Europa / Gemeinsame Agrarpolitik der EU: Brüssel macht Zugeständnisse an die Bauern
Bauernverbände haben mit europaweiten Protesten in den vergangenen Wochen massive Zugeständnisse aus Brüssel erreicht. Die EU-Kommission schlug Zölle auf Agrarimporte aus der Ukraine, Ausnahmen von Umweltauflagen und weniger Kontrollen vor.
Über die jüngsten Vorschläge beraten am heutigen Dienstag die EU-Agrarministerinnen und -minister. Dabei geht es auch um Änderungen an der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), aus der jährlich Milliardensubventionen an die Landwirtschaft fließen.
Die GAP ist mit jährlich rund 55 Milliarden Euro der größte Einzelposten im Haushalt der EU. Rund drei Viertel der Gelder gehen als Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe, der Rest ist für die Förderung ländlicher Regionen vorgesehen. Die Höhe der Direktzahlungen hängt zum großen Teil von der bewirtschafteten Fläche ab: Je größer der Betrieb, desto mehr Geld gibt es.
Landwirtinnen und Landwirte müssen sich ab einer bestimmten Größe an Umweltstandards halten, um Subventionen aus Brüssel zu erhalten. Sie sollen etwa Fruchtfolgen einhalten, Pufferstreifen entlang von Gewässern beachten und Zwischenfrüchte anbauen, um den Boden zu schützen. Bei diesen Auflagen machte die EU-Kommission infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine bereits Zugeständnisse an die Betriebe, so wurde eine Regelung für einen Mindestanteil an Brachland auf Ackerflächen ausgesetzt.
Neben den grundsätzlich geltenden Umweltstandards ist ein Viertel der Direktzahlungen für Projekte vorgesehen, die der Umwelt oder dem Artenschutz dienen, wie etwa das Anpflanzen von Hecken. Ein Teil der Förderung für ländliche Regionen ist ebenfalls für den Umweltschutz reserviert. Umweltorganisationen fordern seit langem, die Direktzahlungen in ihrer jetzigen Form abzuschaffen und nur noch Klima- und Umweltschutzprojekte zu fördern.
EU-Staaten sollen mehr Spielraum bekommen
Die EU-Kommission schlägt vor, weiter keinen Mindestanteil an Brachland zu fordern und die Regelung durch freiwillige Maßnahmen zu ersetzen. Bei den Vorgaben für den Anbau von Zwischenfrüchten sollen die EU-Staaten mehr Spielraum bekommen. Landwirtschaftliche Betriebe sollen zudem mehr Wiesenflächen in Ackerland umwandeln dürfen. Das würde vor allem Tierhaltern zugutekommen, die wegen schlecht laufender Geschäfte auf den Getreideanbau umstellen. Wenn Landwirtinnen und Landwirte unter Dürren oder Überschwemmungen leiden, sollen zudem Vorgaben für die Fruchtfolge abgeschwächt werden.
Kleine Höfe mit einer Fläche von weniger als zehn Hektar sollen sowohl von Kontrollen, als auch von Strafen ausgenommen werden. Der Anteil solch kleiner Betriebe an den Empfängern der EU-Landwirtschaftssubventionen beträgt rund 65 Prozent – der Anteil der Fläche, die sie bewirtschaften, jedoch nur 9,6 Prozent.
Mit ihren Vorschlägen ist die EU-Kommission deutlich auf die Landwirtinnen und Landwirte zugegangen. Der europäische Bauernverband Copa-Cogeca rief die Agrarministerinnen und -minister deshalb dazu auf, den Vorschlägen aus Brüssel zuzustimmen. Copa-Cogeca spricht sich zudem für Zölle auf Agrarimporte aus Russland und der Ukraine aus, über die derzeit verhandelt wird. Nach Darstellung des Verbands drücken die Einfuhren die Preise in der EU.
Die meisten geplanten Änderungen an der GAP sollen 2025 in Kraft treten, einige aber auch rückwirkend zum 1. Januar 2024. Betriebe würden damit Sanktionen entgehen, wenn sie die Auflagen bislang nicht beachtet haben. Die Ausnahmen sollen mindestens bis Ende 2027 gelten.
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