Pfizergate / Gericht weist Klage gegen von der Leyen ab
Neue Wende im „Pfizergate“: Ein Gericht im belgischen Lüttich hat mehrere Klagen gegen EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen abgewiesen. Dabei geht es um die Beschaffung von Covid-19-Impfstoff beim US-Pharmakonzern Pfizer, die von der Leyen ab 2020 organisiert hatte.
Die Klage eines belgischen Lobbyisten sei nun für unzulässig erklärt worden, berichten belgische Medien. Der belgische Lobbyist Frédéric Baldan hatte im April 2023 Strafanzeige wegen Machtmissbrauchs, Vernichtung öffentlicher Dokumente und Korruption gestellt.
Baldan beschuldigte von der Leyen unter anderem, sich geweigert zu haben, SMS-Kurznachrichten von ihrem Handy offenzulegen, die offenbar an Pfizer-Chef Alfred Bourla gingen. Außerdem warf er ihr vor, ihre Kompetenzen überschritten und zum eigenen Vorteil gehandelt zu haben.
Das Gericht kam zu dem Schluß, dass Baldans Klage nicht zulässig sei, da er keinen persönlichen Schaden nachweisen konnte. Auch habe er kein legitimes Interesse gehabt, in diesem Fall zu klagen. Dasselbe gelte für die Klagen von Impfgegnern und anderen Beteiligten.
Allerdings besteht weiterhin ein großes öffentliches Interesse an der Angelegenheit. Bei dem strittigen Vertrag mit Pfizer ging es um den Kauf von 1,8 Milliarden Impfstoffen gegen Covid-19 im Wert von über 35 Milliarden Euro. Viele Impfdosen wurden nicht gebraucht.
Deshalb gab es Proteste und Klagen von EU-Ländern, die in den Impfstoff-Deal mit Pfizer eingebunden waren. Außerdem klagte die New York Times auf Herausgabe der SMS vom Handy der Kommissionspräsidentin. Daneben laufen auch noch Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft.
Nur ein Teilsieg
Das Urteil aus Lüttich bedeutet für von der Leyen daher nur einen Teilsieg, kein Ende der juristischen Aufarbeitung. Die EU-Kommission hatte eingeräumt, dass ihre Chefin die fraglichen SMS geschrieben hat. Dabei sei es aber nicht um Vertragsverhandlungen gegangen. Außerdem seien die Kurznachrichten nicht gespeichert worden.
Der deutsche Europaabgeordnete Martin Sonneborn will sich damit nicht zufriedengeben. „Wenn jemand über 35 Milliarden Euro öffentlicher Gelder in den Sand setzt, ist der Schaden ein allgemeiner“, sagte Sonneborn. „Das Geld fehlt für Waff… Pardon: Infrastruktur und Bildung“, fügte er augenzwinkernd hinzu.
Auch Baldan kritisiert die fehlende Aufarbeitung. „Die EU ist nun ein Raum der Unfreiheit, Unsicherheit und Ungerechtigkeit geworden“, erklärte er nach seiner Niederlage vor Gericht. Demgegenüber äußerte sich von der Leyens Anwalt zufrieden. Die Anschuldigungen seien falsch gewesen. Die EU-Kommission wollte den Fall nicht kommentieren.
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