/ 35-Jähriger vor Gericht: Auto mit 92.000 geschmuggelten Zigaretten vollgeladen
Im Mai 2017, im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kontrolle zur Bekämpfung der Drogenkriminalität, ging den Beamten ein Zigarettenschmuggler ins Netz. Der 35-Jährige musste sich am Dienstag unter anderem wegen Schmuggels und Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten.
Zwischen 18 und 22 Uhr führten Zoll- und Polizeibeamte am 21. Mai 2017 eine große Kontrolle mit dem Namen Hazeldonk auf der „Aire de Berchem“ durch. Das Fahrzeug eines 35-jährigen Armeniers aus Frankreich wurde ebenfalls kontrolliert und sollte sich als großer Fang für die Beamten erweisen.
Das Auto war mit gefälschten und unversteuerten Zigaretten vollbeladen. Die Beamten beschlagnahmten 461 Stangen, was immerhin einer Gesamtzahl von 92.000 Zigaretten entspricht. Bei einem Großteil der Schmuggelware handelte es sich um gefälschte Zigaretten, die der Marke Marlboro nachempfunden waren. Des Weiteren gab es Unregelmäßigkeiten bei den Fahrzeugpapieren. Das Fahrzeug war weder angemeldet noch versichert und der Führerschein sollte sich als Fälschung herausstellen.
Sechs Monate Haft gefordert
Am Dienstag musste sich der Mann für seine Taten vor Gericht verantworten. Der Angeklagte, der auf einen Anwalt verzichtet hatte, bekannte sich schuldig im Sinne der Anklage. Er gab an, die Zigaretten auf einem Markt in der Nähe von Brüssel erworben zu haben, um diese dann in seiner Heimat weiterzuverkaufen. Der Richter wollte wissen, zu welchem Preis er die Zigaretten verkaufen wollte und ob er schon mehrmals welche geschmuggelt habe.
Anstatt zu antworten, schwieg der Beschuldigte lieber. Ein Beamter der Kriminalpolizei erklärte vor den Richtern noch einmal den gesetzlichen Rahmen bei Zigaretten. Pro Kopf dürfen 800 Zigaretten oder vier Stangen nach Luxemburg eingeführt werden. Größere Mengen müssen deklariert werden, was bei dem Angeklagten nicht der Fall war. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gab an, dass bei solchen Vergehen eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr ausgesprochen werden könnte. Sie forderte sechs Monate Haft sowie eine Geldstrafe, die sich am Betrag der Steuerhinterziehung orientiert.
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