwerks nicht für von den Nutzern veröffentlichte Informationen verantwortlich sind – bis sie auf deren Rechtswidrigkeit hingewiesen werden. Zugleich kann ein Host-Provider gemäß der Richtlinie nicht generell verpflichtet werden, bei ihm gespeicherte Informationen zu überwachen oder aktiv nach rechtswidrigem Vorgehen zu suchen.
- Mindestens 76 Menschen sterben bei Brand in Skihotel - 21. Januar 2025.
- Israels Generalstabschef Herzi Halevi erklärt Rücktritt wegen Versagens am 7. Oktober 2023 - 21. Januar 2025.
- Was Trumps Ausstieg aus dem Pariser Klimaabkommen bedeutet - 20. Januar 2025.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können.
Melden sie sich an
Registrieren Sie sich kostenlos