/ Magistrate: Viele Berufswege führen an Luxemburger Gerichte
Magistrate haben die Aufgabe, für Gerechtigkeit zu sorgen und die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften im Land zu gewährleisten. Ob sie das als Richter oder Vertreter der Staatsanwaltschaft tun, entscheidet sich eher am Ende ihrer Ausbildung. Diese ist nicht leicht, aber sie verspricht interessante und vielseitige Berufswege. Zurzeit sind nicht alle Stellen an den Luxemburger Gerichten besetzt.
Wenn Richter den Gerichtssaal betreten, erheben sich die Anwesenden – für einen kurzen Moment der Respektbezeugung vor diesem hohen Amt der Magistratur.
Richter und Staatsanwälte sind Ämter mit großer Verantwortung und sehr interessante Berufe, so Generalanwältin Elisabeth Ewert. Die Ausbildung ist sicherlich nicht die kürzeste und ganz einfach ist sie wohl auch nicht, aber sie bietet vielfältige Karrieremöglichkeiten. Grundvoraussetzung, um diese Berufswege einschlagen zu können, ist die luxemburgische Nationalität und das Beherrschen der drei Landessprachen.
Abgesehen davon führt der Weg aber zunächst einmal über ein „ganz normales“ Studium der Rechtswissenschaften. Das geschieht oft in Frankreich oder Belgien, der Sprache wegen, unsere Gesetzestexte sind ja in Französisch verfasst, aber auch weil die Rechtssysteme dieser Länder dem unsrigen sehr ähneln.
Anschließend muss man in Luxemburg die Kurse für Luxemburger Recht („Cours complémentaires en droit luxembourgeois“) belegen und danach ein Praktikum von mindestens einem Jahr in einer Anwaltskanzlei machen.
Vom Anwalt in die Magistratur
Dieses zwölfmonatige Anwaltspraktikum ergebe auch durchaus Sinn, gibt Elisabeth Ewert zu verstehen, denn es fördere das Verständnis der Richter und Staatsanwälte für die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen der Anwälte, mit denen sie vor Gericht viel zu tun haben.
Nach dem Praktikum in der Anwaltskanzlei wartet das Aufnahmeexamen für die Magistratur.
Es gibt allerdings eine Alternative, wenn sich nicht genügend Kandidaten beim ersten Aufruf melden. Dann nämlich dürfen auch Leute ihr Interesse bekunden, die bereits seit mindestens fünf Jahren im Land als zugelassene Anwälte arbeiten. Die werden dann unter bestimmten Voraussetzungen, aber in dem Fall ohne Aufnahmeexamen, gleichberechtigt zur Ausbildung zugelassen.
Diese dauert insgesamt ein Jahr und beginnt zunächst einmal im September mit einem dreiwöchigen Kurs in Bordeaux in der „Ecole nationale de la magistrature“. Dort steht Praktisches auf dem Programm, also wie eine Sitzung abläuft, wie sie geleitet wird und wie man Urteile verfasst.
Zurück in Luxemburg geht die Ausbildung weiter und die angehenden Richter und Staatsanwälte lernen zum Beispiel in Schnupperkursen, alle Dienste kennen, die mit der hiesigen Justiz zusammenarbeiten, unter anderem den SCAS („Service central d’assistance sociale“), die Polizei oder den Strafvollzug. Außerdem gibt es Deontologie- und Mediationskurse.
Nach einer abschließenden Bewertung durch eine Kommission bekommen die Kandidaten aufgrund ihrer Endnote einen freien Posten in der Magistratur zugeteilt oder sie werden zum „attaché à titre définitif“ ernannt, bis eine Stelle frei wird.
Fundierte Rechtskenntnisse
Grob gesehen gibt es nach der bestandenen Ausbildung zwei Berufswege an den Luxemburger Gerichten: Zum einen als Richter (die sogenannte sitzende Magistratur), der abwägen und am Ende eines Prozesses „sitzend“ ein Urteil fällen muss. Zum anderen als Staatsanwalt (die sogenannte stehende Magistratur), der die Interessen der Gesellschaft wahren muss und der die in seiner Sicht adäquate Strafe für den Beschuldigten „stehend“ einfordert.
Der Richterberuf ist sehr vielseitig, es gibt beispielsweise Jugend-, Familien- oder Untersuchungsrichter. Andere Beispiele sind Friedensrichter oder die Richter der Ratskammer, die u.a. abwägen, ob es überhaupt zu einem Prozess kommt.
In allen Fällen sind profunde Kenntnisse des Rechts selbstverständlich, so Elisabeth Ewert. Zudem müsse man gut zuhören können, ein gutes Urteilsvermögen haben und fähig sein, Entscheidungen zu fällen, denn letztendlich ist es das, was an den Gerichten tagtäglich geschieht. Wichtig für Magistraten sei es auch, offen gegenüber gesellschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen zu sein, nicht zuletzt auch um die Menschen, die vor Gericht stehen, besser verstehen zu können.
Richter und Staatsanwälte gesucht
Zurzeit sind nicht alle Stellen als Richter oder Staatsanwalt an den Luxemburgern Gerichten besetzt.
Bei der diesjährigen Ausbildung sind nur 15 Kandidaten eingeschrieben, obwohl es 20 Posten zu besetzen gab. Ein nächstes Bewerbungsausschreiben wird 2020 organisiert, so Elisabeth Ewert, die noch darauf hinweist, dass man innerhalb der Magistratur hin und her wechseln kann. Man könne also immer hinzulernen, was sicherlich dazu beitragen würde, dass die Berufe nie langweilig würden. Deshalb würde sie persönlich diesen Weg auch mit Sicherheit wieder einschlagen.
Mit 68 Jahren allerdings ist Schluss, spätestens dann müssen Magistrate in Pension gehen.
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