Novembermorde in Luxemburg / Lebenslang und einmal 15 Jahre für Täter
Im Prozess um die Doppelmorde von November 2016 ist nun ein Urteil gefallen: Wegen der brutalen Morde an einer Prostituierten und an einem Drogendealer ist der Hauptangeklagte zu lebenslänglicher Haft und der Mitangeklagte zu 15 Jahren verurteilt worden, wovon fünf zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Carlo Kass
Der Hauptangeklagte Lee K. und sein Komplize Alden S. mussten sich wegen der brutalen Morde an Emeka O. und Florentina E. vor der Kriminalkammer verantworten. Ihre zwei Verteidiger hatten unabhängig voneinander auf „in dubio pro reo“ plädiert, obwohl das eigentlich „im Zweifel für den Angeklagten“ bedeutet und nicht „im Zweifel für die Angeklagten“ („In dubio pro rei“).
Ein sichtlich ergriffener Staatsanwalt hatte seine Rede mit einem Zitat von Sokrates begonnen, das da lautete: „Sie beerdigen nur meinen Körper“. Als Vertreter der öffentlichen Anklage wollte er die Verteidigung der Opfer übernehmen, vor allem auch deshalb, weil sich niemand als potenzieller Nebenkläger gemeldet hatte. Fakt sei, dass zwei Menschen gestorben sind – und das für die lächerliche Summe von 57 Euro. Ohne mögliche Gegenwehr erschossen, um dann wie Müll im Wald entsorgt zu werden.
15 Jahre Haft für Mitangeklagten
Es scheint, als hatte diese Wehrlosigkeit im vorliegenden Fall System: Die Opfer waren beide sogenannte „unsichtbare“ Menschen, sie hatten also keine Papiere. Der Ankläger ging auch auf die Vorgeschichte des Hauptangeklagten ein, eines Drogenabhängigen, der von Freunden und seiner Mutter mehrmals Geld unter Anwendung einer Waffe erpresst haben soll. Auch soll er kurz vor der Tat stark selbstmordgefährdet gewesen sein.
Seine Eltern sollen sich im Schlafzimmer ihres eigenen Hauses eingesperrt haben, um sich so vor ihrem Sohn, einem Waffennarr, zu schützen. Lee K. habe eine explosive Mentalität, so der Staatsanwalt weiter. Doch auch der Mitangeklagte sei aktiv an diesen gefühllosen Morden beteiligt gewesen. Man es mit einem Hauptangeklagten mit dissozialer Persönlichkeitsstörung und mit einem aggressiven Mitbeschuldigten zu tun.
Für beide Angeklagte wurde Artikel 475 des Strafgesetzbuches („le meurtre commis pour faciliter le vol ou l’extorsion, ou pour en assurer l’impunité, sera puni de la réclusion à vie“) herangezogen. Nur beim Strafmaß hat der Ankläger die beiden Taten individuell betrachtet und für den Hauptangeklagten Lee K. lebenslange Haft und für den Mitangeklagten am ersten Mord 22 Jahre Haft gefordert.
Gestern nun wurde Lee K. zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Alden S. erhielt 15 Jahre Haft, davon fünf auf Bewährung. S. wird laut dessen Anwalt wohl in Berufung gehen.
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