Verkehr / Frisingen: Etappensieg im Streit um die Autobahnauffahrt
In die Geschichte um die verwaiste und gesperrte Autobahnauffahrt in Frisingen kommt Bewegung. Ein luxemburgisches Gericht hat den Streit darum, wem das Gelände, auf dem die Auffahrt liegt, Ende März beendet. Es gehört dem Staat. Allerdings wird es ein Berufungsverfahren geben.
Frisingens Bürgermeister Roger Beissel (Är Equipe) klingt optimistisch. „Da könnte sich bald etwas tun“, sagt er. Die Erfahrung, wie es ist, wenn in der Gemeinde weniger Verkehr herrscht, hat er im „Lockdown“ der Coronakrise gemacht. „Das war richtig schön“, sagt er, „so ruhig“. Damit ist es nun vorbei, weswegen der Wunsch, dass die Auffahrt endlich aufgeht, umso stärker ist.
Seinen Optimismus und die Hoffnung dürften Autofahrer Richtung Schengen und Saarland bei dem Gedanken teilen, in Frisingen endlich auffahren zu können. Bislang geht das nur in Hellingen oder bei Aspelt, was auf den „Schleichwegen“ über die dazwischen liegenden Dörfer zu den Stoßzeiten zu Staus und Verstopfung führt. Hinzu kommt: „Viele meiden die Strecke über die Autobahn bei Düdelingen, da es sich dort an der Abfahrt auf die A31 Richtung Frankreich immer wieder staut“, sagt Beissel.
Es wächst Gras drüber
Ein Rechtsstreit darum, wem die Gelände gehören, auf denen die Auffahrt verläuft, verhinderte jahrelang, dass die Autobahnauffahrt freigegeben werden konnte. Die Autobahn, auf die sie führt, wurde bereits 2003 eingeweiht. Am 16. Dezember 2017 hat laut Transportministerium der Staat ein Gesuch vor dem Bezirksgericht in Luxemburg eingereicht, um die Besitzverhältnisse abschließend feststellen zu lassen.
Das Urteil liegt nun vor und gibt dem Staat recht. Er ist der Besitzer der Grundstücke, auf denen mittlerweile nicht nur sprichwörtlich Gras über die ganze Geschichte gewachsen ist. Angesichts des jetzigen Zustandes muss die Auffahrt, bevor sie eröffnet wird, „kontrolliert und eventuell aufgefrischt werden“, wie die Pressesprecherin des Transportministeriums, Dany Frank, mitteilt.
Die Kosten seien derzeit nicht abzuschätzen, heißt es von dort weiter. Sie fallen sowieso erst an, wenn ein abschließendes Urteil vorliegt. Die Beklagten haben laut Ministerium angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Wegen Corona sind die Fristen dafür verlängert worden. Es wird also wohl wieder einen Prozess und ein Urteil geben. Wann genau das sein wird, teilt das Ministerium nicht mit.
Der Streit geht auf den „Tausch“ von Gelände rund um die Auffahrt zurück. Die damals geschlossenen Vorverträge wurden später von Privatleuten angezweifelt. Der Grund: Der „Compromis de vente“ wurde beim Bau der Autobahn nur vom Ehemann unterzeichnet, nicht aber von seiner Frau. Das wurde nachgeholt, da unterschrieb nur sie, der Ehemann aber nicht. So erklärt Bürgermeister Beissel den Grund für die jahrelangen Auseinandersetzungen. „Das ist eine Familiengeschichte“, sagt der Rathauschef. Autofahrer werden das wohl noch länger zu spüren bekommen.
Kein Enteignungsverfahren
Frisingen ist nicht der einzige Fall, wo Gerichte entscheiden müssen, wem was gehört, damit der Verkehr auf der Autobahn flüssig läuft. Bis 2013 weigerte sich in Hellingen eine Familie, 2,8 Hektar Land an den Staat zu verkaufen. Der „Bypass“, der den Verkehr um das Gelände herumführte, ist vielen noch in Erinnerung. Drei Transportminister und eine Verfassungsänderung später konnte das Teilstück 2016 dann fertiggestellt werden. In einem Enteignungsverfahren wurde der Weg dafür frei. Im Falle der Frisinger Autobahnauffahrt handelt es sich nicht um ein Enteignungsverfahren, wie es zuletzt wieder für den Bau des „Contournement“ in Dippach-Gare notwendig wurde.
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