Prozess / Schrebergartenmörder gesucht
Es gibt eigentlich keine Zeugen und nur wenige Indizien. Im Schrebergarten-Mord aus dem Jahr 2018 in Merl hat ein zusätzliches Gutachten nicht für mehr Klarheit vor Gericht gesorgt. Opfer und Beschuldigter stammen beide aus dem Obdachlosenmilieu. Für den vermeintlichen Täter fordert die Staatsanwaltschaft 25 Jahre Haft. Die Verteidigung pocht auf Freispruch. Aus Mangel an Beweisen.
In einem alten Schrebergarten in Merl wurde Ende Mai 2018 die Leiche eines Obdachlosen gefunden. Den sichtbaren Verletzungen zufolge wurde der 24-jährige Mann offensichtlich ermordet. Angeklagt ist deswegen nun ein etwas älterer Mann, der ebenfalls keinen festen Wohnsitz hat. Er lebte eine Zeit lang versteckt in jenem Schrebergarten, in genau jener Hütte, wo der Tote gefunden wurde. Beide Männer haben sich gekannt.
Eigentlich sollte am Mittwoch das Urteil gesprochen werden. Dazu ist es aber nicht gekommen. Nach Abschluss der zwei vorgesehenen Prozesstage im Juni überkamen die Kriminalkammer wohl Zweifel. Deshalb hat sie ihre Beratungen ausgesetzt und ein zusätzliches Gutachten in Auftrag gegeben.
Todeszeitpunkt
Dabei ging es vorrangig darum, den Todeszeitpunkt des Opfers besser festlegen zu können und Zweifel zu beseitigen. Nicht unwichtig in einem Indizienprozess. Wichtig vor allem, wenn bessere Kenntnisse der Umstände zu einem fundierten Urteil beitragen können. Und zweifellos sicher auch wichtig, wenn es um einen Menschen geht und um die Frage, ob dieser 25 Jahre hinter Gitter muss oder freigesprochen wird. Darum geht es letztendlich. Um die Frage, welche Indizien dafür oder dagegen sprechen, ob der Beschuldigte für die Tat verantwortlich sein könnte oder nicht.
Das einzige belastbare Indiz in diesem Prozess scheint ein Messer zu sein. Auf diesem Messer sind sowohl DNA-Spuren des Opfers wie des vermeintlichen Täters. Dieses Messer wurde eher zufällig in einer Mülltonne in der Umgegend der Gartenanlage gefunden.
Der Beschuldigte gibt zu, das Messer in den Händen gehalten zu haben. Allerdings, um Verband zu schneiden, um damit die Wunde seines Bekannten, des späteren Opfers, zu versorgen. Nicht um ihn zu töten!
Dieses Messer könnte, müsse aber nicht die Tatwaffe sein, sagte eine Gerichtsmedizinerin vor Gericht. Auch der Todeszeitpunkt könnte so oder so sein. Der Arzt, der beim Fund der Leiche vor Ort war, hatte den Zeitpunkt auf vor drei Monaten geschätzt. Die Gerichtsmedizinerin auf etwa vor einer Woche. Genau festlegen wollte sie sich aber nicht. Das scheint auch nicht einfach oder kaum möglich, aufgrund des, bedingt durch hohe Temperaturen im Mai 2018, stark verwesten und bereits teilweise mumifizierten Zustandes der Leiche. Die Expertin wollte sich auch nicht festlegen, ob die Wunde, die dem jungen Mann mit einem Messer zugefügt wurde, wirklich tödlich gewesen sei. Könnte sein, müsse aber nicht. Demnach viele Zweifel, wenig Gewissheit.
Wenig Aufklärung
An dieser schwer einschätzbaren Lage hat eigentlich auch die knapp eine Viertelstunde lang dauernde Sitzung diese Woche scheinbar nichts geändert. Der Zeitpunkt des Todes des jungen Mannes bleibt unklar, genau wie die Frage, wie lange der vermeintliche Täter noch in der Gartenlaube gelebt hat. Bis lange vor dem Tod des jungen Mannes, wie er selber aussagt, oder länger? Ist er erst nach dessen Tod weggegangen? Und war nach seinem Fortgehen niemand anderes mehr da?
Der Beschuldigte ist diese Woche im Zeugenstand bei seiner Aussage geblieben, seinen jüngeren Bekannten nicht getötet zu haben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung bleiben ebenfalls bei ihren Forderungen. 25 Jahre Haft bzw. Freispruch. Es sieht nicht nach einer einfachen Aufgabe für die Richter aus. Lassen Sie einen Mörder frei laufen oder sperren sie einen Unschuldigen ins Gefängnis? Oder anders formuliert: Im Zweifel für oder gegen den Angeklagten?
Das Urteil wird bereits nächste Woche am 15. Juli gesprochen.
- Kirche in Metzerlach weiter auf dem Prüfstand, Gemeinderat genehmigte Zuschuss für „Eis Epicerie“ in Zolver - 17. Januar 2025.
- Nach Straftat in Esch wiederholt „Eran, eraus … an elo?“ eine alte Forderung - 9. Januar 2025.
- Haushalt 2025 im Zeichen von Bildung, Sport und Europa ohne Grenzen - 8. Januar 2025.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können.
Melden sie sich an
Registrieren Sie sich kostenlos