Zweitwohnsitz / Reisen zum Feriensitz bleibt vorerst ein Traum
Die Ecken der Wohnung kennen nun alle gut. Sie kennen auch das Gefühl, nicht raus zu dürfen. Da kommt manchmal im tiefsten Inneren Reiselust auf – zumal viele Luxemburger einen Zweitwohnsitz an der belgischen Küste, in Südfrankreich oder in Deutschland haben. So schnell, wie sich viele das vielleicht wünschen, wird es nicht gehen. Aber es gibt Hoffnungsschimmer.
Eine frische Prise Atlantikluft und nach einem langen Strandspaziergang Pommes und ein Bier: Das wird wohl noch nicht so bald gehen. In Belgien beginnt heute die Phase 1b, wie auf der Seite des „Centre de crise“ nachzulesen ist. Zwar öffnen die Geschäfte unter bestimmten Bedingungen wieder. Cafés, Bars und Restaurants bleiben aber genauso geschlossen wie kulturelle und touristische Einrichtungen. Besitzer von Zweitresidenzen ist es nach wie vor untersagt, sich dort aufzuhalten. Das wird erst ab Phase 3, die für den 8. Juni angesetzt ist, möglich sein, heißt es auf der Seite des „Centre“ weiter.
Frankreich: Neue Phase des „Déconfinement“
In Frankreich beginnt ebenfalls heute eine neue Phase des „Déconfinement“. Ein Pastis am Hafen von Cannes mit Blick auf das azurblaue Meer bleibt aber genauso ein Traum wie das baldige Flanieren auf dem Cours Mirabeau in Aix-en-Provence. Die Reisefreiheit innerhalb des Landes bleibt weiter eingeschränkt, nicht einmal die Franzosen wissen, ob sie im Sommer ans Meer dürfen.
90 Millionen Touristen kommen jedes Jahr, Frankreich ist weltweit Touristenziel Nummer eins noch vor Spanien, den USA, China und Italien. Das gibt das französische Außenministerium auf seiner Webseite bekannt. Departement für Departement will die Regierung prüfen, ob es in den Notaufnahmen nach wie vor viele Covid-Verdachtsfälle gibt, ob die Notaufnahmen genug Kapazitäten haben und ob ausreichend Tests vorhanden sind, bevor weitere Lockerungen zugelassen werden.
Am 2. Juni soll es weitere Lockerungen geben
Das soll bis 2. Juni dauern, wie die Regierung auf ihrer Webseite mitteilt. Hoffnung macht allerdings, dass die sieben Departements rund um die Mittelmeerküste wie Alpes-Maritimes (06), Var (83), Bouches-du-Rhône (13), Gard (30), Hérault (34), Aude (11) und Pyrénées-Orientales (66) auf der von der Regierung veröffentlichten Karte momentan alle im grünen Bereich liegen. Die Informationen stammen vom 7. Mai. Nach dem 2. Juni soll es eine weitere Ausstiegsphase geben, die bis Sommer dauert, wie die Regierung mitteilt.
Die deutsche Botschaft in Luxemburg verweist bei der Frage nach den Zweitresidenzen auf die Bundespolizei. Dort ist zu lesen, dass die Einreise zum Zweitwohnsitz derzeit „nicht möglich“ ist. Das gilt noch bis zum 15. Mai. Dann wird neu entschieden.
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Das gleicht einer Enteignung! Und wie ist es mit Grundsteuern sowie Wohnsteuern und obligatorischer Versicherung? Hat mann Recht auf Unkostenrueckerstattung? Was sagt der Europäische Gerichtshof dazu.Fuer wie dumm werden wir gehalten!?
Zweitwohnsitz!das gleicht doch einer Enteignung!Haben die Eigentümer Anspruch auf eine Entschädigung ?Sie bezahlen doch Grundsteuern,Wohnsteuern,Versicherung für ihre Immobilie?
Schein, elo ass laanscht Küsten nach Alles am grênge Beräich
dat ännert Ruck-Zuck, wann d’Reese rêm erlaabt sen
Zweitwohnsitz!das gleicht doch einer Enteignung!Haben die Eigentümer Anspruch auf eine Entschädigung ?Sie bezahlen doch Grundsteuern,Wohnsteuern,Versicherung für ihre Immobilie?
Die Anfrage finde ich berechtigt und kann sie nur teilen und wäre sehr froh darüber eine Info zu erhalten!