/ Ehemaliger Richter und Anwalt stehen vor Gericht: Staatsanwaltschaft sorgt sich ums Ansehen der Justiz
Ein ehemaliger Vormundschaftsrichter (49) und ein Anwalt (57) müssen sich seit Mittwoch wegen unzulässiger Vorteilsnahme vor Gericht verantworten. Nun forderte der Staatsanwalt eine Strafe für die beiden, da er sich um das Ansehen der Justiz sorge. Ein Strafmaß legte er jedoch nicht fest.
Zum Tathergang: Zwischen Januar 2004 und Oktober 2015 soll der angeklagte Ex-Vormundschaftsrichter dafür gesorgt haben, dass einem engen Freund, einem Anwalt, 221 Vormundschaften unrechtmäßig zugesprochen wurden. Die Freundschaft zwischen dem Anwalt und dem Vormundschaftsrichter war allgemein bekannt. Das bestätigten die geladenen Zeugen allesamt am Mittwoch.
Am Donnerstag nun meinte der Staatsanwalt, der Vormundschaftsrichter hätte die Fälle abgeben sollen, da er durch die Freundschaft zum Anwalt nicht mehr objektiv genug bei der Vergabe gewesen sei. Auch wenn nicht eindeutig nachgewiesen werden könne, ob der Anwalt bevorzugt behandelt wurde und ob er sich durch die Fälle ebenfalls bereichert habe, forderte der Staatsanwalt eine Strafe für die zwei Angeklagten, da er sich um das Ansehen der Justiz sorge. Das Strafmaß bestimmte er jedoch nicht, sondern forderte die Anwendung von Artikel 245 des Strafgesetzbuches. Für illegale Vorteilsnahme im Amt können laut besagtem Artikel zwischen 500 und 125.000 Euro sowie Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren ausgesprochen werden.
Illegale Vorteilsnahme im Amt?
Me Minden, Verteidiger des angeklagten Anwalts, gab an, während seiner ganzen Karriere als Jurist noch nie mit einem ungerechteren Dossier beauftragt worden zu sein. Sein Mandant habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Er habe die Aufträge nur deshalb bekommen, da er der Beste gewesen sei – und nicht etwa wegen der Freundschaft mit dem Vormundschaftsrichter. Me Minden stellte sich zudem die Frage, warum zwölf Jahre lang niemand ein Problem mit den Vergaben der Vormundschaften und der Freundschaft der beiden Angeklagten hatte, dies aber nun der Fall sei. Die Vormundschaften müssen zudem von der Staatsanwaltschaft abgesegnet werden.
Me Grasso, der Verteidiger des Vormundschaftsrichters, wies die Richter indes darauf hin, dass es nicht möglich sei, einen Mann zweimal für dasselbe Vergehen zu verurteilen. Der ehemalige Vormundschaftsrichter wurde bereits 2017 vor der „Cour supérieure de justice“ von dem Vorwurf der unzulässigen Vorteilsnahme freigesprochen, doch nun muss er sich genau wegen derselben Vorwürfe vor dem Bezirksgericht verantworten. Zudem legte er dar, dass während der zwölf Jahre zwei Anwälten deutlich mehr Vormundschaften zugesprochen wurden als dem angeklagten Anwalt. Das Urteil wird am 20. Juni gesprochen.
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Da sorgt sich jemand um das Ansehen der Justiz! Nach all den vertuschten Affäiren wie “ Monsieur Pierre“, „Monsieur Julien“, „Bommeleeer“, „Johonnertaffäir“, und, und, und……. Der Witz ist nix. ?????. Hoch lebe unsere ?????-Republik!
Man sollte mal eine genaue Aufstellung dieser Affäiren mit ihren Protagonisten machen. Das würde bestimmt ein Bestseller !!
Aber ein wahrlich dicker Schmöcker! Es gibt einige, die sich daran versucht haben. Es wurde jedoch noch kein Buch veröffentlich. Anscheinend viel zu umfangreich. Probleme für Verleger, wenn nicht im Selbstverlag. Möglich Regresansprüche von erwähnten Personen.
Ansehen, oder „image“ , der Justiz geschädigt?? Nicht möglich! Da gib’s nichts zu beschädigen! Schlechter geht nicht mehr! Ob die gnädigen Herrschaften von selbst drauf kommen, was die Ursache sein könnte? Ohl kaum. Trau niemand denen zu!???
Kein Wunder dass die Leute über unsere Justiz lästern…..les copains d’abord! Wie üblich normalerweise in Afrika oder Lateinamerika.: Bananenrepublik Zustände eben….
Ech hun Plainte gemaach. Police war op der Plaaz fir Donnéen op ze huelen. Och dei vum Schellegen!!! No zwée Meint kreien ech vum Parquet en Breif mat der Imformatioun „classé sans suites“!!! MERCI gesoot. Wien bleift op sengem Schued setzen? Respektif kann en selwer bezuelen??? Ech!
Ist erst der Ruf ruiniert, lebt es sich recht ungeniert! ???