INFPC / Anlaufstelle für Wissensdurstige: Luxemburg fördert berufliche Weiterbildung in den Betrieben
1992 wurde das „Institut national pour le développement de la formation professionnelle continue“ (INFPC) ins Leben gerufen. Es handelt sich dabei um eine vom Erziehungs- und Hochschulministerium getragene öffentlich-rechtliche Einrichtung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung insgesamt, aber insbesondere in den Betrieben. Dabei soll es nicht bloß bei hehren Appellen bleiben, auf die Kompetenzerweiterung des „Humankapitals“ zu setzen, wie Beschäftigte heute bezeichnet werden. Der interessierten Firma winken auch ansehnliche, finanzielle Anreize staatlicherseits. Mit dem INFPC will sich die öffentliche Hand auch einen genaueren Überblick über die berufliche Weiterbildung außerhalb des klassischen Schulsystems verschaffen.
Wer sich auf den Webseiten des Instituts umschaut und dabei insbesondere das Portal lifelong-learning.lu anklickt, stößt auf eine schier ungeahnte Fülle an Weiterbildungsangeboten: 9.782, Stand 8. Februar 2021, 13.45 Uhr. Die Zahl ändert fortlaufend. Sie variiere je nach Angeboten der teilnehmenden Dienstleister, sagt Anne Oswald, die für die Seite verantwortlich ist.
Was sich nicht verändert, sind die Berufs- und Beschäftigungsbereiche. Sie reichen von Landwirtschaft über Bau, Industrie, Mechanik, Gaststättenwesen, Handel, Unternehmensführung und Finanzen bis zur Krankenpflege. Fündig werden auch all jene, die bloß einen Sprachkurs belegen wollen oder sich für Umweltthemen interessieren. Die 278 angeführten Anbieter stammen sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privaten Bereich. Darunter befinden sich solche Weiterbildungsgiganten wie das „Luxembourg Lifelong Learning Centre“ der „Chambre des salariés“ und das CNFPC. Gelistet werden große und weniger große Sprachschulen, im humanitären und sozialen Bereich tätige Unternehmen. Auch kleinere, weitgehend unbekannte Anbieter sind da zu finden, etwa die „Académie luxembourgeoise des thérapies harmonisantes“ oder „Microtarians“.
Die Corona-Pandemie wirkte sich im letzten Jahr auch auf die Besuchsfrequenz von lifelong-learning.lu aus. Insgesamt sei die Zahl der Besuche der Webpage mit rund 55.000 pro Monat übers Jahr verteilt unverändert geblieben im Vergleich zum Vorjahr. Doch es habe große Schwankungen zwischen den Monaten gegeben, sagt Anne Oswald. Ging dieser Wert März/April zurück, legte er im Zeitraum Mai bis August um acht Prozent zu. Im September verzeichnete man sogar einen Sprung von 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Zu den Besuchern zählen sowohl Personalchefs der Unternehmen als auch Privatpersonen, Arbeitssuchende, Studenten und andere. Änderungen bewirkte Covid-19 auch bei der Form der Lehrangebote. Der Anteil des digital learning, die Kursteilnahme über digitale Mittel, sei innerhalb eines Jahres von 1 auf 15 Prozent gestiegen, sagt Oswald.
Die öffentliche Hand übernimmt 15 bis 35 Prozent der Kosten
Von besonderem Interesse für die Unternehmen dürften die Informationen über die staatliche Beteiligung an den Weiterbildungsausgaben des Betriebes sein. Die öffentliche Hand übernimmt in der Regel 15 Prozent. Die Beteiligung steigt jedoch auf 35 Prozent bei Beschäftigten ohne fachliche Qualifikation und bei Arbeitnehmern ab 45 Jahren. Die Anträge werden beim INFPC eingereicht. Ein interministerieller Ausschuss überprüft anschließend, ob ein Rückerstattungsanspruch vorliegt, die Entscheidung trifft der Ressortminister.
Durchschnittlich würden die Betriebe rund 2,4 Prozent der Lohnmasse für Weiterbildung bereitstellen, heißt es in einer Mitteilung des INFPC vom 22. September 2020. 2017 nutzten 1.687 Unternehmen die Gelegenheit dieser öffentlichen Kofinanzierung, dreimal mehr als 2007. Dabei interessieren sich zunehmend kleinere Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und solche mit bis zu 49 Mitarbeitern für diese staatlich geförderte Fortbildung. Ihr Anteil sei von 42,9 Prozent im Jahr 2007 auf 61,2 Prozent 2017 gestiegen, so das INFPC.
Der Staat ließ sich die firmeninterne Weiterbildung 2016 62,1 Millionen Euro kosten, durchschnittlich rund 316 Euro pro teilnehmendem Beschäftigten. 2017 waren es nur noch 58 Millionen Euro. Tatsächlich sind die staatlichen Zuwendungen seit 2017 rückläufig. Zurückzuführen sei dies auf die Änderungen im entsprechenden Gesetz, sagt uns INFPC-Direktor Dominique Matera. So reduzierte das Gesetz von 2017 den Anteil des Staates bei der Bezuschussung von ehemals 20 auf 15 Prozent. Auch wurde sie an die Größe des Unternehmens gebunden, wobei die Gehaltsmasse als Grundlage dient. Einzelne Ausgabenposten werden nicht mehr berücksichtigt. Hinzu kommen zeitlich reduzierte Weiterbildungskurse, was die entsprechenden Kosten senkt.
Für 2021 sieht der Staatshaushalt rund 45 Millionen Euro für die Förderung der beruflichen Weiterbildung in den Betrieben vor, bei insgesamt 104,8 Millionen Euro für berufliche Fortbildung, was 0,54 Prozent des Etats des Schul- und Hochschulministeriums entspricht.
Pro Jahr behandle der INFPC im Schnitt rund 1.800 Dossiers, so Direktor Matera. Die Behauptung, da nutze nur eine Minderheit der Unternehmen die Chance auf staatlich finanzierte Weiterbildung, widerlegt er. So stellten im Jahr 2017 nur 9,6 Prozent der Betriebe Anträge auf Fördergelder. Doch diese Firmen beschäftigten 55,7 Prozent der Arbeitnehmer im Privatsektor. Matera zieht eine positive Bilanz von zwei Jahrzehnten staatlicher Förderung der Weiterbildung. Letztere habe sich professionalisiert, das Angebot sich enorm erweitert.
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