/ Diebstahl, Morddrohung, Körperverletzung: Angeklagter bestreitet alle Vorwürfe
Ein 39-Jähriger muss sich derzeit vor dem Bezirksgericht Luxemburg verantworten. Ihm wird mitunter vorgeworfen, am 14. März 2011 in eine Tankstelle in Wasserbillig eingebrochen zu sein und Zigaretten im Wert von rund 1.600 Euro gestohlen zu haben.
Von Carlo Kass
Der Angeklagte soll zudem seiner Frau am 3. Mai 2018 über Telefon mit dem Tod gedroht („Si tu ne retournes pas avec moi je vais te chercher partout et café par café, toi et ton beau-frère, et je vais te tuer, tu vas voir“) und besagten Schwager mit einem Aschenbecher an der Stirn so schwer verletzt haben, dass dessen Wunde später mit 21 Stichen genäht werden musste.
Zeugenaussagen von Schwager und Frau
Gestern sagte der Schwager im Zeugenstand aus. Er habe wenig Verständnis für die Tat des Angeklagten, vor allem weil sich die beiden doch immer gut verstanden hätten. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft fragte ihn dann, ob es nicht sein könne, dass der Beschuldigte die Trennung von seiner Frau in den falschen Hals bekommen habe. Der Zeuge bekräftigte daraufhin lediglich, dass er hierfür keine richtige Erklärung habe.
Die Frau sagte dann aus, dass sie seit 2015 getrennt vom Angeklagten lebt. Er habe ihr gedroht für den Fall, dass sie sich einem anderen Mann zuwenden sollte. Auch soll er ihre Freunde und Bekannten unter Druck gesetzt haben, damit diese den Kontakt zu ihr abbrechen. Zuvor sei er sehr nett gewesen, nur die Trennung habe er wohl nicht vertragen.
Urteil nächste Woche
Nach einigen Aussagen von Zeugen und Ermittlern, die den Tatbestand bestätigten, kam auch der Angeklagte zu Wort. Er wies alle Vorwürfe von sich. Sein Verteidiger Me Roby Schons sprach von einem „sehr leichten“ Dossier – sowohl in Bezug auf den Einbruch in Mertert vor acht Jahren, der auf vagen Indizien fuße, als auch auf die Bedrohungen.
Der Anwalt wies zudem darauf hin, dass der Schwager bei seiner Einlieferung ins Krankenhaus aussagte, er sei gefallen und mit der Stirn auf einer Treppenstufe aufgeschlagen. So steht es auch im Krankenbericht. Da sich das Handy seines Klienten Ortungsangaben zufolge zur besagten Zeit in Brüssel befunden haben soll, führte der Verteidiger das Rechtsprinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“ an und plädierte auf Freispruch.
Der Vertreter der öffentlichen Anklage war da anderer Meinung. Dass in der Notaufnahme ein Sturz zu Protokoll genommen wurde, sei kein Beweis dafür, dass es sich auch in der Tat um einen Unfall gehandelt hat. Auch die Aussagen in der öffentlichen Verhandlung würden das nicht bestätigen. Er trug dann das ellenlange Vorstrafenregister des Angeklagten vor und forderte anschließend 40 Monate Haft und eine Geldstrafe für den Angeklagten. Das Urteil wird am 11. Juli gesprochen.
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