/ Dealer oder doch nur Konsument? Staatsanwalt fordert drei Jahre Haft für 39-Jährigen
Wegen rund neun Gramm harter Drogen und 210 Methadon-Pillen musste sich gestern ein 39-jähriger Mann vor Gericht verantworten. Ihm wird Drogenhandel und Geldwäsche zur Last gelegt. Da der Mann schon mehrmals wegen ähnlicher Vergehen vorbestraft ist, forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft 36 Monate Haft.
Ein anonymer Anrufer hatte der Polizei am 18. November 2018 einen Streit vor der Fixerstube Abrigado in Bonneweg gemeldet. Als sich eine Polizeistreife dort umsah, wollte jedoch niemand mehr etwas von einem Streit wissen. Stattdessen wurden die Beamten von einem Sozialarbeiter auf einen mutmaßlichen Drogendealer aufmerksam gemacht. Der Beschuldigte saß damals zusammengekauert neben einem Mülleimer und täuschte vor, sich einen Schuss mit einer Insulinspritze setzen zu wollen. Direkt neben dem Mann fanden die Beamten einen Umschlag mit 25 Kugeln Kokain und zwei Kugeln Heroin.
„Der Umschlag kann nur dem Angeklagten gehört haben. Drogen liegen dort nicht lange in der Gegend rum. Die Leute haben einen Riecher dafür“, so ein Polizist vor den Richtern. Ein DNA-Test bestätigte, dass der Umschlag und der gesamte Inhalt mit dem Angeklagten in Verbindung zu bringen sind. Bei der anschließenden Körperdurchsuchung auf dem Polizeikommissariat fanden die Beamten 210 Methadon-Pillen sowie 1.623 Euro in kleinen Scheinen bei dem 39-Jährigen. Methadon ist ein vollsynthetisch hergestelltes Opioid mit einer stark schmerzstillenden Wirkung. Es wird als Heroin-Ersatzstoff im Rahmen von Substitutionsprogrammen eingesetzt. In Luxemburg fällt der Wirkstoff allerdings unter das Betäubungsmittelgesetz.
Der Beschuldigte gab vor den Richtern an, jemand habe ihm 60 Pillen geschenkt. Die anderen habe er sich besorgt, um sie bei Gelegenheit gegen Kokain zu tauschen, das er regelmäßig rauchte. Die Polizei konnte zudem zwei Drogenkonsumenten ausmachen, die in einer offiziellen Aussage zu Protokoll gegeben hatten, rund 30 bis 40 Mal Drogen bei dem Beschuldigten gekauft zu haben.
Strafen im Ausland
Der Angeklagte hatte schon in Spanien Vergehen verbüßt, in Deutschland musste er sich wegen gefälschter Papiere verantworten. Mit der Begründung, dass der Beschuldigte offensichtlich nichts aus seinen Fehlern gelernt habe, forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft 36 Monate Haft sowie eine angemessene Geldstrafe.
Verteidiger Me Pim Knaff befand die beantragte Strafe jedoch als zu hoch, da keine Beweise für die Drogenverkäufe vorlegt werden konnten. Man habe lediglich die 27 Kugeln und die Pillen bei seinem Mandanten gefunden. Die geringe Menge hätte auch für den Eigenkonsum sein können, so Knaff. Er forderte deshalb, unter der Mindeststrafe zu bleiben.
Das Urteil wird am 6. Juni gesprochen.
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Dofir verprasse mir eis Steiergelder.
Et wäert dach net ee Mënsch gleewen, dass dat iergend en Afloss op déi Leit huet, just wëll mir eng Planz oder e Produit als tabu erkläert hunn.