Waldgesetz / Mehr Rechte, aber auch Pflichten
35 Prozent der Gesamtfläche des Großherzogtums sind bewaldet. Die Rolle des Waldes hat sich in den vergangenen Jahren ziemlich verändert. Das neue Waldgesetz, das am Mittwoch einstimmig im Parlament angenommen wurde, soll dem Rechnung tragen.
Momentan ist in Luxemburg eine Fläche von 92.150 Hektar bewaldet. 52 Prozent der Wälder befinden sich in privater Hand. 34 Prozent sind im Gemeindebesitz, 13 Prozent gehören dem Staat. Der restliche Wald gehört öffentlichen Einrichtungen. Das aktuelle Waldgesetz stammt noch aus dem Jahr 1617 und ist nicht mehr zeitgemäß, denn der Wald wird heute anders genutzt als noch vor 400 Jahren. Der neue Gesetzestext besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil sind die Regeln und Vorschriften festgehalten. Der zweite Teil des Gesetzestextes befasst sich mit den Auflagen.
Damit auch noch die zukünftigen Generationen in den Genuss der Wälder kommen können, müssen hauptsächlich drei große Herausforderungen gemeistert werden: Der Wald hat eine immer größere Bedeutung in der Freizeitgestaltung der Menschen. Hinzukommt, dass der Klimawandel auch im Wald zu spüren ist und die wirtschaftliche Nutzung des Waldes zudem eine immer wichtigere Rolle einnimmt.
„Durch das neue Gesetz wird nun zum ersten Mal festgelegt, wo sich Waldbesucher aufhalten dürfen. Allerdings müssen sie sich ihrer Pflichten bewusst sein. Sie müssen die Umgebung respektieren und dürfen keine Schäden hinterlassen. Die Besucher müssen auch auf den vorgezeichneten Wegen bleiben“, erklärte Frank Wolter, Direktor der Forstverwaltung. Für Radfahrer und Reiter gelten die gleichen Vorgaben. Sollte es zu Unfällen kommen, dann haftet das Opfer.
Verjüngung der Wälder
Auch Umweltministerin Joëlle Welfring zeigte sich sehr zufrieden über das neue Waldgesetz. Sie hob besonders die Tatsache hervor, dass man versucht, den Konsequenzen des Klimawandels entgegenzuwirken. „Die immer länger andauernden Dürren setzen dem Wald besonders zu. Rund 60 Prozent aller Bäume befinden sich in einem schlechten Zustand und wir merken, dass sich die Bestände immer langsamer erholen. Aus diesem Grund gilt es jetzt zu handeln“, so die Umweltministerin am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in einem Waldstück in der Nähe des Stafelter.
Besonders hervorzuheben sind auch neue Regeln, die bei Waldarbeiten gelten. Entwässerungsarbeiten sind in Zukunft nicht mehr gestattet, damit der Boden nicht noch mehr Wasser verliert. Pestizide sind nur mit ministerieller Genehmigung erlaubt, Düngemittel sind verboten. Kahlschläge auf einer Fläche, die größer als ein Hektar ist, sind auch verboten. Zusätzlich müssen Waldbesitzer ab einer Größe von 20 Hektar Forstwirtschaftspläne vorlegen.
Außerdem ist vorgesehen, in regelmäßigen Abständen Verjüngungskuren durchzuführen. Die Wälder sollen zudem besser strukturiert und gemischt, neue Arten und Biotope eingerichtet werden. Darüber hinaus müssen sich die Waldwege besser in die Landschaft integrieren.
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