Im Interesse der Bürger / Neue Tageblatt-Serie über Verbraucherschutz und Verbraucherrechte
Verbraucherschutz und Verbraucherrechte gehen jeden etwas an. Vieles bleibt zu tun, damit Schutz und Rechte vollumfänglicher wahrgenommen und angewandt werden. In einer neuen Artikelserie wird sich das Tageblatt der Sache ab jetzt regelmäßig annehmen, gemeinsam mit dem Luxemburger Konsumentenschutz und dem Europäischen Verbraucherzentrum. Unser Logo zeigt, worum es geht: von A wie Abzocke bis Z wie Zugverspätung.
Neues Logo, klare Botschaft
Das Tageblatt startet eine neue Serie. Im Mittelpunkt stehen Verbraucherrechte und Verbraucherschutz. Unsere Partner sind das Europäische Verbraucherzentrum sowie der Luxemburger Konsumentenschutz.
Gemeinsam mit ihnen beleuchten wir in unterschiedlichen Bereichen konkrete Fälle. Gerne nehmen wir auch von unseren Lesern Fragen oder Informationen entgegen, für die wir im Rahmen der Möglichkeiten eine Antwort oder eine Erklärung suchen, um sie dann zu veröffentlichen.
Diese Beiträge werden stets mit dem von Grafikerin Kim Kieffer entworfenen Logo versehen sein, damit auf Anhieb erkennbar ist: Hier geht es um uns, um Themen, die für uns Verbraucher wichtig sind. In dem Kontext erscheint am nächsten Mittwoch an dieser Stelle ein Beitrag mit Warnungen und Tipps zum Shoppen am Black Friday.
Als Verbraucher hat man es nicht immer leicht. Überall lauern Fallen und Gefahren. Schnäppchen, die keine sind, versteckte Mängel, irreführende und sonderbare Verkaufspraktiken, und so weiter.
Beispiele dafür, dass man als Konsument immer auf der Hut sein soll, ja sein muss, gibt es viele. Leider viel zu viele. Wohl jeder kann ein Liedchen davon singen, denn schließlich sind alle Menschen Verbraucher.
Vom Gesetzgeber her sind diese als schutzbedürftig eingestuft. Ihr Konsumverhalten wird mit Sicherungsnetz und einer ganzen Palette an Rechten flankiert. Aber es gibt Grauzonen, Unklarheiten und nicht immer sind die Maschen eng genug. Es gibt also noch einiges zu tun.
Vollumfängliche Information
Wichtig ist es vor allem, Verbraucher vollumfänglich zu informieren. Nur wer seine Rechte kennt, weiß, wie er sich verhalten muss. Um erst gar nicht in Gefahr zu geraten, um sich aus einer Falle zu befreien oder ganz einfach nur, um zu seinem Recht und zu seiner Entschädigung zu kommen.
In Luxemburg gibt es verschiedene Stellen, die auf unterschiedlichen Ebenen dafür da sind, um Konsumenten zu informieren, ihnen Ratschläge zu geben und vor allem ihnen ganz konkret zu helfen.
Drei wollen wir hier herausgreifen:
– Die ULC, Union luxembourgeoise des consommateurs – auch „Konsumentenschutz“ genannt.
– Das ECC, European Consumer Center oder EVZ, Europäisches Verbraucherzentrum
– Das Verbraucherschutzministerium.
Um dem Verbraucher das Leben leichter zu machen, haben diese drei Anlaufstellen sich dazu verpflichtet, jede Anfrage entgegenzunehmen. Wenn sie selbst nicht zuständig sind, vermitteln sie gerne weiter. Entweder an einen der beiden Partner oder an andere Stellen, die sich mit spezifischeren Fällen oder auf andere Art und Weise mit Verbraucherschutz beschäftigen – sei es zum Beispiel online oder via Mediationsversuche.
Stärkung des Schutzes und der Rechte
Eins ist sicher: An einer Stärkung der Rechte und des Schutzes der Verbraucher geht kein Weg vorbei.
Das sagen sowohl Karin Basenach, Direktorin des Europäischen Verbraucherzentrums, als auch Nico Hoffmann. Hoffmann ist Präsident jener Verbraucherschutzorganisation, die man im Land unter „Konsumentenschutz“ oder ULC (Union luxembourgeoise des consommateurs) gut kennt.
Hoffmann ist froh darüber, dass das Verbraucherschutzministerium seit 2018 ein eigenständiges Ministerium ist. Er hofft, dass das auch so bleibt. Bis Redaktionsschluss gestern war dies allerdings noch nicht so klar. Da hieß es, dass es womöglich zu einer Aufteilung kommen könnte, was de facto die Eigenständigkeit des für Konsumenten zuständigen Ministeriums infrage stellen würde. Was das bedeuten könnte, ist am Donnerstag schwer abzuschätzen. Die ULC befürchtet jedoch, dass es unter der neuen Regierung noch schlechter um den Konsumentenschutz bestellt sein könnte als bisher. Die im Raum stehende Aufteilung der Kompetenzen zwischen dem Landwirtschafts- und dem Justizministerium sei aus Sicht der ULC jedenfalls definitiv nicht im Sinne der Verbraucher.
Hohe Erwartungen
Wie auch immer. In den letzten Jahren habe man sich etwas mehr erhofft. Vor allem, dass für den Verbraucher wichtige Gesetzestexte endlich oder schneller in die Praxis umgesetzt werden. Der ULC-Präsident gibt drei Beispiele:
– Erstens die Möglichkeit von Sammelklagen („recours collectifs“). Dieser kollektive Rechtsschutz soll es den Verbrauchern erleichtern, ihre Rechte gegenüber einem Gewerbetreibenden wahrzunehmen. „Wenn viele Menschen von einem ähnlichen oder sogar identischen Schaden betroffen sind, ermöglicht die Sammelklage ein gemeinsames juristisches Vorgehen, damit Konsumenten zu ihrem Recht kommen, dass der erlittene Schaden behoben und/oder entschädigt wird.“ Ein gutes Beispiel für Sinn und Zweck der Sammelklage sei, so Nico Hoffmann, der Dieselabgas-Skandal. Eine solche Klage könnte in Luxemburg zum Beispiel von der ULC eingereicht werden. Bürger müssen dann nicht mehr einzeln Klage einreichen. Dies sei besonders wichtig für Bürger, die sich einen Rechtsstreit im Alleingang vor Gericht nicht leisten können.
Verbraucherthemen
Verbraucherschutz und Verbraucherrecht sind ein weites Feld. In irgendeiner Weise hat fast alles in unserem Leben damit zu tun. Z.B. die Sicherheit und Kontrolle von Lebensmitteln oder von Nahrungsergänzungsmitteln, Reisen, mit allem, was dabei schieflaufen kann und den möglichen Entschädigungen.
Es geht um Kaufkraft, Preisanzeigen und Steuerpolitik sowie um Steuergerechtigkeit. Auch der Index ist ein Thema, genau wie Hauskauf oder Mietverträge. Bankgebühren spielen eine Rolle, ebenso die Frage, ob man bar oder per Karte bezahlen kann oder muss.
Es geht aber auch um Gesundheit, Arztrechnungen oder um Alters- und Pflegeheime sowie spezielle Dienstleistungen für ältere Menschen, wie zum Beispiel den Adapto-Dienst. Die Liste ist lang und wird zusehends mit Themen ergänzt, die mit aufkommender Digitalisierung einhergehen.
– Zweitens geht es um Kartellbestimmungen. Also um die Frage, wie viel Macht Firmen konzentrieren dürfen, ohne gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu verstoßen. Wie viele Aktivitäten Unternehmen gruppieren dürfen, ohne so viel Macht anzuhäufen, dass sie ihre Geschäftspraktiken und Preise den Kunden quasi diktieren können. Also kein Wettbewerb mehr existiert.
– Das dritte Beispiel betrifft die Gesetzgebung zum Schutz der Mieter gegenüber Vermietern. Da gebe es noch viele Stellschrauben, an denen zu drehen ist. Beispiele dafür sind beispielsweise die Kosten für den neuen Anstrich beim Auszug aus der Wohnung oder die Frage, wer für welche Reparaturen aufkommen muss.
Ganz gleich, wie Verbraucherschutz von der neuen Regierung gehandhabt wird, besteht Handlungsbedarf, so Nico Hoffmann. „Es müssen Gesetze verabschiedet werden, um bestehende Probleme endlich im Sinne der Verbraucher in den Griff zu bekommen.“ Außerdem müsse in Zukunft die Zusammenarbeit zwischen Politik und Verbraucherschützern wie der ULC optimiert werden. „Da ist noch viel Luft nach oben.“
Was nicht funktioniert
Beispiele für das, was nicht funktioniere, seien Geschenk- und Essensgutscheine. Oder die Digitalisierung, die wohl einige Vorteile habe, aber nicht immer vollumfänglich im Interesse der Konsumenten sei. Auch der Finanzsektor bleibe ein wichtiges Thema für die ULC, so Nico Hoffmann. Es gehe um die teilweise Abschaffung von Geldautomaten oder Bankfilialen. „Aber vor allem geht es um die Kosten für Bankdienstleistungen. Wenn Kunden in ihrer Hausbank zahlen müssen für Sachen, die früher gratis waren oder viel weniger teuer, dann stimmt etwas nicht. Die Sparkasse, die ja eigentlich Staat ist, könnte die Tarife ja zumindest niedrig halten und zeigen, dass sie nicht alles mitmacht, das wäre vielleicht ein Verkaufsargument.“ Bargeld und strengere Preiskontrollen sind weitere Themen, die der ULC zufolge in naher Zukunft stärker diskutiert werden müssten.
Eigentlich geht es darum, dass alle Akteure gemeinsam dafür sorgen, dass Verbraucher nicht nur sicherer unterwegs sind, sondern auch das nötige Rüstzeug in die Hand bekommen, um besser informiert und damit garantiert sicherer unterwegs zu sein. Mit seiner neuen Artikelserie will das Tageblatt einen Beitrag leisten, um dem von vielen gehegten Anspruch gerecht zu werden. Dabei zählen wir besonders auch auf unsere Leser.
Kontakte für Verbraucher
ULC (Union luxembourgeoises des consommateurs/Konsumentenschutz)
55, rue des Bruyères, L-1274 Howald, Luxemburg
Telefon: 49 60 22-1.
EVZ (Europäisches Verbraucherzentrum)
271, route d’Arlon, L-1150 Luxemburg
Telefon: 26 84 64-1
Verbraucherschutzministerium
271, route d’Arlon, L-1150 Luxemburg
Telefon: 247 7370
Tageblatt: redaktion@tageblatt.lu
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Jeder Beitrag, Frage, Anregung, Information, persönlich erlebter Fall ist willkommen.
Wie kann ich mich gegen staatliche Abzocke, sprich übertriebene Steuern, Taxen und Accisen wehren?
@Phil ist dem so? Ist das eine objektive Einstellung, oder eine subjektive? Sind Sie ein Einzelfall? Oder sind mehrere betroffen? Schreiben Sie doch einfach mal einen Brief ans Verbraucherschutzministerium. Ich wäre sehr gespannt auf die Antwort.
Luxemburg Online hat bei meinem Umzug ins Ausland, sowie bei zu schlechter Internetleidtung trotz expliziter Kündigung weiter abgebucht und gemahnt, als Student hatte ich keine Mittel mich zu wehren, ein Anruf beim Verbraucherschutz lief ins Leere („Wären Sie mal nicht zum billigsten Anbieter gegangen“).
Durch Corona Restriktionen war auch noch das Büro in der Stadt geschlossen und kein persönlicher Protest möglich.