/ Mann belästigt 18-Jährige sexuell im Zug, nun drohen ihm 15 Monate Haft
Am 18. September 2016 soll ein Mann eine junge Frau in einem Zugabteil sexuell belästigt und sie später noch verfolgt haben. Am Dienstag musste er sich nun hierfür vor Gericht verantworten.
Zum Tathergang: Am späten Nachmittag des 18. September 2016 stieg der Angeklagte in einen Zug, der von Rodange nach Luxemburg fuhr. Im hinteren Abteil traf er das spätere Opfer. Vor Gericht gab der Beschuldigte an, die beiden hätten Blicke ausgetauscht. Daraufhin soll er die junge Frau mit Gestikulationen dazu aufgefordert haben, sich zu ihm zu gesellen. Unterhalten habe er sich nicht mit ihr können, da sie verschiedene Sprachen gesprochen hätten. Sie sollen sich allerdings geküsst haben.
Aufs Klo geflüchtet
Das Opfer, das zum Tatzeitpunkt gerade volljährig war, beschrieb die Situation jedoch als äußerst unangenehm. Der Mann habe sie an der Brust angefasst, woraufhin die junge Frau die Flucht ergriffen und sich auf dem Klo eingesperrt habe. Aus Angst habe sie ihre Mutter angerufen. Diese riet ihr dazu, den Schaffner aufzusuchen und um Hilfe zu bitten. Als die Frau vom Klo kam, soll der Mann mit seinem entblößten, erigierten Penis auf sie gewartet haben. Vor Gericht bestreitet der Mann nicht, sein Geschlechtsteil gezeigt zu haben, er sagt jedoch, alles sei in beiderseitigem Einverständnis geschehen. Als die Frau den Zug verlassen hatte, soll der Mann sie noch über mehrere Minuten verfolgt haben. Er habe ihr nichts antun, sondern lediglich mit ihr reden wollen.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wies anschließend auf die Aufnahmen der Überwachungskamera hin, die den Angeklagten belasten. Die Höchststrafe für Vergehen solcher Art belaufen sich auf vier Jahre Haft. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte 15 Monate, die gegebenenfalls zum Teil zur Bewährung mit Auflagen ausgesetzt werden können. Der Beschuldigte müsste sich allerdings in Behandlung begeben, so die Bedingung.
Die Höhe der Strafaussetzung rechtfertigte er damit, dass die Frau noch heute unter den Folgen der Tat leide. So soll sie sogar versucht haben, sich umzubringen, weshalb sie sich einer Therapie unterziehen musste. Die Anwältin des Opfers verlangte als Nebenklägerin indes 2.000 Euro Schadenersatz. Das Urteil wird am 21. Mai gesprochen.
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“ Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wies anschließend auf die Aufnahmen der Überwachungskamera hin, die den Angeklagten belasten.“ Na also. Noch immer Gegener von Ü-kameras??