/ Mutmaßlicher Drogendealer vor Gericht: Große Nummer oder nur hilfsbereit?
Laut der Vertreterin der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte eine große Nummer im Luxemburger Drogengeschäft gewesen sein. Sie forderte fünf Jahre Haft und eine angemessene Geldstrafe. Der 46-Jährige bestreitet jedoch, Kokain im großen Stil verkauft zu haben. Er habe seinen Freunden nur manchmal etwas weiterverkauft, um Engpässe zu überbrücken.
Anhand von privaten Videoaufnahmen konnten die Ermittler der Polizei nachweisen, dass der Beschuldigte mit einer Frau in den Niederlanden war und dort eine größere Menge Kokain gekauft hat. Die Drogen brachte seine Begleitung versteckt in einem präparierten Babybauch nach Luxemburg. Dieser Bekannten will der Angeklagte mehrmals geholfen haben, ihre Sucht zu befriedigen. Als Gegenleistung soll er dafür Kost und Logis erhalten haben. Die Frau hatte den Beschuldigten nach einem Streit bei der Polizei angeschwärzt und diese über die Drogenverkäufe informiert.
500 Gramm Kokain
Am 20. Oktober 2016 soll der Angeklagte mit 500 Gramm Kokain an einem Treffpunkt erschienen sein, mit der Absicht, das weiße Pulver an einen Bankdirektor zu verkaufen. Der Deal platzte allerdings, da man sich nicht beim Preis einigen konnte. Eine Zeugin hatte bei der Polizei versichert, dass der Beschuldigte damals die gewünschten 500 Gramm Kokain mit zum Treffpunkt gebracht hatte. Den Besitz einer solch großen Menge Kokain konnte die Polizei dem Angeklagten nicht nachweisen. Ehemalige Kunden des Angeklagten wurden von den Ermittlern verhört. Aufgrund ihrer Aussagen gelang es den Beamten dann, die Größenordnung des Drogenhandels einzugrenzen. Die Ermittler sind sich sicher, dass der Beschuldigte während nur weniger Monate im Jahr 2016 fast zwei Kilogramm Kokain verkauft hat und dabei einen Umsatz von rund 106.000 Euro erzielen konnte.
Die Beamten stießen zudem auf mehrere hohe Beiträge, die bei Western Union im Namen des Angeklagten überwiesen wurden, und das obwohl der Beschuldigte während dieser Zeit keiner geregelten Arbeit nachging. Vor Gericht ging ein Polizist detailliert auf den sehr großen Kundenstamm des mutmaßlichen Dealers ein.
Manche Kunden gaben an, zwischen 1.000 und 1.200 Euro monatlich für ihren Drogenkonsum bei dem Angeklagten ausgegeben zu haben.
Ähnliche Vergehen bekannt
Der 46-Jährige wurde bereits im Jahr 2014 wegen ähnlicher Vergehen zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Für Me Philippe Stroesser, den Verteidiger des Angeklagten, waren diese Zeugenaussagen nicht glaubwürdig genug. So hatten einige Zeugen angegeben, Drogen bei dem Angeklagten gekauft zu haben, obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt seine Haftstrafe verbüßte. Er bat die Richter, seinen Mandanten vom Vorwurf des Drogenhandels im großen Stil freizusprechen.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah das anders. Sie forderte fünf Jahre Haft sowie eine angesessene Geldstrafe. Der Angeklagte war zu Beginn des Jahres 2017 nach kurzer Flucht in Paris festgenommen worden und sitzt seitdem im Gefängnis. Das Urteil wird am 12. Juli gesprochen.
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