Parlament / Umweltministerin stellt klar: Einem Wolf nachzustellen, kann in Luxemburg sehr teuer werden
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Dass der Wolf wieder den Weg in Ökosysteme findet, aus denen er einst vertrieben wurde, wird zwar vo n vielen Menschen begrüßt – aber es gibt auch Vorbehalte. In einem Gespräch mit dem Tageblatt hat auch Dr. Schley von der Naturverwaltung eingeräumt, dass der Wolf als Raubtier natürlich entsprechend handele – was wohl vor allem gerissene Nutztiere bedeute, auf die man sich einstellen müsse.
Doch auch, wenn es Menschen gibt, denen ihre „Nutztiere“ ans Herz gewachsen sind – dass sich niemand auf eigene Faust dem Wolf entgegenstellt, dafür sorgt in Luxemburg das Gesetz, das einige heftige Strafen vorsieht für die gezielte Jagd.
„Der Wolf ist eine vollständig geschützte Art. Würde ein Mensch einen Wolf verletzen oder töten, würde eine Klage wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz an die Staatsanwaltschaft geschickt“, stellt die grüne Umweltministerin Carole Dieschbourg jedenfalls in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage klar. Zuvor hatte der Piraten-Abgeordnete Marc Goergen um Auskunft gebeten, was jemandem blüht, der einem Wolf nachstellt. Die Antwort:
„Der Richter entscheidet dann über die Sanktion. Das Naturschutzgesetz sieht bei Verstößen Strafen in Höhe von 750.000 € und/oder 8 Tage bis 6 Monate Freiheitsstrafe vor. Für den Fall, dass ein Jäger während einer Jagd auf einen Wolf schießt, wäre eine zusätzliche Verwaltungsstrafe (Entzug des Jagdscheins) im Jagdgesetz vorgesehen.“
Dass mit in Luxemburg noch nicht mitbekommen haben könnte, dass der Wolf nicht zu bejagen ist, kann sich Dieschbourg angesichts des bestehenden Aktions- und Managementplans kaum vorstellen: „Jeder Bauer, jeder Jagdpächter und jeder Hirte bekam einen solchen Plan zugeschickt.“
Unbeabsichtigte Todesfälle von Wölfen, zum Beispiel durch Begegnungen mit dem Autoverkehr, werden zwar nicht gesondert erfasst –allerdings erinnert Dieschbourg daran, was geänderte Naturschutzgesetz vom 18. Juli 2018 vorsehe: „Unbeabsichtigter Fang und der Tod von vollständig geschützten Tierarten müssen dem Ministerium gemeldet werden.“
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Ist er denn überhaupt lecker?
Hoffentlich wird die Umweltministerin nicht von einem
Wolf gebissen.
Der Bauer schmeißt die Leiche in den Biogasreaktor.