Ökodesign-Verordnung / Längere Haltbarkeit und mehr Recycling
Ob Elektrogeräte, Textilien oder Möbel – in Europa verkaufte Produkte aller Art sollen künftig nachhaltiger sein.
Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich in der Nacht zum Dienstag auf angepasste Vorgaben zum Beispiel zur Energieeffizienz oder zum Anteil von recycelten Materialien. Die Einigung sieht nach Angaben der EU-Kommission auch ein weitreichendes Verbot des Vernichtens unverkaufter Textil- und Schuhprodukte vor.
Die sogenannte Ökodesign-Verordnung ersetzt eine Richtlinie, die bislang vor allem Vorgaben zum Energieverbrauch von Elektrogeräten machte. Diese Vorschriften werden nun deutlich verschärft und ausgeweitet, etwa um das Vernichtungsverbot für Textilien und Schuhe. Auch Unternehmen in anderen Bereichen sind dazu angehalten, Maßnahmen gegen derartige Ressourcenverschwendung zu unternehmen.
Das künftige Gesetz enthält erstmals auch eine rechtliche Definition von sogenanntem vorzeitigem Verschleiß – wenn Hersteller eine verkürzte Lebensdauer ihrer Produkte bereits von Anfang an mit einplanen. Weitere Vorgaben betreffen Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten.
So wird etwa die Verwendung von Grundstoffen, die der Wiederverwendung oder dem Recycling der Produkte entgegenstehen, eingeschränkt. Zudem wird ein digitaler Produktpass mit genauen und aktuellen Informationen zu Produkten eingeführt, um die Transparenz zu erhöhen und Verbrauchern Auskunft über die Nachhaltigkeit geben.
Unternehmer zufrieden
Für welche Produkte und Stoffe die Regeln im Detail gelten, soll in weiteren Schritten durch die EU-Kommission festgelegt werden. Die Brüsseler Behörde nannte vorrangig Textilien, Möbel und Matratzen, Elektrogeräte, Metallerzeugnisse, Reifen, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien.
„Mit der Ökodesign-Verordnung wird Müll zum Designfehler und Nachhaltigkeit zur Norm auf dem Binnenmarkt“, erklärte die Grünen-EU-Abgeordnete Anna Cavazzini. „So können sich Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein, dass das T-Shirt, das Sofa oder das Küchengerät Mindestkriterien erfüllt, um Klima, Umwelt und Ressourcen zu schonen.“ Mit der erstmaligen Definition des Phänomens des vorzeitigen Verschleißes „sagen wir Schrottprodukten den Kampf an“.
Der europäische Unternehmerverband Business Europa begrüßte die Einigung grundsätzlich. Der Vorsitzende Markus Beyrer hob positiv hervor, dass den Unternehmen nun mehr Zeit gegeben werde als im ursprünglichen Vorschlag vorgesehen war. Allerdings gebe es noch einige Unklarheiten, die zu rechtlichen Unsicherheiten führen könnten. Die EU-Kommission müsse jetzt sorgsam arbeiten und nachlegen.
Die Einigung von Parlament und Mitgliedstaaten muss jeweils noch formell bestätigt werden.
- Nach Flugzeugunglück: Verkehrsministerium will Betonmauern an Flughäfen umbauen - 13. Januar 2025.
- Exporte legen 2024 auf Rekordwert von 3,4 Billionen Euro zu - 13. Januar 2025.
- Schweden entsendet Kriegsschiffe zur Überwachung von Infrastruktur - 13. Januar 2025.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können.
Melden sie sich an
Registrieren Sie sich kostenlos