Urteil im Prozess um Amokfahrt von Wiltz / Lebenslängliche Freiheitsstrafe
Der Amokfahrer von Wiltz ist vom Bezirksgericht Diekirch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Januar 2019 hatte er mit seinem Auto seinen eigenen Sohn getötet und vier Menschen schwer verletzt. Ein Unfall sei es nicht gewesen. Vieles deutet auf eine Beziehungstat hin.
Herr K. muss lebenslang ins Gefängnis. So hat die Kriminalkammer des Bezirksgerichtes in Diekirch am Donnerstag in erster Instanz entschieden.
Als der damals 47-jährige Herr K. am Nachmittag des 2. Januars 2019 in Wiltz mit seinem Auto eine Menschenmenge erfasst, die auf dem Bürgersteig unterwegs ist, tötet er seinen zweijährigen Sohn und verletzt vier Menschen schwer bzw. lebensgefährlich. Unter den Opfern ist auch seine Ex-Partnerin und Mutter des getöteten Kindes sowie deren neuer Lebensgefährte – ein ehemaliger Schulfreund von Herrn K. Eine weitere Frau und ihr Kleinkind werden beim Aufprall ebenfalls schwer verwundet.
Voll schuldfähig
Mit dem Urteil kommt das Gericht der Forderung des Vertreters der Staatsanwaltschaft nach. Dieser hatte lebenslange Haft gefordert, weil die Tat in Wiltz kein Unfall gewesen sei, sondern Absicht. Herr K. sei willentlich und wissentlich mit hohem Tempo in die Menschenmenge gerast, um möglichst viel Schaden anzurichten. Er habe sein Auto als Waffe benutzt, habe den Tod dieser Menschen gewollt oder in Kauf genommen. Er sei voll schuldfähig. Zu einem anderen Schluss könne man gar nicht kommen, so der Vertreter der Anklage in seinem Schlussplädoyer. Als erschwerend wertete er, dass Herr K. den Namen seines Kindes während des Prozesses nur dreimal genannt hat.
Aus den Aussagen des Staatsanwaltes und von verschiedenen Experten lässt vieles auf eine klassische Beziehungstat schließen – mit möglicherweise Wut, Hass und Eifersucht als Motiv. Davon wollte die Verteidigung von Herrn K. bis zum Schluss der drei Prozesstage nichts wissen. Ein Unfall sei es gewesen. Ja, ein schlimmer Unfall, aber es habe keine Tötungsabsicht bestanden. Herr K. sei wegen der rezenten Trennung von seiner Partnerin emotional sehr aufgewühlt gewesen. Er sei deshalb sehr froh gewesen, als er die Frau und den gemeinsamen Sohn in Wiltz erblickte. Er habe mit ihnen reden wollen. Warum sollte er sie dann umbringen? Das ergibt keinen Sinn.
Kein Blackout
Der jetzt Verurteilte hat seinerseits zum Vorgang nichts beitragen können. Von Anfang an bis zum Schluss hat er behauptet, er könne sich nicht an den Tatvorgang selbst erinnern. Eine Art Blackout. Diese zeitweise Aussetzung des Gedächtnisses könne medizinische Ursachen haben, wie Unterzuckerung oder eine epileptische Krise, hatten Herrn K. und seine Verteidigung vorgebracht. Verschiedene Experten haben diese Theorie in ihren Aussagen vor Gericht deutlich verworfen.
Herr K. muss für die Prozedurkosten aufkommen. Zudem erheben die Vertreter der Zivilparteien, also der Opfer der Todesfahrt in Wiltz, hohe Schadenersatzforderungen. Es bleiben 40 Tage, um Berufung einzulegen.
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