Die Staatsanwaltschaft Trier hatte gegen den Freispruch des Trierer Landgerichts dann Revision eingelegt, weshalb das Koblenzer Oberlandesgericht am Mittwoch ein bereits gesprochenes Urteil überprüfen muss: Der 38-Jährige Safet Babic soll Flüchtlinge bei einer Kundgebung vor einer Aufnahmeeinrichtung übelst beleidigt und ihnen die Menschenwürde abgesprochen haben. Babic spricht von einer politisch motivierten Anklageschrift.
/ Volksverhetzung vor Asyl-Unterkunft? Freispruch für Trierer Rechtsextremist wird überprüft
Ein Trierer Funktionär der rechtsextremen Partei NPD könnte doch noch wegen Volksverhetzung verurteilt werden, nachdem er erst verurteil und dann in einem Berufungsprozess zunächst freigesprochen worden war. Das berichtet der Trierische Volksfreund am Dienstag (11.6.).
Das Trierer Landgericht hatte Babic im Mai vergangenen Jahres noch von dem Vorwurf freigesprochen, da einer Schuld nicht „mit der für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit“ festgestellt werden konnte, wie der TV aus einer Urteilsbegründung zitiert.
Das Amtsgericht hatte darüber in einem ersten Prozess noch anders entschieden und eine fünfmonatigen Bewährungsstrafe verhängt. fgg
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Safet Babic – ein Urdeutscher Name für wahr. Sollten seine Ahnen,als sie eingewandert sind nach Deutschland auch mit Lautsprechern empfangen worden sein? Wohl kaum. Immer gut wenn man weiß wo man herkommt.
Jedenfalls wäre Herr Babic bei Adolf nicht aufgenommen worden mit diesem Namen.