Vatikan / Kinderschutzkommission veröffentlicht am Dienstag ersten Jahresbericht
Die päpstliche Kommission für den Schutz von Minderjährigen veröffentlicht am Dienstag ihren ersten Jahresbericht. Das Ziel: Mehr Transparenz und bessere Schutzmaßnahmen innerhalb der katholischen Kirche.
Rund ein Jahrzehnt nach ihrer Gründung wird die Päpstliche Kommission für den Schutz von Minderjährigen am Dienstag ihren ersten Jahresbericht veröffentlichen. Der Bericht sei ein „erster Schritt“, um zu dokumentieren, „wo es noch Risiken gibt und wo Fortschritte gemacht wurden“, erklärte die Kommission am Freitag.
Der in der kommenden Woche erscheinende Bericht enthält „Mittel und bewährte Praktiken, die in der gesamten Weltkirche verbreitet werden sollen, und gibt spezifische Empfehlungen, um weitere Fortschritte im Bereich des Schutzes zu fördern“, hieß es in der Erklärung der Kommission.
Kinderschutz-Gremium wiederholt in Kritik geraten
Die katholische Kirche wird seit Jahrzehnten von Missbrauchsskandalen erschüttert. Angesichts tausender Fälle von sexuellem Missbrauch durch katholische Geistliche auf der ganzen Welt und wiederholten Vertuschungsvorwürfen hatte Papst Franziskus das Expertengremium im Dezember 2014 eingesetzt.
Das Kinderschutz-Gremium ist seitdem allerdings wiederholt in die Kritik geraten, etwa wegen der Finanzierung oder „strukturellen und praktischen Problemen“, und mehrere hochrangige Mitglieder haben es verlassen.
Rechenschaftspflicht und Transparenz
2022 bat Franziskus die Päpstliche Kommission für den Schutz von Minderjährigen um einen jährlich erscheinenden „zuverlässigen Bericht darüber, was derzeit getan wird und was sich ändern muss“.
Die niederländische Anwältin und ehemalige UN-Sonderberichterstatterin zur sexuellen Ausbeutung von Kindern, Maud de Boer Buquicchio, die den Bericht leitet, erklärte, dieser sei ein „Instrument zur Förderung eines Mentalitätswandels“ innerhalb der Kirche hin zu „Rechenschaftspflicht und Transparenz“.
Die Mitglieder der Kommission werden direkt vom Papst ernannt und sind Experten in Bereichen, die mit Kinderschutz zu tun haben – etwa Psychologen, Anwälte oder Menschenrechtler.
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