/ Findel: Neue Gebühr für Infrastruktur und Weiterentwicklung des Flughafens
Das Problem ist bekannt. Nachtflüge stören. In dem Zusammenhang hatte Nachhaltigkeitsminister François Bausch („déi gréng“) 2015 eine Überarbeitung der Flughafengebühren angekündigt. Ankunftsdaten der Flugzeuge und die Lärmbelästigung sollen dabei eine Rolle spielen.
In seiner Antwort auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten Serge Wilmes (CSV) weist François Bausch darauf hin, dass 2018 die Zahl der Flugzeuge, die von Luxemburg aus nachts starten, gesunken ist. In dem Jahr haben zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens 9,5 Prozent weniger Flugzeuge abgehoben als noch 2017. Die „Administration de la navigation aérienne“ (ANA) gibt für den Januar 2019 zwischen 23.00 Uhr abends und 7.00 Uhr morgens 424 Starts an.
Außerdem existiere seit 2015 eine Quote, um Ausnahmeregelungen zu begrenzen, erklärt Bausch. Dabei handelte es sich nicht nur um verspätete Flieger, sondern auch um Starts, die nach 23.00 Uhr genehmigt wurden. 2017 waren es 895. Die Quote sei in einer Charta verankert, die 2018 zwischen Cargolux und der ANA geschlossen wurde. Das habe dazu geführt, dass allein Cargolux 46 Flugzeuge weniger nachts starten ließ, so Bausch.
Er verweist auch darauf, dass zwei Arten für Gebühren im Flugbetrieb gelten. Der Flughafenbetreiber, die „Société de l’Aéroport de Luxembourg S.A.“, erhebt die sogenannten „Airport Charges“. Die staatliche ANA hingegen verlangt Gebühren für das Management des Flugverkehrs: die „Terminal Navigation Charges“.
Bausch teilt in der Antwort mit, dass eine neue Gebühr komme. An den Details werde aktuell gearbeitet. Sie werde vom Flughafenbetreiber erhoben und komme als Erstes den Fluggästen und Airlines zugute. Die „Société de l’Aéroport de Luxembourg S.A.“ brauche Einnahmen wie diese, um Ausgaben für die Infrastruktur und die Weiterentwicklung des Flughafens zu finanzieren. Eine Ausschüttung an die Anwohner sei nicht vorgesehen. Vor allem die Stadtteile Cents und Hamm leiden unter dem Flugzeuglärm.
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De Kameidi vun de Fliger betrefft Hamm, Cents, Bouneweg an diagonal Aflugschneis iwer d‘Gare, Gasperech an deelweis Zéisseng. Zu Gasperech könnt dobei, dat de Schall vun den Fligersturbinen net mei an de Felder absorbéiert gëtt, an neierdéngs vun de Neibauten a Betong vum Ban de Gasperech verstärkt zerėckschaalt.