/ Neun Jahre Haft im Prozess um mutmaßliche Vergewaltigung der Stieftochter gefordert
Wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung seiner Stieftochter sollte sich am Mittwoch ein Mann vor der Kriminalkammer des Bezirksgerichts Luxemburg verantworten – vor Gericht erschien er jedoch nicht.
Von unserem Korrespondenten Carlo Kass
Ein Mann, der am Mittwoch eigentlich wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung seiner zum Tatzeitpunkt minderjährigen Stieftochter vor Gericht erscheinen sollte, glänzte nicht nur mit Abwesenheit – er hatte nämlich nicht mal einen Verteidiger bemüht. Der Fall musste folglich in Abwesenheit verhandelt werden, womit eine mögliche Aussetzung der Strafe zur Bewährung ausfällt.
Die Ermittlerin sagte am Mittwoch, dass das mutmaßliche Opfer im Alter von zwischen zehn und zwölf Jahren von seinem Stiefvater sexuell misshandelt worden sei. Aus Scham habe es dies jedoch damals nicht einer Vertrauensperson oder den Behörden gemeldet. Das Mädchen habe sich erst an seine Eltern – ihre Mutter und ihren leiblichen Vater – gewandt, als sein erster Freund es dazu ermutigte.
Bei vorherigen Verhandlungen stritt der Beschuldigte alle Vorwürfe ab. Zu seiner Verteidigung meinte er, er habe während dieser zwei Jahre, in denen er die Minderjährige vergewaltigt haben soll, stets gearbeitet – und wenn es denn später sexuelle Handlungen gegeben haben soll, dann seien diese von der Stieftochter provoziert worden. Dem psychiatrischen Experten erzählte er, dass er zwar die Brüste des Kindes angefasst habe, es aber nie zum sexuellen Kontakt gekommen sei.
Schwester soll ebenfalls Klage eingereicht haben
Der psychologische Gutachter, der mit dem mutmaßlichen Opfer zwei Gespräche geführt hatte, präsentierte am Mittwoch im Zeugenstand die Anamnese des Mädchens. Den Stiefvater habe es von Anfang an nicht gemocht. Es sei immer wieder zu sexuellen Übergriffen gekommen. Da ihre Mutter ihr nicht geglaubt haben soll, wendete sich die Tochter an ihren leiblichen Vater, der schließlich Klage bei der Polizei führte. Die mittlerweile erwachsene Frau habe ein geringes Selbstbewusstsein – an der Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen hatte der Experte jedoch keine Zweifel.
Das mutmaßliche Opfer beharrte am Mittwoch darauf, öffentlich auszusagen. Mit tränenreicher Stimme bestätigte es im Zeugenstand unter Eid das geschilderte Tatgeschehen. Zudem sagte die junge Frau am Mittwoch aus, sie habe gehört, dass ihre zwei Jahre jüngere Schwester ebenfalls Klage gegen den Stiefvater eingereicht habe. Sie forderte am Mittwoch 15.000 Euro Schadenersatz.
Die öffentliche Anklägerin plädierte auf Vergewaltigung und sittliche Belästigung Minderjähriger durch einen Erziehungsberechtigten. Sie forderte neun Jahre Haft, eventuell mit teilweiser Bewährungsfrist. Auch verlangte sie die Aberkennung der zivilen Rechte laut Artikel 11 des Strafgesetzbuches. Das Urteil wird am 23. Oktober gesprochen.
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