/ Aus Scham geschwiegen: 56-Jähriger vor Gericht
Über Jahre soll sich ein 56-jähriger Mann an drei Minderjährigen sexuell vergangen haben. Seit Donnerstag muss er sich unter anderem wegen sexueller Belästigung und Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Die Opfer waren bei den Übergriffen zwischen elf und 17 Jahre alt. Zwei der Opfer hatte der Angeklagte in seinem Betrieb kennengelernt, wo diese als Lehrlinge angestellt waren.
Das dritte Opfer hatte bei der Polizei ausgesagt, es habe den Angeklagten bei der Jugendfeuerwehr kennengelernt. Diesen Vorwurf versuchte die Verteidigung zu entkräften, indem sie mehrere Feuerwehrmänner vorlud, die allesamt aussagten, der Beschuldigte habe zu keinem Zeitpunkt die Jugendfeuerwehr betreut.
Vorbestraft
Das Opfer sagte aus, der Angeklagte habe ihn ein paar Mal zu sich eingeladen, um mit ihm für einen Test der Jugendfeuerwehr zu lernen. Beim dritten Treffen im Jahr 2007 soll der Angeklagte den damals Elfjährigen vergewaltigt haben. Der Beschuldigte bestritt diese Tat jedoch. Die beiden hätten sich erst im Jahr 2013 kennengelernt und hätten mehrmals einvernehmlich Geschlechtsverkehr gehabt. Als Beweis sollten Mitteilungen im Messenger der beiden herhalten. Das Opfer, das gestern im Zeugenstand gehört wurde, erklärte vor Gericht, diese Mitteilungen hätten nur dazu gedient, den Angeklagten zu einem Geständnis bezüglich der Vergewaltigung aus dem Jahr 2007 zu verleiten. Aus Scham hatte das Opfer nie Anzeige bei der Polizei erstattet.
Erst durch die Auswertung der Telefondaten des Beschuldigten erfuhr die Polizei von diesem Fall. Da das Leben des Opfers nach der mutmaßlichen Vergewaltigung völlig aus den Fugen geraten war, forderte sein Anwalt 10.000 Euro Schmerzensgeld.
Ein weiterer Mann sagte gestern vor Gericht aus, er sei im Jahr 1996 vom Angeklagten zu sexuellen Handlungen gezwungen worden. Auch er habe aus Scham nichts der Polizei gemeldet. Auch wenn sich das Gericht nicht mehr mit diesem Fall befassen könne, so wollte der Mann dennoch seine Erlebnisse mit dem Angeklagten teilen. Dieser wurde bereits 2014 wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Schadensersatzzahlung von 10.000 Euro verurteilt. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.
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